Pressemitteilungen

Schlagwort: Lkw-Fahrverbote

Ferienfahrverbote für Lkw: BGL-Ausweichstreckenkarte 2022 erstmals per App der Autobahn GmbH des Bundes abrufbar – Als kostenloses Dankeschön für alle Brummi-Fahrer bietet der BGL seine bewährte Ausweichstreckenkarte wieder in digitaler Form an

NEU in diesem Jahr: Die Karte wurde in die App der Autobahn GmbH des Bundes integriert und kann somit bequem über Smartphone oder Tablet genutzt werden – einfach die Autobahn-App downloaden

Ab sofort bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. wieder seine bewährte Ausweichstreckenkarte an. Sie wurde in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden erstellt und ermöglicht Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern, die im Juli und August an Samstagen unterwegs sind, einen schnellen Überblick, welche Strecken vom Ferienfahrverbot betroffen sind und welche Alternativrouten bestehen.

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Ferienfahrverbote für Lkw: Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2021 ist da

Ein kostenloses Dankeschön für ALLE Brummi-Fahrer

Ab sofort bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. wieder seine bewährte Ausweichstreckenkarte an. Sie wurde in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden erarbeitet und bietet eine Hilfe für Lkw-Fahrer, die im Juli und August an Samstagen unterwegs sind. Denn auch in diesem Jahr gilt während dieser Monate in Deutschland an allen Samstagen (ab 03.07.2021 bis einschließlich 28.08.2021) für Solo-Lkw über 7,5 t zGM, Lkw mit Anhängern sowie Sattelzügen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot auf zahlreichen Autobahn- sowie einzelnen Bundesstraßenabschnitten.

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Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2019 ist da!

Die bewährte Spezial-Landkarte für Fahrzeuge, die von den zusätzlichen Lkw-Fahrverboten der Ferienreiseverordnung betroffen sind, wurde aktualisiert Ab sofort bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. wieder seine bewährte Ausweichstreckenkarte an. Sie wurde in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden erarbeitet und bietet eine Hilfe für Fahrer, die im Juli und August an Samstagen unterwegs sind. Denn auch in diesem Jahr gilt während dieser Monate in Deutschland an allen Samstagen (ab 06.07.2019 bis einschließlich 31.08.2019) für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Lkw mit Anhängern in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot auf zahlreichen Autobahn- sowie einzelnen Bundesstraßenabschnitten. Die in der großformatigen Ausweichstreckenkarte im Maßstab 1:1.000.000 vorgeschlage­nen Alternativstrecken wurden auf ihre Eignung für Last- und Sattelzüge bis 40 t

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Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2010 ist da!

Der bewährte Helfer für Lkw- und Pkw-Fahrer in der Hauptreisezeit ist ab sofort bei der BDF-Infoservice GmbH erhältlich Ab sofort bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. wieder seine bewährte Ausweichstreckenkarte an. Sie wurde in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen erarbeitet und bietet eine Hilfe für die Fahrer, die in der Ferienzeit an Samstagen unterwegs sein müssen. Denn auch in diesem Jahr gilt in Deutschland ein Lkw-Ferienfahrverbot. An allen Samstagen vom 3. Juli bis einschließlich 28. August besteht für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Anhänger hinter Lastkraftwagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein Fahrverbot auf zahlreichen Straßenabschnitten. Die in der Ausweichstreckenkarte vorgeschlagenen Alternativstrecken – mit einer Gesamtlänge von fast 4.900 km – sind auf ihre Eignung für Last-

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BGL lobt die Initiative des Logistikbeauftragten der Bundesregierung, Herrn PSt. Dr. Scheuer, Luftfrachtverkehre unbürokratisch vom Sonntagsfahrverbot auszunehmen

Auf Initiative des Logistikbeauftragten der Bundesregierung, dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Scheuer, haben Bund und Länder eine flexible Handhabung des Fahrverbots am kommenden Sonntag, den 25.04.2010, vereinbart. Mit dieser Ausnahmeregelung soll der „große Stau“ von Luftfrachtsendungen, der durch die mehrtägige Sperre des Luftraums über Europa entstanden ist, aufgelöst werden. Versorgungsengpässe zeichnen sich bereits in einigen wichtigen Industriebereichen bei Zulieferteilen ab. Ohne rasche Hilfe wäre es zu Produktionseinschränkungen gekommen. Der BGL dankt dem Parlamentarischen Staatssekretär und Logistikbeauftragten für seinen Einsatz und bittet die Autofahrer um Verständnis, wenn die „Brummis“ am kommenden Wochenende zur Versorgung der Wirtschaft nicht alle auf den Betriebshöfen bleiben können.

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Posch: Durchfahrtsverbot für Lkw auf B3 und B 252 ist wirkungslos, weil es dort keinen Mautausweichverkehr gibt

Hessischer Verkehrsminister erkennt endlich die Realität an und hoffentlich auch bald die regionalwirtschaftlichen Notwendigkeiten Mit vorsichtigem Optimismus, doch noch zu einem praktikablen Umgang bei der Erteilung von Nachtfahrverbot-Ausnahmegenehmigungen zu kommen, nimmt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main jüngste Äußerungen des Hessischen Verkehrsministers Dieter Posch (FDP) zu Kenntnis. In der gestrigen Pressemitteilung seines Hauses zum Thema ließ er sich wie folgt zitieren: „Der Minister verwies darauf, dass aus dem vorherigen Durchfahrtsverbot für praktisch niemanden nun ein Nachtfahrverbot geworden sei.“ Die Ursache dieser Wirkungslosigkeit des Durchfahrtsverbotes lieferte er kurz danach in der aktuellen Stunde des Hessischen Landtages, wo er coram publico wissen ließ, dass es weder auf der B 3 noch auf der B 252 überhaupt Mautausweichverkehr gebe, da es sich

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Hessisches Nachtfahrverbot für Lkw wird zur Farce: Anlieger sollen kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragen

Ohne Ausnahmegenehmigung werden Anlieger wahlweise nachts von ihren Grundstücken ausgesperrt oder dort unter Hausarrest gestellt Mit Besorgnis sieht der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main dem für den 15.03.2010 von Hessens Wirtschafts- und Verkehrsministers Dieter Posch angekündigten Nachtfahrverbot entgegen. Ursächlich hierfür ist die viel zu restriktive Ausgestaltung des Nachtfahrverbotes zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr für alle Lkw ab 3,5 t auf den Bundesstraßen B 3 und B 252. So teilte Poschs Ministerium auf Nachfrage mit, dass definitiv auch alle Anlieger davon betroffen sind. Das bedeutet für die Anlieger konkret: Wahlweise nächtlicher Hausarrest oder Aussperrung vom eigenen Grundstück! Es sei denn, man hat eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung ergattert. Diese ist aber nicht ohne Weiteres zu bekommen: Neben einer Gebühr in Höhe

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Martin Bulheller

Leitung Öffentlichkeitsarbeit

Breitenbachstraße 1
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