Mittelständisches deutsches Transportlogistikgewerbe trägt Verschlechterung der Qualität von Tauschpaletten nicht mit

BGL erwartet wachsende Probleme vor allem an Handelsrampen

Vor knapp drei Jahren hatten sich Industrie-, Handels-, Speditions- und Transportlogistikverbände unter Federführung von GS1 Germany auf einheitliche Qualitätskriterien für den Tausch von Europaletten geeinigt. Üblicherweise stellt die Industrie z.B. Konsumgüter für den Versand auf Paletten, um diese Waren – meist über mehrere Logistikstufen – bis zum Endempfänger, etwa einem Verbrauchermarkt, sicher und zuverlässig zu transportieren. Auf jeder Stufe der Logistikkette werden von den beteiligten Transportdienstleistern an der Abhol- bzw. Zustellrampe Leerpaletten getauscht, um dem Warenkreislauf einen Palettenkreislauf gegenüberzustellen. Dabei sieht der Gesetzgeber grundsätzlich einen Tausch gleicher Art und Güte vor!

Nicht zuletzt, um Konflikte zwischen Lkw-Fahrern und Rampenpersonal zu vermeiden, wurden 2011 per Anwendungsempfehlung seitens GS1 Germany zwischen allen Beteiligten eindeutige Qualitätskriterien für Tauschpaletten vereinbart. An die Stelle der zuvor groben Unterscheidung zwischen „tauschfähigen“ und „nicht tauschfähigen“ Paletten wurde eine „5-Klassen-Qualität“ erarbeitet. Neben „Neupaletten“ und „nicht mehr gebrauchsfähigen Paletten“ wurden detaillierte Kriterien für Qualitätsklassen A, B und C entwickelt.

In der Praxis stellte sich heraus, dass an den Handelsrampen immer wieder Paletten, die von Handelsunternehmen als „Qualitätsklasse C“ bereitgestellt wurden, von Transportlogistikunternehmen mit dem Hinweis auf mangelhafte Qualität abgelehnt werden mussten. Dies führte u.a. zu steigenden Palettenreparaturkosten im Handel. Dieser erklärte daraufhin, die „Anwendungsempfehlung“ künftig nur noch mitzutragen, wenn die Kriterien der Klasse C „entschärft“ würden.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., der die mittelständischen deutschen Transportlogistikunternehmen vertritt, hatte frühzeitig seine Bedenken gegen eine Aufweichung des ursprünglichen Konsenses zwischen Transport- und Speditionswirtschaft, Industrie und Handel geäußert. Nach Auffassung des BGL führen die mit Marktmacht erzwungenen Änderungen zu einer Verschlechterung der Qualität von sog. „gebrauchsfähigen Paletten“, wodurch die Rampenproblematik bei der Bewertung der Palettenqualität zulasten der auf Abfertigung wartenden Fahrer wieder verschärft wird. Dies ist umso bedauerlicher, als nach dem jüngsten Streit zwischen EPAL und UIC eine Anpassung des einschlägigen UIC-Merkblatts an die bisherige Anwendungsempfehlung von GS1 in Aussicht stand. Klar wird auch, dass das Verschleiß- und Reparaturrisiko aufgrund der Marktmachtverhältnisse vom Handel auf schwächere Glieder der Transportkette abgewälzt wird. Notleidende dieser „Kostenrochade“ sind die Fahrer an der Rampe, die wieder einmal den Kürzeren ziehen.

Angesichts der anhaltenden Unsicherheiten um Palettenqualitäten und um die Verteilung der mit dem Palettentausch entstehenden Kosten hat das Präsidium des BGL entschieden, die geänderte Anwendungsempfehlung für die Transportlogistikbranche nicht mitzutragen. Das mittelständische deutsche Transportlogistikgewerbe ist nach wie vor zu einem fairen Tausch und einer angemessenen Kostenteilung bereit. Die Widerstände des Handels, einen bereits ausgehandelten Kompromiss für einen fairen Palettentausch mitzutragen, werden den praktizierten „Zug-um-Zug-Tausch“ zum „Auslaufmodell“ werden lassen. Das völlig „schiefe“ Kosten-Nutzen-Verhältnis zulasten des Transportlogistikgewerbes gefährdet immer wieder einen wirtschaftlichen Transport. Die „Leidensfähigkeit“ der Fahrer vor Ort dürfte ebenfalls nicht als unbegrenzt eingeschätzt werden.

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