FÜR UNTERNEHMEN

Das Carnet TIR-Verfahren

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UNSER CARNET TIR-KNOW-HOW FÜR ALLE

ZÖLLE UND STEUERN BEI INTERNATIONALEN TRANSPORTEN

Bei internationalen Transporten zwischen der EU und Drittstaaten (oder auch zwischen Drittstaaten, die nicht in einer Zollunion verbunden sind), müssen für die beförderten Waren in aller Regel Zöll und Steuern entrichtet werden.

Wenn keine Versandverfahren zur Erleichterung der Abwicklung genutzt werden, muss der Transportunternehmer daher schon bei der Einfahrt in das erste dem Abgangsland folgende Territorium Eingangsabgaben entrichten – auch dann, wenn dieses Territorium lediglich im Transit durchfahren werden soll. Ein teures und vor allem auch zeitaufwändiges Procedere! Um es zu vermeiden, wurden Versandverfahren geschaffen. Das Carnet TIR-Verfahren ist das geeignete Versandverfahren für internationale Straßengüterverkehre (TIR = Transports Internationaux Routiers).
Mehr als 60 Staaten sind dem Carnet TIR-Verfahren aktiv angeschlossen und Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens vom 14.11.1975.

Das praktische Handling eines Transports mit Carnet TIR

Für einen Transport mit Carnet TIR muss der Lkw verplombt werden. Der Lkw muss also zollverschlusssicher sein und über ein entsprechendes Zollverschlussanerkenntnis verfügen. Bei der Abgangszollstelle eröffnet der Zoll das Carnet TIR und bestätigt damit, dass die im Warenmanifest des Dokuments gelisteten Waren in diesem Fahrzeug „unter Zollverschluss“ befördert werden. Damit ist die Ware unter zollamtlicher Überwachung. An allen im Lauf des Transports zu querenden Zollgrenzen wird jetzt nur noch das Carnet TIR abgestempelt. Es fallen zunächst keine Zölle und Steuern an, die Zollplombe bleibt intakt! Man nennt das „einen Transport unter Abgabenaussetzung“, weil unterwegs keine Abgaben-Zahlungen erfolgen müssen. Erst bei der Bestimmungszollstelle im Zielland wird die Plombe gebrochen. Der Zoll prüft die Vollständigkeit der Ladung. Diese wird dann verzollt – in der Regel durch Zahlung der Einfuhrzölle und -steuern durch den Empfänger – und das Carnet TIR-Verfahren wird beendet.

Das Dokument Carnet TIR

Zur Nutzung des TIR-Verfahrens muss der Transportunternehmer im Besitz eines Dokuments Carnet TIR sein. Carnets TIR werden von der International Road Transport Union (IRU) gedruckt. Deutsche Transportunternehmer erhalten ihre Carnets TIR bei den TIR-Ausgabestellen des BGL.

Die Zulassung zum Carnet TIR-Verfahren

Durch das Akzeptieren eines Transports mit Carnet TIR unter Abgabenaussetzung gehen die beteiligten Zollbehörden ein Risiko ein. Deswegen darf das Verfahren nur Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • wirtschaftlich geordnete Verhältnisse
  • Abwesenheit von Steuervergehen
  • Anerkennung des vom TIR-Übereinkommen und der International Road Transport Union (IRU) vorgegebenen Regelwerks
  • Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit (Bankbürgschaft)

Der BGL darf Carnets TIR nur an Unternehmen ausgeben, die die o.g. Bedingungen erfüllen. Deswegen ist auch eine Weitergabe von Carnets TIR an andere Unternehmen grundsätzlich untersagt.

Sicherheitsmechanismen des Carnet TIR-Verfahrens

Das Carnet TIR-Verfahren umfasst verschiedene Sicherheitsmechanismen, um zu gewährleisten, dass die Zölle und Steuern für die beförderten Waren am Ende auch wirklich gezahlt werden:

  • Wenn ein Transport mit Carnet TIR nicht bei allen Ausgangs- und Bestimmungszollstellen der geplanten Route ankommt und dort vom Zoll ordnungsgemäß behandelt wird, wird der Transportunternehmer automatisch zum Abgabenschuldner.
  • Kann die Zahlung der Zölle und Steuern gegen den Transportunternehmer nicht durchgesetzt werden, nimmt die zuständige Zollverwaltung die Bürgenkette des Carnet TIR-Verfahrens in Anspruch. In Deutschland bürgt der BGL für Zollforderungen aus Carnets TIR, die auf deutschem Gebiet benutzt werden, und zwar bis zu einem Maximalbetrag von 100.000 EUR für jedes einzelne Carnet TIR!
  • Muss die Bürgenkette des Carnet TIR-Verfahrens auf diese Weise einspringen, wird sie den betroffenen Transportunternehmer in aller Regel in Regress nehmen und ggf. auch weitere Sanktionen verhängen.
    Zugleich wird die Bürgenkette – in Deutschland also der BGL – alles tun, um das Transportunternehmen auch im Problemfall dabei zu unterstützen, dass der Transport mit Carnet TIR ordnungsgemäß abgewickelt werden kann und keine Abgabenforderungen an den Transportunternehmer entstehen. Das Carnet TIR-Verfahren beruht auf gegenseitigem Vertrauen und Kooperation!
 

Wo und wie erhalten Sie Zugang zu Carnets TIR?

Je nach dem Ort Ihrer Niederlassung in Deutschland erhalten Sie weitere Infos sowie die nötigen Antragsunterlagen bei Ihrer räumlich zuständigen BGL-TIR-Ausgabestelle:

BGL-TIR-AUSGABESTELLEN: RÄUMLICHE ZUSTÄNDIGKEITEN

Fachsparte Güterkraftverkehr im Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V.

Hedelfinger Straße 25
70327 Stuttgart-Wangen
Telefon: (0711) 69 98 97 15
Telefax: (0711) 4 70 89 30
E-Mail: info(at)vv-wuerttemberg.de

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Bullerdeich 36
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Landesverband TransportLogistik und Entsorgung im Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V.

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