BALM und BGL für die konsequente Durchsetzung von fairen Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr
KÖLN/FRANFURT – Gemeinsam mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und den weiteren Überwachungsbehörden aus Bund und Ländern steht das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Rahmen seiner Zuständigkeit unvermindert und mit Nachdruck dafür ein, dass die sozialen, wettbewerblichen und verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte im Straßengüterverkehr eingehalten werden. BALM-Verkehrskontrollen für WettbewerbsgerechtigkeitAngesichts der öffentlichen Diskussion um faire Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe steht das BALM für die konsequente Verfolgung und Ahn-dung entsprechender Verstöße im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten. Bei Verkehrskontrollen im bundesdeutschen Fernstraßennetz sowie gezielten Schwerpunktkontrollen festgestellte Zuwiderhandlungen, hier insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten, bringt das BALM allesamt zur Anzeige und führt die entsprechenden Bußgeldverfahren durch. Christian Hoffmann, Präsident des BALM: „Bei unseren Verkehrskontrollenleisten wir zusätzlich präventive Aufklärungsarbeit, indem wir jederzeit den rechtlichen