BGL-Kooperationspartner Hausfeld schließt mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität Musterverfahrensvereinbarungen für über 15.000 Mandantinnen
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main informiert: Um Lkw-Maut-Rückerstattungsansprüche im Rahmen der Verbandslösung – BGL/eClaim/Hausfeld – möglichst effizient durchzusetzen und die Verwaltungsgerichte nicht mit tausenden Einzelklagen zu belasten, hat sich der BGL-Kooperationspartner Hausfeld mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erfolgreich auf die Führung von Musterverfahren verständigt. Entsprechende Musterverfahrensvereinbarungen wurden im Juni 2023 unterzeichnet. In diesen Verträgen wurde geregelt, dass Hausfeld drei Musterverfahren führen wird, um die Rechtmäßigkeit der seit Einführung am 1.1.2005 erhobenen Lkw-Maut umfassend gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Verfahren gelten für sämtliche der europaweit über 15.000 Mandantinnen (davon ca. 7.900 deutsche Unternehmen) von Hausfeld. Die sich aus der Musterverfahrensvereinbarung ergebenden Vorteile:– Eine schnelle Klärung der Rechtslage für die betroffenen Unternehmen wird sichergestellt, ohne