BGL zum EU-Kabotagebericht: Leerfahrten lassen sich nicht beliebig reduzieren

Leerkilometeranteile auf niedrigem Niveau

Wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main im Zusammenhang mit Presseberichten klarstellt, die den gestern veröffentlichten EU-Kabotagebericht mit der Schlagzeile „Jeder fünfte Laster ist leer“ zusammenfassten, lassen sich Leerfahrten nicht beliebig reduzieren.

In Milchtankwagen kann man kein Superbenzin als Rückfracht mitnehmen, ein Müll- oder Entsorgungsfahrzeug kann im Grunde genommen überhaupt keine Rückladung aufnehmen – und welche Rückladung sollten Baustellenkipper von der Abraumhalde oder Langholztransporter vom Sägewerk mitbringen? Zudem gibt es das Problem der sog. unpaarigen Verkehre: Nach Berlin wird z.B. dreimal so viel Ladung hineintransportiert wie hinaus – und wo es nichts zu transportieren gibt, muss der Lkw nun einmal leer bleiben. Darüber hinaus wird die Fahrt vom Betriebshof des Transportunternehmens zur ersten Ladestelle und auch die Fahrt von der letzten Entladestelle zurück zum Betriebshof zwangsläufig immer eine Leerfahrt sein und bleiben.

Dass bei einem Leerkilometeranteil von 20 % (im Fernverkehr sogar nur 10 %) das „Ende der Fahnenstange“ erreicht sein dürfte, zeigt die beigefügte Grafik auf Basis amtlicher Zahlen: Seit den 90er Jahren ging der Leerkilometeranteil kontinuierlich zurück, bis er sich ab dem Jahr 2005 stabilisierte. Ab dann konnten weder die Mauteinführung 2005 noch die 50-prozentige Mauterhöhung von 2009 eine weitere Senkung des Leerkilometeranteils herbeiführen.

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