Mindestlohn beschlossen: Eine Chance mit Fragezeichen

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2014 einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Januar 2015 i. H. v. von 8,50 EUR pro Stunde beschlossen.

Für den BGL bietet der gesetzliche Mindestlohn die Chance, das fortschreitende Sozialdumping im Transportlogistikgewerbe zu beenden. Das Geschäftsführende Präsidialmitglied des BGL, Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, weist allerdings darauf hin, dass hinter dieser Chance nach wie vor große Fragezeichen stehen.

Angesichts der Tatsache, dass knapp 40 % des mautpflichtigen Straßengüterverkehrs in Deutschland von Gebietsfremden erbracht werden, müssten praxisnahe Regelungen gefunden werden, wie der Wille des Gesetzgebers – gerade bei gebietsfremden Anbietern – in den Märkten zum Tragen gebracht werden könnte. Ein diesbezüglicher BGL-Fragenkatalog an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umreißt den Handlungs- und Klärungsbedarf.

Klarheit und Rechtssicherheit sind legitime Anliegen sowohl auf der Auftraggeber- als auch auf der Auftragnehmerseite in den Transportlogistikmärkten. Prof. Dr. Karlheinz Schmidt: „Es ist am Ende niemandem geholfen, wenn der Mindestlohn bei 40 % der Betroffenen nicht kontrolliert werden kann und bei den kontrollierten Unternehmen ohnehin Lohnvereinbarungen der Tarifpartner getroffen wurden, die sich nicht hinter Mindestlöhnen verstecken brauchen. Wenn es dagegen der Bundesregierung gelingt, die Anforderungen zur Durchsetzung des Mindestlohns praxistauglich und kontrollierbar auszugestalten, könnte der Mindestlohn für mehr Wettbewerbsgleichheit im grenzüberschreitenden Verkehr der Bundesrepublik Deutschland sorgen.“

AKTUELLE PRESSEMITTEILUNGEN

KONTAKT

Martin Bulheller

Leitung Öffentlichkeitsarbeit

Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt am Main