Pressemitteilungen

Schlagwort: Mindestlohn

Gemeinsame Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. zum Mindestlohn für LKW-Fahrer/innen

Zur Frage der Geltung des Mindestlohns für ausländische LKW-Fahrer/innen erklären der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.: Im grenzüberschreitenden Verkehr mit der Bundesrepublik Deutschland besteht starker Verdrängungswettbewerb zulasten deutscher Unternehmen. Arbeiternehmer/innen aus allen möglichen Ländern leiden unter teils unzumutbaren Arbeitsbedingungen, leben wochen- und monatelang in den Fahrzeugkabinen, bis sie an ihren Heimatstandort zurückkehren. Die Entlohnung der ausländischen Fahrer/innen erfolgt bislang zu den Bedingungen der Entsendeländer. Mittlerweile werden ca. 40 % aller mautpflichtigen Verkehre mit Fahrer/innen und Fahrzeugen ausländischer Herkunft durchgeführt. Deshalb ist gerade hier besonders wichtig, dass für alle Arbeitgeber und Beschäftigten gleiche Sozial- und Entlohnungsstandards im deutschen Transportmarkt herrschen, egal woher sie kommen. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Markt zurückgeführt und allen Beschäftigten Mindestarbeitsbedingungen garantiert werden.

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BGL begrüßt Klarstellung zum Mindestlohn aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begrüßt die Klarstellung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass bis zur Klärung europarechtlicher Fragen die Kontrolle der Anwendung des Mindestlohns bei „reinen Transitfahrten“ ausgesetzt wird. Diese Regelung untermauert ausdrücklich, dass grenzüberschreitende Verkehre und nationale Verkehre, die durch gebietsfremde Transportunternehmen in Deutschland übernommen werden, nicht unter die Definition des Transitverkehrs fallen und mindestlohnpflichtig bleiben. Alles andere wäre eine schwere Wettbewerbsverzerrung zu Lasten deutscher Transportlogistikunternehmen. Im Übrigen verweist der BGL darauf, dass er in all seinen Gesprächen und in Anhörungen darauf hingewiesen hat, dass bei der Anwendung des Mindestlohns auf „reine Transitverkehre“ rechtliche Probleme offenkundig seien. So sei z.B. zu hinterfragen, gegen wen ein Mindestlohnanspruch im Inland bei Transitverkehren gerichtet werden könnte, wenn in der Regel Empfänger

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EU-Kommission nimmt Mindestlohn unter die Lupe: Der Super-Gau ist programmiert!

Es hat nur wenige Tage gedauert, und die EU-Kommission beschäftigt sich mit den Mindestlohnvorschriften für gebietsfremde Transportunternehmen in Deutschland. Offensichtlich fühlt sich Brüssel nicht ausreichend eingebunden, weil die EU-Kommission auf der Grundlage ihr „vorliegender Informationen“ die Mindestlohnvorschriften nicht im Einklang mit der Entsenderichtlinie sieht. Dahinter könnte sich ein Super-Gau für Kraftwagenspeditionen mit Standort Deutschland verbergen. Wenn keine Dienstleistungen für in Deutschland tätige Vertragsparteien erbracht werden, fallen diese nach Auffassung der EU-Kommission wohl nicht unter die Mindestlohnvorschriften. Dies wäre nicht nur dann der Fall, wenn Transitfahrten durch gebietsfremde Auftraggeber durch die Bundesrepublik Deutschland hindurchführen. Die EU-Kommission hegt ebenfalls für Verkehre, die von gebietsfremden Auftraggebern für Dienstleistungen in Deutschland disponiert werden, Zweifel daran, dass diese nach der Entsenderichtlinie den Mindestlohnbedingungen unterworfen werden dürfen. Sollte sich dies bestätigen,

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