Bundesrat repariert die StVO in zwei wichtigen Bereichen für das Transportlogistikgewerbe
BGL, BSK und TD danken dem Bundesrat für die Änderungen der StVO bzgl. der örtlichen Zuständigkeit für Einzelerlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bei Großraum- / Schwertransporten und der Verlängerung der Übergangangsfrist für (CB-) Funkbetrieb
Im April dieses Jahres hatte der Bundesrat noch beschlossen, dass für die Beantragung von Einzelgenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte nur noch die Behörde zuständig ist, in deren Bezirk der genehmigungspflichtige Transport beginnt oder endet.