Pressemitteilungen

Kategorie: 2024

Kommission Straßengüterverkehr bringt erste Entlastungsschritte auf den Weg und setzt damit eine wichtige Branchenforderung um

Mit 60 Millionen Euro zusätzlich für das Förderprogramm US wird Forderung nach kurzfristiger Entlastung der Branche nachgekommen / 150 Millionen Euro für betriebliche Ladeinfrastruktur und 60 Millionen Euro für CO2-freundliche Trailer sollen klimafreundlichen Straßengüterverkehr erleichtern / Bürokratieabbau und weitere Unterstützung bei der Antriebswende müssen folgen

Anlässlich der ersten regulären Sitzung der Kommission Straßengüterverkehr am 30. April 2024, die Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing am 19. Januar 2024 während der

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Lkw-Kartell: Anmeldefrist für eine neue Sammelklage gegen das Lkw-Kartell wird verlängert bis zum 31.08.2024

Bereits mehr als 15.000 Lkw für neue Klage registriert. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main informiert: Der BGL trifft mit dem Kooperationspartner Truck ReClaim derzeit Vorbereitungen für eine weitere Sammelklage gegen das Lkw-Kartell. Unterstützt wird die BGL-Verbandsinitiative von den Partnerverbänden (AMÖ, BWVL und DSLV). Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die neue Sammelklage gegen das Lkw-Kartell bis Ende August verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31.08.2024 auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche ohne Prozesskostenrisiko geltend machen. Für die neue Klage sind bereits mehr als 15.000 vom Kartell betroffene Lkw gemeldet. Verbandsmitgliedschaft zahlt sich aus: Dem BGL und den Partnerverbänden (AMÖ, BWVL und DSLV) angeschlossene Mitgliedsunternehmen profitieren von einer reduzierten Erfolgsprovision

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Europa-Abstimmung über CO2-Ziele für Lkw: Common Road Transport Office fordert mehr Sicherheit

Das Common Road Transport Office von FNTR (Frankreich), NLA (Skandinavien) und BGL (Deutschland) fordert mehr Sicherheit für Transportunternehmen und bedauert das Fehlen von mehr Technologieneutralität und Offenheit für andere alternative Kraftstoffe als Reaktion auf die gestrige Abstimmung im Europäischen Parlament über CO2-Ziele für neue schwere Nutzfahrzeuge. Darüber hinaus betont das Common Road Transport Office, dass die Voraussetzungen für den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge und den ökologischen Wandel des Straßengüterverkehrs in den kommenden Jahren geschaffen werden müssen. Zu diesem Zweck fordert das Common Road Transport Office die Europäische Union nachdrücklich auf, ein sehr enges Überwachungssystem vorzusehen, um die Strategie der Mitgliedstaaten und ihre Fortschritte bei der Umsetzung des ökologischen Wandels zu verfolgen, und ausreichende Finanzmittel bereitzustellen, um die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)

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Lkw-Kartell: Verbände bereiten weitere Klage vor

Nach der Entscheidung des EuGH gegen den Lkw-Hersteller Scania bereitet der BGL mit dem Rechtsdienstleister Truck ReClaim, sowie den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell vor, an der sich auch die Speditions- und Logistikverbände AMÖ, BWVL und DSLV beteiligen Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main informiert: Der BGL trifft mit dem Kooperationspartner Truck ReClaim Vorbereitungen für eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell. Durch die kürzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen den Lkw-Hersteller Scania (Az.: C-251/22 P) ist der Weg für eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell wieder eröffnet. Rechtlich vertreten wird der Rechtsdienstleister Truck ReClaim von den Anwaltskanzleien Hausfeld und der Anwaltskanzlei Kapellmann. Im Rahmen dieser neuen Allianz schließen sich dem BGL der Bundesverband Möbelspedition

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Österreich: Neue Transitverbote auf der Tauernautobahn diskriminieren den grenzüberschreitenden Güterverkehr

BGL interveniert gemeinsam mit anderen europäischen Verbänden gegen die Einführung von Lkw-Transitfahrverboten auf der Tauernautobahn an Freitagnachmittagen. In der Folge schaffen es viele Fahrzeuge nicht mehr rechtzeitig vor dem Wochenende den Heimatstandort zu erreichen. Betroffene Fahrer sind gezwungen ihr Wochenende im Lkw zu verbringen. Der BGL hat in einem Schreiben gemeinsam mit 11 anderen europäischen Verbänden sowie dem Weltverband IRU die EU-Kommission aufgefordert, gegen die seit Ende Januar bestehenden neuen Transitverbote auf der österreichischen Tauernautobahn vorzugehen. Eine stetige Ausweitung von einseitigen Transitbeschränkungen durch Österreich ist seit Jahren zu beobachten. So wird der Güterverkehr auf der Brennerroute massiv durch diverse Anti-Transitmaßnahmen wie Fahrverbote und Blockabfertigungen bereits seit Längerem eingeschränkt. Nun wurden erstmals auf einer anderen wichtigen europäischen Transitroute durch Österreich, der Tauernautobahn, diskriminierende Lkw-Fahrverbote eingeführt. So

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BGL begrüßt die Initiative Italiens zur Einleitung eines Klageverfahrens gegen die Anti-Transitmaßnahmen Österreichs

