Lkw-Mautausweitung auf bestimmte Bundesstraßen und Fahrzeugkategorien beschlossen – Regierungskoalition will neue, noch höhere Belastungen schon in naher Zukunft durchsetzen

Mit der Verabschiedung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird die Lkw-Maut zum 01. Juli 2015 auf weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen ausgedehnt. Ab 01. Oktober werden auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t aufwärts mautpflichtig. Die bisherige Grenze lag bei 12 t. Das zugrundeliegende Wegekostenkonzept und auch die achslastbezogene Bemautung sind nach Auffassung des BGL in sich nicht schlüssig und führen zu zahlreichen Ungereimtheiten. So werden vierachsige Fahrzeuge bei voller Ausschöpfung der Nutzlast trotz höherem Straßenverschleiß gegenüber fünfachsigen Fahrzeugen um 1,8 Cent pro Kilometer bei der Maut besser gestellt. Noch gravierender ist die Diskrepanz bei dreiachsigen Fahrzeugen, die bei voller Auslastung mit vergleichsweise günstigen Kapazitäts- und Verschleißkosten bedacht wurden. Der BGL ist der Auffassung, dass die gewählte Mautberechnung nach Achsklassen in bestimmten Konstellationen die Willkürgrenze durchbricht.

Neben der allgemeinen Kritik am Mautsystem, das dem Straßenverschleiß und der Kapazitätsbeanspruchung nicht adäquat gerecht wird, macht den BGL die Entschließung der Regierungskoalition zum Bundesfernstraßenmautgesetz besorgt. Den Abgeordneten der Regierungskoalition geht die jetzt beschlossene Mauthöhe und die damit einhergehende Belastung von Wirtschaft und Verbrauchern immer noch nicht weit genug. Stattdessen fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, für eine Änderung der europäischen Wegekostenrichtlinie zu sorgen, um Kosten anlasten zu können, die über die Ausgaben des Staates für die Straßeninfrastruktur hinausgehen. Besonderen Nachdruck legen die Abgeordneten auf die Ausweitung der Anlastung externer Kosten, mit denen ein „höherer Kostendeckungsgrad“ erreicht werden soll. Tatsache ist, dass schon jetzt über die Wegekostenrechnung mit zahlreichen fiktiven und kalkulatorischen Kosten sowie Luftverschmutzungskosten deutlich mehr Aufwand den Nutzern angelastet wird als diesen an ausgabenwirksamen Kosten tatsächlich zuzuordnen ist. Eine besonders ergiebige Einnahmequelle dürfte wohl aus der Anlastung von Lärm-, Unfall- und Staukosten erwartet werden. Es geht dabei um ein Milliardenspiel.

Der BGL sieht in diesem Ansinnen der Parlamentarier eine besonders mittelstandsunfreundliche Lösung. Während die Straße und mittelständische Transportunternehmen noch mehr mit (externen) Kostenbelastungen zu rechnen haben, beschlossen die gleichen Abgeordneten ein Subventionsprogramm zu Lasten der Steuerzahler, um die Umrüstung von scheppernden Bahnwaggons auf leise Bremssohlen zu finanzieren. Im Parlament wird erst gar nicht darüber diskutiert, ob diese Lärmkosten nicht ebenfalls durch die Verursacher gezahlt werden sollten. Im Gegenteil: Es wird ernsthaft diskutiert, ob nicht nur die Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung vor Bahnlärm durch die Steuerzahler aufzubringen sind, sondern auch noch die Betriebskosten, die so genannte lärmarme Eisenbahnwaggons verursachen. Im Gespräch sind dafür 900 Mio. Euro, die bis zum Jahr 2020 den Steuerzahlern drohen.

Damit aber immer noch nicht genug: Nach dem Entschließungsantrag der Koalitionäre soll ab 2018 eine neue Achslastbemautung eingeführt werden, die allen Betroffenen eine Neukalkulation der Preise und Kosten abverlangt. Ein echtes „Mautwechselbad“ wäre damit angesagt, bei dem das mittelständische Gewerbe den Kürzeren ziehen muss. Gleichzeitig werden zukunftsgerichtete Investitionen in Fuhrparkkapazitäten mit unkalkulierbaren politischen Risiken belastet.

Die gesamte Debatte erfolgt unter dem Deckmantel „Kostenwahrheit im Verkehr“. Die eigentliche Wahrheit ist: Es geht um zusätzliche Einnahmen und nicht um Wegekostengerechtigkeit. Wäre es anders, würden die jetzt festgeschriebenen Ausgabenpläne für die Fernstraßen anders aussehen. Trotz „Investitionshochlauf“ stehen für Bundesfernstraßen im Jahr 2016 und 2017 jeweils nur 500 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. 2018 sollen es 893 Mio. Euro werden. Allein die jetzt beschlossenen Lkw-Mautänderungen sollen von 2016 an zusätzliche Mauteinnahmen von 380 Mio. Euro jährlich in die Kasse spülen. Wenn die Pkw-Maut weitere 500 Mio. bis 700 Mio. Euro netto einbringen sollte, so wie von der Bundesregierung versprochen, bedeutet dies eins: Der Investitionshochlauf der Straße ist nicht nur allein von den Nutzern bezahlt, sondern schon jetzt überkompensiert.

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