BGL-Kooperationspartner Hausfeld schließt mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität Musterverfahrensvereinbarungen für über 15.000 Mandantinnen


Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main informiert: Um Lkw-Maut-Rückerstattungsansprüche im Rahmen der Verbandslösung – BGL/eClaim/Hausfeld – möglichst effizient durchzusetzen und die Verwaltungsgerichte nicht mit tausenden Einzelklagen zu belasten, hat sich der BGL-Kooperationspartner Hausfeld mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erfolgreich auf die Führung von Musterverfahren verständigt. Entsprechende Musterverfahrensvereinbarungen wurden im Juni 2023 unterzeichnet.

In diesen Verträgen wurde geregelt, dass Hausfeld drei Musterverfahren führen wird, um die Rechtmäßigkeit der seit Einführung am 1.1.2005 erhobenen Lkw-Maut umfassend gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Verfahren gelten für sämtliche der europaweit über 15.000 Mandantinnen (davon ca. 7.900 deutsche Unternehmen) von Hausfeld.

Die sich aus der Musterverfahrensvereinbarung ergebenden Vorteile:
– Eine schnelle Klärung der Rechtslage für die betroffenen Unternehmen wird sichergestellt, ohne dass jedes Unternehmen selbst einen Prozess anstrengen müsste.
– Ohne die Musterverfahrensvereinbarungen wären die Verwaltungsgerichte durch tausende von Einzelklagen über Jahre lahmgelegt worden.

Nach Berechnungen des BGL-Kooperationspartners Hausfeld beläuft sich das Erstattungsvolumen allein für den auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhenden Anteil der Maut auf über 330 Mio. Euro.

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt sagt: „Durch die unterzeichneten Musterverfahrensvereinbarungen im Rahmen der Verbandslösung – BGL/eClaim/Hausfeld – zur Realisierung der Lkw-Maut-Rückerstattungsansprüche wird eine weitere Hürde zur Rechtsdurchsetzung genommen. Der BGL und seine Kooperationspartner streben für die betroffenen Mautpflichtigen einen unkomplizierten Ausgleich der zu Unrecht erhobenen Lkw-Maut, bei unionsrechtlich gebotener Verzinsung, an.“

Hintergrund:
• Am 28.10.2020 hat der EuGH entschieden, dass die Berücksichtigung von Verkehrspolizeikosten in der Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 rechtswidrig war, da die Kosten der Verkehrspolizei nicht zu den anlastbaren Infrastrukturkosten gezählt werden können.
• Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. empfahl den ihm angeschlossen Mitgliedsunternehmen, ihre Ansprüche geltend zu machen und informierte über entsprechende Lösungsmöglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.
• Zusammen mit Hausfeld und eClaim bot der BGL betroffenen Unternehmen eine bundeseinheitliche Lösung an, um die Erstattungsansprüche wegen zu viel gezahlter Lkw-Maut gegenüber dem BALM geltend machen zu können.

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