Im Sinne der Nachhaltigkeit betrachten wir in den logistischen Abläufen auch die Integration von Transporten über die Schiene. Der BGL unterstützt seine Mitgliedsunternehmen zum Beispiel beim Einstieg in den Kombinierten Verkehr, um mehr Gütertransport auf der Schiene stattfinden zu lassen. Darüber hinaus befassen sich die Mitgliedsunternehmen auch mit dem „gebrochenem Verkehr“.
Nach § 13 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) sind unter dem grenzüberschreitenden gewerblichen Kombinierten Verkehr (KV) Güterbeförderungen zu verstehen, bei denen…
Im Gegensatz zum Kombinierten Verkehr wird im „gebrochenen Verkehr“ lediglich das Transportgut zur weiteren Beförderung auf der Schiene übergeben. Dies ist beispielsweise beim Transport von Rundholz der Fall.
Gemeinsam mit der Allianz pro Schiene will der BGL den Kombinierten Verkehr (KV) von Bahnen und Lkw stärken. Dafür starteten sie gemeinsam das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit rund 200.000 Euro geförderte Projekt Truck2train, das vor allem kleinen und mittleren Transporteuren den Zugang zur Schiene erleichtern soll.
In § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) als Ausnahme zu den Lkw-Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen.
In der 53. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) betreffend die zulässige Gesamtmasse bis zu 44 t unter bestimmten Voraussetzungen.
In § 3 Nr. 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) zwecks Befreiung von der Kfz-Steuer unter bestimmten Voraussetzungen.
Bundesverband
Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt am Main
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