WISSENSWERTES

Aktuelles

Lkw-Kartell: Anmeldefrist für eine neue Sammelklage gegen das Lkw-Kartell wird verlängert bis zum 31.08.2024

Bereits mehr als 15.000 Lkw für neue Klage registriert. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main informiert: Der BGL trifft mit dem Kooperationspartner Truck ReClaim derzeit Vorbereitungen für eine weitere Sammelklage gegen das Lkw-Kartell. Unterstützt wird die BGL-Verbandsinitiative von den Partnerverbänden (AMÖ, BWVL und DSLV). Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die neue Sammelklage gegen das Lkw-Kartell bis Ende August verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31.08.2024 auf der

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Europa-Abstimmung über CO2-Ziele für Lkw: Common Road Transport Office fordert mehr Sicherheit

Das Common Road Transport Office von FNTR (Frankreich), NLA (Skandinavien) und BGL (Deutschland) fordert mehr Sicherheit für Transportunternehmen und bedauert das Fehlen von mehr Technologieneutralität und Offenheit für andere alternative Kraftstoffe als Reaktion auf die gestrige Abstimmung im Europäischen Parlament über CO2-Ziele für neue schwere Nutzfahrzeuge. Darüber hinaus betont das Common Road Transport Office, dass die Voraussetzungen für den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge und den ökologischen Wandel des Straßengüterverkehrs in den kommenden Jahren geschaffen werden müssen. Zu diesem Zweck fordert

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Lkw-Kartell: Verbände bereiten weitere Klage vor

Nach der Entscheidung des EuGH gegen den Lkw-Hersteller Scania bereitet der BGL mit dem Rechtsdienstleister Truck ReClaim, sowie den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell vor, an der sich auch die Speditions- und Logistikverbände AMÖ, BWVL und DSLV beteiligen Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main informiert: Der BGL trifft mit dem Kooperationspartner Truck ReClaim Vorbereitungen für eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell. Durch die kürzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen

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Österreich: Neue Transitverbote auf der Tauernautobahn diskriminieren den grenzüberschreitenden Güterverkehr

BGL interveniert gemeinsam mit anderen europäischen Verbänden gegen die Einführung von Lkw-Transitfahrverboten auf der Tauernautobahn an Freitagnachmittagen. In der Folge schaffen es viele Fahrzeuge nicht mehr rechtzeitig vor dem Wochenende den Heimatstandort zu erreichen. Betroffene Fahrer sind gezwungen ihr Wochenende im Lkw zu verbringen. Der BGL hat in einem Schreiben gemeinsam mit 11 anderen europäischen Verbänden sowie dem Weltverband IRU die EU-Kommission aufgefordert, gegen die seit Ende Januar bestehenden neuen Transitverbote auf der österreichischen Tauernautobahn vorzugehen. Eine stetige Ausweitung von

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BGL begrüßt die Initiative Italiens zur Einleitung eines Klageverfahrens gegen die Anti-Transitmaßnahmen Österreichs

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen Österreichs, die gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehres in der EU verstoßen, hat die italienische Regierung die Europäische Kommission aufgefordert ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Die italienische Regierung hat am 15.02.2024 mit einem Aufforderungsschreiben an die Europäische Kommission den ersten Schritt für ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Klage richtet sich gegen die zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen Österreichs entlang des Brennerkorridors, wie das Sektorale Fahrverbot, Nachtfahrverbot, Winterfahrverbot und die Blockabfertigungen. Die einseitigen Transitbeschränkungen Österreichs auf einem der Hauptkorridore

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BGL: Beitrag zum Klimaschutz durch effizienteren Einsatz von Lkw

Anlässlich der morgigen Abstimmung im EP-Verkehrsausschuss zu Abmessungen und Gewichten von Lkw begrüßt der BGL die hierzu vorgesehenen logistischen und fahrzeugtechnischen Effizienzgewinne und bedauert gleichzeitig das Vergeben noch größerer Chancen beim Klimaschutz Neben einem verstärkten grenzüberschreitenden Einsatz von Lang-Lkw wird der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments eine Kompensation von Mehrgewichten durch die Batterie-/Akkutechnologie voraussichtlich beschließen. Der BGL begrüßt diese Entscheidung, da ansonsten erhebliche logistische Benachteiligungen entstünden, die dem Markthochkauf von so genannten Nullemissionsfahrzeugen entgegenstehen und den Klimaschutz im Straßengüterverkehr auszubremsen drohen.

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