Bundesverfassungsgericht löst Innovationsbremse im Straßengüterverkehr und gibt die Erprobung innovativer Fahrzeugkonzepte frei

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Innovationsbremse für den Straßengüterverkehr gelöst hat. Demnach ist es mit dem Grundgesetz und den Länderrechten vereinbar, in einem Großversuch festzustellen, „ob durch den Einsatz von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge der Verkehrsträger Straße effizienter genutzt und damit ein Beitrag zur Vermeidung von Emissionen gewährleistet werden kann“. Die vom früheren Verkehrsminister Dr. Ramsauer erlassene Rechtsverordnung erfüllt alle formellen Voraussetzungen des Grundgesetzes und stellt politische Handlungsfreiheit her.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht den Weg frei für einen umfassenden Versuch mit Lang-Fahrzeugen auf allen Bundesfernstraßen nach den eng umrissenen Kriterien des Feldversuchs. Schließlich gilt es, unter wissenschaftlicher Begleitung nicht nur Effizienz und Emissionen im Straßengüterverkehr zu optimieren, sondern auch Fragen der Verkehrssicherheit zu prüfen und infrastrukturelle Voraussetzungen zu untersuchen. Der bislang eingeschränkte Versuch mit Lang-Fahrzeugen ist – wie bei praktischen Einsätzen von Lang-Fahrzeugen in Nachbarländern – im Hinblick auf das allgemeine Verkehrs- und Unfallgeschehen unauffällig und beanstandungsfrei verlaufen. Erkenntnisse dazu, ob größere Fahrzeuglängen einen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit in der Transportabwicklung bringen, das kann allerdings nur ein bundesweiter Feldversuch ohne ideologische Einschränkungen unter Beweis stellen. Eine vorurteilsfreie und ergebnisoffene Prüfung ist jetzt möglich geworden. Verkehrsminister Dobrindt hat es ab sofort in der Hand, die Voraussetzungen für einen echten bundesweiten Feldversuch zu schaffen. Da das Thema Lang-Lkw in den Koalitionsverhandlungen „ausgespart“ wurde, erwartet der BGL politisch schwierige Verhandlungen der Koalitionspartner, wie es mit dem Feldversuch um Lang-Fahrzeuge auf einer möglichst ideologiefreien Basis weitergehen kann.

Der BGL vertritt die Auffassung, dass Innovationen für alle Verkehrsträger möglich bleiben müssen. Nur auf diese Weise sind die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung auch im Verkehrsbereich umsetzbar. Mit der Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene können nach den Erkenntnissen eines unter Federführung des Bundesumweltministeriums stehenden Forschungsvorhabens ENUBA ca. 10% der CO2 – Vermeidungspotenziale im Straßengüterverkehr realisiert werden. Der Löwenanteil der angestrebten Effizienzverbesserungen lässt sich dagegen nur durch Maßnahmen innerhalb des Straßengüterverkehrssektors erreichen. Dafür ist es an der Zeit, Scheuklappen abzulegen und Wege zu einer noch ressourcenschonenderen Verkehrspolitik zu ebnen.

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