Pressemitteilungen

Schlagwort: Groß- und Schwertransporte

Bundesrat repariert die StVO in zwei wichtigen Bereichen für das Transportlogistikgewerbe

BGL, BSK und TD danken dem Bundesrat für die Änderungen der StVO bzgl. der örtlichen Zuständigkeit für Einzelerlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bei Großraum- / Schwertransporten und der Verlängerung der Übergangangsfrist für (CB-) Funkbetrieb

Im April dieses Jahres hatte der Bundesrat noch beschlossen, dass für die Beantragung von Einzelgenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte nur noch die Behörde zuständig ist, in deren Bezirk der genehmigungspflichtige Transport beginnt oder endet.

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Genehmigungspraxis von Schwertransporten: Bundesrat auf dem richtigen Weg zur Rettung der Antragsverfahren

Korrektur der StVO-Novelle bei Schwertransportgenehmigungen in Sicht

Der Aufschrei der Schwertransportbranche hat sich gelohnt! Die im Frühjahr vom Bundesrat beschlossene Änderung der Zuständigkeiten für die Beantragung genehmigungspflichtige Schwertransporte, in deren Folge Schwertransport-genehmigungen nicht mehr am Sitz des (Schwer-)Transportunternehmens hätten beantragt werden können, wird aller Voraussicht nach korrigiert!

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StVO-Novelle gefährdet die Energiewende

Genehmigungsbehörden für Schwertransporte z.B. von Windkraftanlagen droht der Kollaps durch Überlastung Im Rahmen der aktuell im Bundesrat diskutierten Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist u.a. auch eine Neuregelung der Zuständigkeiten für Schwertransportgenehmigungen geplant. Diese Neuregelung hat es in sich, denn sie dürfte unweigerlich zu einem Kollaps bei den betroffenen Genehmigungsbehörden führen. Folge davon ist eine massive Verzögerung der Genehmigungsprozesse, die vor allem mit Blick auf den Transport von Bauteilen für Windräder die Energiewende in Deutschland gefährden. Durch die geplante neue Zuständigkeitsregelung sollen sich die Wahlmöglichkeiten für die Genehmigungsbeantragung von derzeit drei auf künftig nur noch zwei mögliche Genehmigungsbehörden reduzieren und zwar auf diejenigen Genehmigungsbehörden, deren Zuständigkeitsbereich den Ort des Beginns oder des Endes eines Schwertransportes umfasst. Damit droht eine erhebliche Überlastung vor allem der Behörden bei

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