BGL: Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität sind nicht praxistauglich
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Oktober 2013 ein neues Anforderungsprofil für den Transport und Einbau von Asphalt mit dem sperrigen Namen „Einsatzankündigung von Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität“ erlassen. Diese schreibt vor, dass spätestens ab 1. Januar 2015 Asphalttransporte im Fernstraßenbau nur noch in thermo-isolierten Mulden befördert werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass bis zum Eintreffen von Asphalttransporten an der Baustelle die Asphalttemperatur zu weit absinkt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hatte das Ministerium bereits im Januar 2014 ausführlich darüber informiert, dass die im Erlass genannten Vorgaben nicht den praktischen Erfordernissen entsprechen. Der BGL hatte bemängelt, dass im vorgegebenen Anforderungsprofil neben unbeantworteten Fragen zur Verantwortlichkeit und Haftung auch technische Fragen offengeblieben waren. Wie der BGL darstellte,