Bundesverkehrsminister legt Entwurf zur Anpassung der Mautsätze an die neue Wegekostenrechnung vor: BGL begrüßt Festhalten an einheitlichen Mautsätzen auf Autobahnen und Bundesstraßen
Die vorgesehene Mautspreizung zwischen Euro V- und Euro VI-Fahrzeugen von gut 2 Cent je Kilometer stellt einen vernünftigen Kompromiss dar Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Dieser Gesetzentwurf dient der notwendig gewordenen Anpassung der Mautsätze für Lkw ab 12 t an das neueste Wegekostengutachten. Da in diesem – keineswegs unumstrittenen – Gutachten die kalkulatorischen Zinsen auf teilweise fiktives Anlagevermögen an die aktuelle Zinsentwicklung angepasst wurden, müssen die Mautsätze zumindest vorläufig weitgehend abgesenkt werden, für Euro V-Kombinationen z.B. um 1,9 %. Zu den im Wegekostengutachten ermittelten Infrastrukturkosten eines Lkws in Höhe von 13,1 Cent/km (ab 4 Achsen) sollen künftig noch sogenannte „Luftverschmutzungskosten“ kommen. Diese betragen je nach Emissionsklasse