Pressemitteilungen

Schlagwort: Lkw-Kartell

Erste Lkw-Kartell-Klage erstinstanzlich vom Landgericht München I abgewiesen

BGL und seine Kooperationspartner vor dem Gang in die Berufung Nachdem das Landgericht München I heute die Sammelklage des Rechtsdienstleisters financialright abgewiesen hat, stehen der BGL mit seinen Partnern financialright und Hausfeld vor dem Gang in die Berufung. Das Landgericht München I hat sich mit seiner heutigen Entscheidung überraschenderweise nicht der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes in Bezug auf die Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes hinsichtlich der Zulässigkeit von LegalTech-Angeboten von Inkassounternehmen, wie financialright angeschlossen. Zudem weicht das Landgericht München I mit seiner Entscheidung auch von der Ansicht der Landgerichte Braunschweig und Frankfurt ab, welche die von der Financialright Schwestergesellschaft myRight gegen VW geführten Abtretungsmodelle bestätigt haben. Nach Ansicht des Rechtsdienstleisters financialright wie der Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld besteht die Werthaltigkeit der Ansprüche weiter fort. Der BGL und seine Kooperationspartner gehen

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Lkw-Kartell: Anmeldefrist für die dritte BGL-Klage gegen das Lkw-Kartell wird verlängert bis zum 31.08.2019

Bereits mehr als 50.000 Lkw für die dritte Klage registriert Der Logistikverband BGL aus Frankfurt am Main und seine Partnerverbände (AMÖ, BWVL, DSLV) kämpfen gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister financialright bereits für mehr als 7.000 Unternehmen aus der gesamten EU gegen das sog. Lkw-Kartell. In zwei Klagen aus 2017 und 2018 wird bereits ein Schaden in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw eingeklagt. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird zurzeit vorbereitet. Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell über die Sommerpause hinaus bis Ende August verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31.08.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche

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Lkw-Kartell: Anmeldefrist für die dritte BGL-Klage gegen das Lkw-Kartell wird verlängert bis zum 31.05.2019

Bereits mehr als 10.000 Lkw für die dritte Klage registriert Gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister financialright kämpft der Logistikverband BGL aus Frankfurt am Main für mehr als 7.000 Unternehmen mit den zwei größten Klagen gegen das Lkw-Kartell um Schadensersatz in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw. Die Schadenshöhe liegt bereits jetzt im 10-stelligen Bereich. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird vorbereitet. Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell bis Ende Mai verlängert. Interessierte Unternehmen können sich noch bis zum 31.05.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Dort sind bereits mehr als 10.000 Lkw vorgemerkt. Verbandsmitgliedschaft zahlt sich aus: Dem BGL angeschlossene Mitgliedsunternehmen profitieren von einer

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Lkw-Kartell: BGL bereitet dritte Klage noch in diesem Jahr vor

Aufgrund des nach wie vor bestehenden großen Interesses von Unternehmen, sich dem BGL-Klageverfahren gegen die Lkw-Kartellanten anzuschließen, wird es im Laufe des Jahres 2019 eine dritte Klage geben. Interessierte Unternehmen können sich noch bis zum 30.04.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Die dem BGL angeschlossenen Mitgliedsunternehmen profitieren von vergünstigten Konditionen. Auch Nachmeldungen von bereits registrierten Unternehmen für bis einschließlich 2016 gekaufte oder geleaste Lkw sind möglich. Bereits mit der ersten und zweiten Klage wurde für insgesamt mehr als 7.000 Unternehmen mit knapp 150.000 Lkw Schadensersatz in Milliardenhöhe eingefordert. So beläuft sich der Durchschnitt des geltend gemachten Schadens pro Lkw in der zweiten Klage auf rechnerisch mehrere Tausend Euro. Der genaue Schaden für die erste Klage wird zurzeit noch gutachterlich ermittelt. Angesichts des nach wie vor

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Die zwei größten Klagen gegen das Lkw-Kartell

Gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister financialright kämpft der Logistikverband BGL aus Frankfurt am Main für mehr als 7.000 Unternehmen mit den zwei größten Klagen gegen das Lkw-Kartell um Schadensersatz in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw Nachdem der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. zusammen mit dem Rechtsdienstleister financialright am 14. Dezember 2018 eine zweite Mammut-Klage für mehr als 3.800 Unternehmen mit über 64.000 Lkw gegen das sogenannte „Lkw-Kartell“ erhoben hat, informierten die beteiligten Partner heute auf einer Pressekonferenz über den aktuellen Stand bei den nunmehr zwei größten Klagen gegen das Lkw-Kartell. Die Schadenshöhe liegt bereits jetzt im 10-stelligen Bereich. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird vorbereitet. Unterstützt werden diese Klagen

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Martin Bulheller

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