Gemeinsame Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. zum Mindestlohn für LKW-Fahrer/innen
Zur Frage der Geltung des Mindestlohns für ausländische LKW-Fahrer/innen erklären der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.: Im grenzüberschreitenden Verkehr mit der Bundesrepublik Deutschland besteht starker Verdrängungswettbewerb zulasten deutscher Unternehmen. Arbeiternehmer/innen aus allen möglichen Ländern leiden unter teils unzumutbaren Arbeitsbedingungen, leben wochen- und monatelang in den Fahrzeugkabinen, bis sie an ihren Heimatstandort zurückkehren. Die Entlohnung der ausländischen Fahrer/innen erfolgt bislang zu den Bedingungen der Entsendeländer. Mittlerweile werden ca. 40 % aller mautpflichtigen Verkehre mit Fahrer/innen und Fahrzeugen ausländischer Herkunft durchgeführt. Deshalb ist gerade hier besonders wichtig, dass für alle Arbeitgeber und Beschäftigten gleiche Sozial- und Entlohnungsstandards im deutschen Transportmarkt herrschen, egal woher sie kommen. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Markt zurückgeführt und allen Beschäftigten Mindestarbeitsbedingungen garantiert werden.