Pressemitteilungen

Schlagwort: Lkw-Maut

Der versteckte Inflationstreiber: Lkw-Mautverdopplung

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) aus Frankfurt und die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) nehmen aus aktuellem Anlass gemeinsam Stellung zur geplanten Verdoppelung der Lkw-Maut ab dem 01.12.2023 durch die Ampelregierung. Unterstützend läuft zu dieser Thematik die Kampagne #mauteverest, um die Gesellschaft auf die Folgen dieser Mauterhöhung für Wirtschaft und Verbraucher aufmerksam zu machen (Agentur: dreissig24). Am 21. September beginnen die Parlamentarischen Beratungen über das sogenannte Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften. Dieses Gesetz sieht vor, die bestehende Lkw-Maut durch die Einführung einer zusätzlichen CO2-Komponente nahezu zu verdoppeln. Die geplante Mauterhöhung hat auf die Verbraucherpreise massive Auswirkungen. Denn fast alle Produkte, ob online oder im stationären Handel, werden mehrfach mit dem Lkw transportiert- die erhöhten Preise würden damit letztlich direkt beim Verbraucher landen. Alternative

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BGL-Kooperationspartner Hausfeld schließt mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität Musterverfahrensvereinbarungen für über 15.000 Mandantinnen

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main informiert: Um Lkw-Maut-Rückerstattungsansprüche im Rahmen der Verbandslösung – BGL/eClaim/Hausfeld – möglichst effizient durchzusetzen und die Verwaltungsgerichte nicht mit tausenden Einzelklagen zu belasten, hat sich der BGL-Kooperationspartner Hausfeld mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erfolgreich auf die Führung von Musterverfahren verständigt. Entsprechende Musterverfahrensvereinbarungen wurden im Juni 2023 unterzeichnet. In diesen Verträgen wurde geregelt, dass Hausfeld drei Musterverfahren führen wird, um die Rechtmäßigkeit der seit Einführung am 1.1.2005 erhobenen Lkw-Maut umfassend gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Verfahren gelten für sämtliche der europaweit über 15.000 Mandantinnen (davon ca. 7.900 deutsche Unternehmen) von Hausfeld. Die sich aus der Musterverfahrensvereinbarung ergebenden Vorteile:– Eine schnelle Klärung der Rechtslage für die betroffenen Unternehmen wird sichergestellt, ohne

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Drei Maut-Änderungen in einem Jahr: Was kommt als nächstes?

Mautentwicklung und -ausweitung heute und morgen Seit dem 01.01. zahlt der Lkw in Deutschland auch für Luftverschmutzungskosten. Zum 01.07.2015 erfolgte die Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen. Und seit 01.10.2015 sind auch Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 7,5 t und 11,99 t mautpflichtig. In der Zukunft könnten weitere finanzielle Belastungen auf den Lkw – und damit unvermeidlich auf Wirtschaft und Verbraucher – zukommen: z. B. aus einer weiter zunehmenden „Ökologisierung“ der Lkw-Maut Darauf weist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. anlässlich seiner Mitgliederversammlung 2015 in Hamburg hin. Die Lkw-Maut war bereits bei ihrer Einführung vor zehn Jahren mit einer starken ökologischen Komponente versehen. Von Anfang an zahlten Fahrzeuge, die nur ältere und damit niedrigere Emissionsstandards erfüllen, deutlich mehr

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Neue Lkw-Mautsätze und Mautpflicht jetzt auch für 7,5-Tonner

Breit gefächerte Palette an Hilfsmitteln für Kostenrechnung und Kalkulation über das BGL/Landesverbände-Intranet und die BGL-Website abrufbar Drei Mautänderungen in einem Jahr Zur Anpassung an ein Wegekostengutachten von 2013 und zur Anlastung der Kosten aus der Luftverschmutzung wurden bereits zu Beginn des Jahres 2015 zunächst die Höhe und die Struktur der Lkw-Mautsätze geändert. Sechs Monate später, am 1.7.2015 erfuhr das mautpflichtige Fernstraßennetz eine Erweiterung um 1 100 Kilometer Bundesstraßen. Jetzt ändern sich die Mautsätze erneut. Zum 1.10.2015 gibt es für die mautpflichtigen Lkw eine völlig neue Achsklassenaufteilung – statt bisher zwei nun vier Klassen. Daneben tritt eine neue Mautpflichtgrenze in Kraft. Zehn Jahre nach Einführung der Mautpflicht für Lkw ab 12 t zulässiger Gesamtmasse sind ab sofort auch Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 bis

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Lkw-Mautausweitung auf bestimmte Bundesstraßen und Fahrzeugkategorien beschlossen – Regierungskoalition will neue, noch höhere Belastungen schon in naher Zukunft durchsetzen

