Klage gegen das Mautberechnungsverfahren geht in die nächste Runde
Willkür als Mautobergrenze ist inakzeptabel Das Verwaltungsgericht Köln hat die Musterklagen von drei BGL-Mitgliedsunternehmen gegen die Berechnung der Mauthöhe zurückgewiesen. Der BGL führt und unterstützt diese Klagen, die für das gesamte Transportlogistikgewerbe von größter Bedeutung sind. „Auslöser“ der Klagen ist das Mautberechnungsverfahren, das im Jahr 2009 zu einer Wegekosten- und Mauterhöhung um 50 Prozent in einem Zeitraum von nur vier Jahren geführt hatte. Der BGL und seine Kläger sind der Ansicht, dass die dafür zugrunde gelegte Berechnungsmethode mit europäischem Recht unvereinbar ist. So werden beispielsweise Straßen des Bundes, die auf alten Römertrassen oder napoleonischen Alleen und dem alten Reichsstraßennetz bis heute geführt werden, mit aktualisierten Rohbaulandpreisen bewertet. Diese in die Rechnung eingeführten Grunderwerbskosten haben nichts mit echten Kosten und Ausgaben für Bundesverkehrswege in Deutschland zu