ÜBER UNS

Unsere Erfolge

Der BGL ist der Spitzenverband der Transport- und Logistikbranche

Dank unserer Mitgliedsunternehmen sind wir eine starke Interessenvertretung, die sich auf allen Ebenen für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Transport- und Logistikwirtschaft einsetzt.

  • Beispielsweise war es der BGL, der ab 2001 maßgeblich das Mautharmonisierungsprogramm mit einem Volumen von Jahr für Jahr ca. 600 Mio. Euro für das Transportlogistikgewerbe ausgehandelt hat.
  • Seit 2014 profitieren z.B. alle Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer von den erhöhten Spesensätzen des neuen Reisekostenrechts – auch hierfür ist maßgeblich der BGL verantwortlich.
  • Der BGL hat mit seiner Mautklage dafür gesorgt, dass die Mautsätze nicht schon längst willkürlich erhöht worden sind.
  • In der Corona-Krise hat der BGL sich erfolgreich für eine unbürokratische Verlängerung von Fristen für Berufskraftfahrer eingesetzt, z.B. bei der Verlängerung von Führerscheinen.
  • Neue europäische Beihilfe-Verordnung (De-Minimis-Beihilfen): Die neue bis 2030 gültige De-minimis-Verordnung stellt Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Unternehmen anderer Wirtschaftssektoren erstmalig gleich. Gleichzeitig eine Verdreifachung des Förderungshöchstbetrags von € 100.000 auf € 300.000 alle drei Jahre. Der BGL hat sich beständig gegenüber den EU-Institutionen für die Gleichstellung und Erhöhung eingesetzt, u.a. anlässlich von EU-Konsultationen.

Weitere Erfolge des BGL

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  •  ADSp 2017: Fusionierung der vom BGL – in der Vergangenheit – herausgegebenen VBGL (Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer) mit den ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) zur Schaffung eines ausgewogenen und einheitlichen Bedingungswerkes.
    Die ADSp 2017 sind ein gemeinschaftliches Empfehlungswerk der Verbände AMÖ, BGL BDI, BGA, BWVL, DSLV, HDE und des DIHK. Die ADSp 2017 setzt die seit 1927 bestehende Tradition fort, für die Abwicklung aller Arten von Speditionsgeschäften den beteiligten Unternehmen sowohl aus Industrie und Handel als auch aus der Speditions- und Transportbranche eine „fertig bereitliegende Vertragsordnung“ an die Hand zu geben.
  • Logistik AGB 2019: BGL hat gemeinsam mit dem ILRM sowie den Verbänden AMÖ und DSLV die Logistik-AGB für logistische (Zusatz-) Leistungen, die erstmals 2006 veröffentlicht wurden, überarbeitet.
  • AGA 2019 (Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern und die Entsorgung von Abfällen 2019): Gemeinsame Überarbeitung der AGB und (unverbindliche) Empfehlung mit den Verbänden bvse, BDSV und VDM zur Anwendung für Container- und Entsorgungsdienstleister.
  • AGB-BSK Kran + Transport 2020: Unterstützung der BSK bei der Überarbeitung der AGB und Anpassung an die neue Rechtsprechung.
  • AGB-BSK Begleitung + Geschäftsbesorgung 2021: Unterstützung der BSK bei der Überarbeitung der AGB

Lkw-Kartell

  • Die EU-Kommission hat 2016/2017 Bußgelder von mehreren Mrd. Euro gegen das sog. Lkw-Kartell verhängt. Die Kartellanten waren, so die EU-Kommission im Zeitraum ab. 17.01.1997 bis 18.01.2011 an einer Kartellabsprache über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen sowie über den Zeitplan und die Weitergabe der Kosten für die Einführung von Emissionstechnologien nach den Abgasnormen EURO III bis EURO VI beteiligt.
  • Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit für betroffene Unternehmen;
  • Vereinbarung mit dem BGL-Kooperationspartner financialright
  • aktuell zwei Sammelklagen für über 9.200 Transportunternehmen und rund 180.000 Lkw-Beschaffungsvorgängen vor Gericht,
  • geltend gemachter Schaden insgesamt mehr als 1,2 Mrd. Euro nebst Zinsen
  • Für „Nachzügler“ wurde – befristet bis Ende 2020 – die Möglichkeit des Forderungskauf geschaffen

