EU-Kommission unterstützt als Streithelferin EuGH-Klage Italiens gegen Anti-Transitmaßnahmen in Österreich – BGL: Überfälliges Signal für den Binnenmarkt
Nachdem die italienische Regierung am 30.07.2024 offiziell Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich wegen der zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen entlang des Brennerkorridors eingereicht hatte, wird nun die EU-Kommission die Klage als Streithelferin unterstützen. Einen entsprechenden Antrag hat die EU-Kommission beim EuGH förmlich eingereicht. Mit der Klage wird ein Verstoß Österreichs gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehres geltend gemacht, da Maßnahmen wie das Sektorale Fahrverbot, das Nachtfahrverbot, das Winterfahrverbot und die Blockabfertigungen nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Der BGL hat in den letzten Jahren gegenüber der EU-Kommission und allen anderen politischen Beteiligten immer wieder deutlich gemacht, dass die Situation für die Wirtschaft, insbesondere das mittelständische Transportgewerbe, die betroffenen Lkw-Fahrer aber auch die Anwohner im bayerischen Inntal untragbar ist. Den wiederholten Aufforderungen an die EU-Kommission als „Hüterin der Verträge“