Mit der Verabschiedung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird die Lkw-Maut zum 01. Juli 2015 auf weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen ausgedehnt. Ab 01. Oktober werden auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t aufwärts mautpflichtig. Die bisherige Grenze lag bei 12 t. Das zugrundeliegende Wegekostenkonzept und auch die achslastbezogene Bemautung sind nach Auffassung des BGL in sich nicht schlüssig und führen zu zahlreichen Ungereimtheiten. So werden vierachsige Fahrzeuge bei voller Ausschöpfung der Nutzlast trotz höherem Straßenverschleiß gegenüber fünfachsigen Fahrzeugen um 1,8 Cent pro Kilometer bei der Maut besser gestellt. Noch gravierender ist die Diskrepanz bei dreiachsigen Fahrzeugen, die bei voller Auslastung mit vergleichsweise günstigen Kapazitäts- und Verschleißkosten bedacht wurden. Der BGL ist der Auffassung, dass die gewählte Mautberechnung nach Achsklassen in bestimmten Konstellationen die Willkürgrenze durchbricht. Neben

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Kabinettsbeschluss zur Lkw-Mautausweitung 2015: Neue Achslastklassen und die Änderung der Maut-Tarifierung führen zu kuriosen Ergebnissen und Ungereimtheiten

Trotz kritischer Stellungnahmen, die die Verbände lediglich innerhalb einer Dreitagesfrist für fachliche Anmerkungen vortragen konnten, hat das Bundeskabinett das „Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ im „Eiltempo“ verabschiedet. Geschwindigkeit ging wohl (erneut) vor Qualität und Konsistenz bei der zweifachen LKW-Mautausweitung zum 1.7.2015 und zum 1.10.2015. Zum 1.1.2015 ist bereits eine Änderung der LKW-Mautsätze gesetzlich beschlossen worden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. bedauert, dass in dringend diskussionsbedürftigen Punkten keine Fachberatung mehr möglich war und deshalb kuriose Ergebnisse und Ungereimtheiten die Kabinettshürde nehmen konnten. Der BGL unterstreicht, dass es um mehr als nur eine weitere Achslastklasse und die Ausweitung der LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 t Gesamtgewicht geht. Da über die Mauthöhe nur noch die Zahl der Achsen und die Überschreitung des Gesamtgewichts von

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Klage gegen das Mautberechnungsverfahren geht in die nächste Runde

Willkür als Mautobergrenze ist inakzeptabel Das Verwaltungsgericht Köln hat die Musterklagen von drei BGL-Mitgliedsunternehmen gegen die Berechnung der Mauthöhe zurückgewiesen. Der BGL führt und unterstützt diese Klagen, die für das gesamte Transportlogistikgewerbe von größter Bedeutung sind. „Auslöser“ der Klagen ist das Mautberechnungsverfahren, das im Jahr 2009 zu einer Wegekosten- und Mauterhöhung um 50 Prozent in einem Zeitraum von nur vier Jahren geführt hatte. Der BGL und seine Kläger sind der Ansicht, dass die dafür zugrunde gelegte Berechnungsmethode mit europäischem Recht unvereinbar ist. So werden beispielsweise Straßen des Bundes, die auf alten Römertrassen oder napoleonischen Alleen und dem alten Reichsstraßennetz bis heute geführt werden, mit aktualisierten Rohbaulandpreisen bewertet. Diese in die Rechnung eingeführten Grunderwerbskosten haben nichts mit echten Kosten und Ausgaben für Bundesverkehrswege in Deutschland zu

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Verbändeanhörung als Durchlauferhitzer

Verbände bekommen für Stellungnahme zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ genau 2,5 Tage Zeit Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. kritisiert in seiner Stellungnahme zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ nicht nur die sehr knapp bemessene Antwortfrist von 2,5 Tagen. Auch die Gewichtsgrenzen und die Mauthöhe für die ab 01.10.2015 neu von der Lkw-Maut betroffenen Fahrzeuge sowie die neuen Achslastklassen beinhalten nach Ansicht des BGL Diskussionsbedarf. So sind aus Gründen des Führerscheinrechts viele Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 t zugelassen. Da die Mautpflicht erst ab 7,5 t einsetzt, werden diese nicht erfasst – zumindest solange sie ohne Anhänger fahren. Ausschlaggebend für die Mautpflicht ist allerdings das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination: Hat die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ein

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BGL zur Ausweitung der Lkw-Maut: Regionaler Wirtschaftsverkehr wird für Wirtschaft und Verbraucher teurer

Durch die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigte Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und auf weitere 1.000 Kilometer Bundesstraßen wird vor allem der regionale Wirtschaftsverkehr in Deutschland betroffen sein. Im Gegensatz zu Bundesautobahnen, auf denen der mautpflichtige Anteil gebietsfremder Fahrzeuge sich der 40 Prozentmarke nähert, sind die auf Bundesstraßen eingesetzten Fahrzeuge überwiegend mit Kennzeichen -D- im regionalen Wirtschaftsverkehr tätig. „Aufgrund des intensiven Preis- und Leistungswettbewerbs sind die erzielten Margen im regionalen Wirtschaftsverkehr so gering, dass eine Überwälzung zusätzlicher Mautkosten auf die Verbraucher erforderlich wird“, merkt BGL-Präsident Adalbert Wandt an. Angesichts der Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur, nicht nur auf der Straße, sei die Ausweitung der Nutzerfinanzierung angesichts der Schuldenproblematik der öffentlichen Haushalte der bevorzugte politische Weg zur Mittelbeschaffung geworden. Allerdings müsse allen Beteiligten klar

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Martin Bulheller

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