Lkw-Maut-Rückerstattung

  • EuGH entscheidet am 28.10.2022, dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut (für den Zeitraum 2010 bis 2011) gegen Europarecht verstößt.
  • Die Argumentation des EuGH lässt sich auf die Wegekostengutachten für die Rechnungsperioden 2013-2017 und 2018-2022 übertragen.
  • BGL bietet mit seinen Kooperationspartnern Hausfeld/eClaim eine
    einheitliche Lösung zur Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen
    gegenüber dem Bundesamt für Logistik und Mobilität an (Anmerkung. Die Anmeldung wurde bereits geschlossen)
  • BGL-Kooperationspartner wurden von rund 15.800 Unternehmen mandatiert, darunter ca. 7.900 deutsche Unternehmen
  • Führen von Musterverfahren

Elektronischer nationaler Frachtbrief

  • Beteiligung mit weiteren deutschen Wirtschaftsverbänden (u.a. BDI, BGA, HDE) – unter Federführung der ICC Germany – an der Erarbeitung eines Vorschlags für den Rechtsrahmen und die Ausgestaltung nationaler elektronischer Fracht, Lager- und Versicherungsdokumente (als Verordnungsentwurf), der dem Bundesjustizministerium der Justiz zugeleitet wurde.
  • Dieser Vorschlag, der in voller Übereinstimmung zum UNCITRAL Model Law on Electronic Transferable Records steht, zeigt mögliche Regelungen der Einzelheiten elektronischer Fracht- und Lagerdokumente entsprechend den Verordnungsermächtigungen im deutschen Handelsgesetzbuch.

Mobilitätspaket 1

  • regelmäßige Rückkehrpflicht der Fahrzeuge als Voraussetzung einer Niederlassung
  • Ermöglichung der regelmäßigen Rückkehrpflicht der Fahrer durch den Unternehmer
  • EU-weit einheitliches Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der Kabine
  • Einführung einer 4-tägigen cooling-off- Zeit nach einer 7-tägigen Kabotageperiode
  • Verlängerung der Lenkzeit um 1-2 Stunden bei außergewöhnlichen Umständen vor der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit
  • Zeitplan der Einführung des Intelligenten Tachographen der zweiten Generation
  • Entsenderecht: EU-weit einheitliche Kriterien für die Anwendung des Entsenderecht bei der Entsendung von Kraftfahrern, sowie deren Umsetzung in das deutsche Recht

Task Force Meldungen

  • Gewinnung einer Anlaufstelle beim BALM für Verstoßmeldungen
  • Kontrollaktivitäten bei Kabotage durch das BALM ausgeweitet infolge des BGL-Engagements

Ausländerrecht

  • Erweiterte Möglichkeiten der Einwanderung für Fahrpersonal aus Drittstaaten; Forderung nach einer flexiblen Handhabung bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln, insbesondere hinsichtlich der vorausgesetzten Sprachkenntnisse

Reformen im Berufskraftfahrer-Qualifikationsrecht

  • Gemeinsames Verbändepapier mit Vorschlägen für eine grundlegende Reform der BKF-Qualifikation; insbesondere die Zusammenlegung von Führerschein-Ausbildung und BKF-Qualifikation

Vorbereitung zur Überarbeitung der EU-Führerschein-Richtlinie:

  • Sensibilisierung aller Gremien für die Notwendigkeit der Absenkung des Mindestalters für Klasse C im Rahmen des Begleiteten Fahrens
  • EU-weit einheitliche Regeln zur Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten

Fahrzeugzulassung

  • Praxisgerechtere Bestimmungen zur Fahrzeugzulassung im Falle der Anmietung von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland; Sensibilisierung auf bisher fehlende Kontrollen im Fall von Verstößen gegen die Zulassungspflicht im Inland

Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbote

  • Zwar bisher keine Abschaffung von Fahrverboten an bundesuneinheitlichen Feiertagen erreicht. Aber Gewinnung vieler Unterstützer.