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen Österreichs, die gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehres in der EU verstoßen, hat die italienische Regierung die Europäische Kommission aufgefordert ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Die italienische Regierung hat am 15.02.2024 mit einem Aufforderungsschreiben an die Europäische Kommission den ersten Schritt für ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Klage richtet sich gegen die zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen Österreichs entlang des Brennerkorridors, wie das Sektorale Fahrverbot, Nachtfahrverbot, Winterfahrverbot und die Blockabfertigungen. Die einseitigen Transitbeschränkungen Österreichs auf einem der Hauptkorridore der TEN-T-Netze verstoßen gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehrs in der EU. In der Vergangenheit hatte der EuGH bereits zweimal festgestellt, dass die Antitransitmaßnahmen Österreichs mit EU-Recht unvereinbar sind. Der BGL hat in den letzten Jahren alle politischen Beteiligten immer wieder auf die untragbare Situation

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BGL: Beitrag zum Klimaschutz durch effizienteren Einsatz von Lkw

Anlässlich der morgigen Abstimmung im EP-Verkehrsausschuss zu Abmessungen und Gewichten von Lkw begrüßt der BGL die hierzu vorgesehenen logistischen und fahrzeugtechnischen Effizienzgewinne und bedauert gleichzeitig das Vergeben noch größerer Chancen beim Klimaschutz Neben einem verstärkten grenzüberschreitenden Einsatz von Lang-Lkw wird der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments eine Kompensation von Mehrgewichten durch die Batterie-/Akkutechnologie voraussichtlich beschließen. Der BGL begrüßt diese Entscheidung, da ansonsten erhebliche logistische Benachteiligungen entstünden, die dem Markthochkauf von so genannten Nullemissionsfahrzeugen entgegenstehen und den Klimaschutz im Straßengüterverkehr auszubremsen drohen. Allerdings verspielt der Verkehrsausschuss eine weitere, leicht zu verwirklichende und flexible Möglichkeit, für noch mehr Klimaschutz zu sorgen: Mit der Einschränkung, den verlängerten Auflieger (Sattelkraftfahrzeug mit bis zu 18m Gesamtzuglänge) lediglich im Rahmen von intermodalen Beförderungen einsetzen zu dürfen, wird dem Klimaschutz ein Bärendienst erwiesen.

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BGL begrüßt die angekündigte Ablehnung des CO2-Kompromisses durch die Bundesregierung und fordert Neuverhandlungen

Im Zuge der angekündigten Enthaltung bei der Abstimmung über das Kompromissergebnis zu den CO2-Grenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge hat die Bundesregierung ihre Überzeugung für mehr Technologieoffenheit unterstrichen Insbesondere das Verkehrsministerium hat sich in Brüssel somit für eine stärkere Rolle von CO2 neutralen Kraftstoffen eingesetzt. Dies bedeutet für die Transportunternehmen, dass sie mit ihren Bestandsfahrzeugen schon heute einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, der Anerkennung findet. Der BGL hat sich seit vielen Monaten für einen breiten Einsatz von verfügbaren Technologien eigesetzt und begrüßt deswegen, dass sich das FDP-geführte Verkehrsministerium für den Weg zu einer praxisgerechteren Gesetzgebung stark gemacht hat. Dies gilt insbesondere auch angesichts einer noch fehlenden Infrastruktur für Batterie und Wasserstoff betriebene Nutzfahrzeuge. Ein schneller Weg hin zu mehr Klimaschutz im Straßengüterverkehr führt nur über die

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Transportgewerbe zeigt Flagge – eindrucksvolle Protestaktion von BGL und Bauernverband am 15.1.2024 in Berlin

Transportunternehmen und Lkw-Fahrer haben in einer friedlichen Demonstration vor dem Brandenburger Tor am 15.01.2024 ihre Forderungen in die Öffentlichkeit und Politik getragen – mit ersten Erfolgen: Inzwischen liegen Gesprächsangebote von allen demokratischen Fraktionen vor. Die Demo, zu der der BGL gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband am 15.01.2024 in Berlin aufgerufen hat, verlief friedlich und erfolgreich. Entgegen vieler Befürchtungen konnte auch das Transportgewerbe eine beachtliche Sichtbarkeit demonstrieren. Sowohl in der Rede von BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt, der direkt nach dem Präsidenten des Bauernverbands die BGL-Positionen vortrug, als auch auf zahlreichen Lkw-Bannern waren die Forderungen des Gewerbes weithin klar sichtbar: Vor einer beeindrucken Menge konnte BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt mit Fakten überzeugen und die Wichtigkeit des mittelständischen Transportgewerbes bei der Ver- und Entsorgung für Wirtschaft

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Koalitionshaushälter fahren Klimaschutz im Güterverkehr vor die Wand

Inmitten der Lkw-Demos wird das zentrale Förderprogramm für E-Lkw und Ladeinfrastruktur vom Haushaltsausschuss begraben! Anlässlich der Vorlage des Entwurfs für die zweite Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss des Bundestages zum Haushaltsentwurf 2024, in der eine vollständige Streichung für künftige „Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben“ vorgesehen ist, erklärt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Trotz anhaltend lauter Proteste hat die Ampelregierung offenbar den Schuss noch immer nicht gehört. Die Haushälter im Bundestag fahren mit der Streichung der Förderprogramme für E-Lkw und betriebliche Ladeinfrastruktur nicht nur die deutsche Wirtschaft, sondern auch ihre eigenen Klimaziele vor die Wand! Bei dreifach höheren Mehrkosten für einen E-Lkw im Vergleich zum Diesel-Lkw und einer durchschnittlichen Marge von 0,1 % bis 3 % kann sich kein Mittelständler die Umstellung auf

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Martin Bulheller

Leitung Öffentlichkeitsarbeit

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