Lkw-Kartell: Anmeldefrist für eine neue Sammelklage gegen das Lkw-Kartell wird verlängert bis zum 31.08.2024

Bereits mehr als 15.000 Lkw für neue Klage registriert.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main informiert:

Der BGL trifft mit dem Kooperationspartner Truck ReClaim derzeit Vorbereitungen für eine weitere Sammelklage gegen das Lkw-Kartell. Unterstützt wird die BGL-Verbandsinitiative von den Partnerverbänden (AMÖ, BWVL und DSLV).

Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die neue Sammelklage gegen das Lkw-Kartell bis Ende August verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31.08.2024 auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche ohne Prozesskostenrisiko geltend machen. Für die neue Klage sind bereits mehr als 15.000 vom Kartell betroffene Lkw gemeldet.

Verbandsmitgliedschaft zahlt sich aus:

Dem BGL und den Partnerverbänden (AMÖ, BWVL und DSLV) angeschlossene Mitgliedsunternehmen profitieren von einer reduzierten Erfolgsprovision von 28 Prozent (statt 33 Prozent).

Wichtig:

Angemeldet werden können im Zeitraum von 1997 bis einschließlich 2016 erworbene Lkw (Kauf, Mietkauf und Leasing).

Hintergrund:

Die Lkw-Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben ihre Teilnahme am Kartell im Rahmen eines sog. Settlements mit der EU-Kommission eingeräumt. Einzig Scania hat sich nicht an diesem Vergleich beteiligt und zog gegen die Bußgeld-Entscheidung vor die Europäischen Gerichte. Am 1. Februar 2024 hat nun der Europäische Gerichtshof abschließend entschieden, dass Scania zurecht für die Teilnahme am Lkw-Kartell mit dem Bußgeld in Höhe von ca. 880 Mio. EUR bestraft wurde. Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle Schäden haftet, die dieses verursacht hat. Während der von Scania angestrengten Gerichtsverfahren war die Verjährung von Ansprüchen gegen Scania gehemmt – lief also nicht weiter. Damit ist noch keine Verjährung von Ansprüchen gegen Scania eingetreten. Hinzu kommt die juristische Besonderheit: Da Scania gesamtschuldnerisch für alle anderen Kartellanten haftet, können im Rahmen einer Anspruchsdurchsetzung gegen Scania auch die erworbenen Lkw der Marken MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco geltend gemacht werden.

BGL-Pressemitteilung als PDF-Datei

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