Pressemitteilungen

Kategorie: BGL-Pressemitteilungen

Weitere Erleichterungen bei Abfalltransporten von und nach Italien erwirkt

BGL, bvse und VDM und sechs weitere Verbände richten gemeinsames Beschwerdeschreiben an die EU-Kommission wegen weiterhin bestehender Eintragungshindernisse ins italienische Umweltverzeichnis In einem Gespräch beim Umweltministerium in Rom konnte der BGL gemeinsam mit dem bvse, dem VDM und weiteren Verbänden der Transportlogistik- und Entsorgungsbranche sowie italienischen metallverarbeitenden Produktionsunternehmen zum einen eine Verlängerung der Eintragungsfrist um drei Monate bis 15. Mai 2017 erreichen, so dass zunächst einmal mehr Zeit für die komplexe Antragstellung bleibt. Zum anderen wurden in diesem Gespräch Lösungen für wichtige verwaltungstechnische Fragen erzielt, die jetzt durch das Rundschreiben Nr. 149 des Umweltverzeichnisses vom 2. Februar 2017 („Circolare n. 149 del 2 febbraio 2017 dell´Albo nazionale gestori ambientali“) umgesetzt wurden. Sowohl für die „Erklärung der Nichtentmündigung“, den „Nachweis der Entrichtung der Pflichtbeiträge für Sozialabgaben

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Ladungssicherung von Papierrollen

BGL und VDP legen aktualisierte Verbändeempfehlung zur Ladungssicherung hart gewickelter Papierrollen vor Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und der Verband Deutscher Papierfabriken (VDP) haben ihre im Jahr 2011 erschienene Verbändeempfehlung zur Ladungssicherung von Papierrollen aktualisiert. Aufgrund der technischen Entwicklung war eine Anpassung der Spezifikationen für die verwendeten Hilfsmittel zur Ladungssicherung notwendig geworden. Zum Beispiel wurden die Mindestanforderungen an Kantenschützer, Antirutschmatten und Spanngurte präzisiert. Hintergrund: Ziel von BGL und VDP ist die Verwendung einheitlicher praktikabler Hilfsmittel zur Ladungssicherung. Bei der Verladung von hart gewickelten Papierrollen kamen die unterschiedlichsten Ladungssicherungshilfsmittel zum Einsatz. Die Vielfalt an Materialien mit teilweise differierenden Eigenschaften und unterschiedlichen Zertifizierungen traf bei den Papierfabriken auf eine nur eingeschränkte Akzeptanz. Um den jeweiligen Anforderungen der Papierfabriken an die Hilfsmittel zur Ladungssicherung gerecht zu

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BGL erwirkt Aufschub bei Abfalltransporten von und nach Italien

BGL, bvse und VDM erzielen Fristverlängerung bei der Eintragung ins italienische Umweltverzeichnis (Albo Nazionale Gestori Ambientali) Italien plant – ganz offensichtlich zum Schutz des heimischen Entsorgungsgewerbes – Erschwernisse durch kaum praktikable Regelungen für ausländische Abfalltransporteure. Ein gemeinsames Engagement des Bundesverbandes Güter-kraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. und des Verbandes Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) beim Umweltministerium in Rom konnte einen ersten Teilerfolg verzeichnen: Die Frist zur obligatorischen Eintragung ins italienische Albo Nazionale wurde um drei Monate verlängert. Die drei betroffenen Verbände hatten bereits in einem gemeinsamen Verbändeschreiben im Dezember 2016 auf die massiven Probleme für nicht-italienische Unternehmen bei der Neueintragung in das Albo Nazionale hingewiesen. Diese Probleme, die vor allem auf unpräzisen administrativen Vorgaben beruhen, führten bislang dazu, dass nur

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BGL begrüßt die europäische Initiative für eine Straßenallianz

Neun nord- und westeuropäische Staaten verabschieden Aktionsplan zu Maßnahmen für einen fairen Wettbewerb im Straßengüterverkehr Der BGL unterstützt den von den Verkehrsministern aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien, Schweden, Dänemark, Österreich und Norwegen verabschiedeten Aktionsplan zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und der sozialen Rechte der Arbeitnehmer im europäischen Straßengüterverkehr. Angesichts des um sich greifenden Sozialdumpings und der drastischen Marktverschiebungen in den letzten Jahren befürwortet der BGL insbesondere die innerhalb der neun nord- und westeuropäischen Staaten vereinbarten Maßnahmen zur einheitlicheren Anwendung europäischen Sozialrechts in den Mitgliedsstaaten, zur Stärkung des Niederlassungsrechts, dessen Kontrolle und die stärkere Einbeziehung von Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zGM in die EU-Gesetzgebung. Fahrer und Fahrzeuge halten sich teilweise wochenlang in EU-Mitgliedsstaaten fern ihrer Heimatstandorte auf. Hier muss es das Ziel sein, eindeutige und

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Lang-Lkw, Umweltschutz, Verkehrssicherheit und mehr…

Der neue BGL-Infodienst ist da! Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. freut sich, Ihnen anbei den neuen BGL-Infodienst zu übersenden. Diese Ausgabe informiert Sie – in Anlehnung an die BGL-Mitgliederversammlung Ende 2016 – über folgende Themen:

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BGL fordert Aufklärung zu vermuteten Abgas-Manipulation bei osteuropäischen Lkw

Wettbewerbsnachteile zu Lasten der Umwelt und deutscher Transportlogistikunternehmen sind nicht hinnehmbar Mit Interesse hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. die Berichterstattung über Abgas-Manipulationen bei osteuropäischen Lkw in den ZDF-Magazinen „Frontal 21“ und „Zoom“ verfolgt. Auch wenn das verwendete Messverfahren – wie die Autoren selbst feststellten – keine gerichtsverwertbaren Daten liefert, gibt es dennoch ernst zu nehmende Hinweise auf auffällige NOx-Messwerte von Lastwagen aus den MOE-Staaten. Objektive und beweiskräftige Sachverhalte gilt es durch zuverlässige Mess- und Kontrollmethoden aufzuklären. Das ist Sache der staatlichen Kontrollorgane, die dabei auf uneingeschränkte Unterstützung durch den BGL als Spitzenverband des deutschen Transportlogistikgewerbes zählen können. Obwohl deutsche Lkw nicht betroffen sind, bezieht der BGL aufgrund der Tragweite der erhobenen Vorwürfe Stellung: Sollten die aufgezeigten Werte in den beiden Fernsehbeiträgen

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Lang-Lkw machen den Kombinierten Verkehr noch umweltfreundlicher

Der Kombinierte Verkehr Straße/Schiene profitiert von der Überführung des Feldversuches in den streckenbezogenen Regelbetrieb Wie nicht anders zu erwarten war, zeigt der nach fünf Jahren Ende 2016 abgeschlossene Feldversuch, dass den Güterbahnen keine Nachteile durch Verkehrsverlagerungen auf den Lang-Lkw drohen. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Gewichtsbeschränkung des Lang-Lkw auf die auch für herkömmliche Lkw geltenden 40 Tonnen im reinen Straßenverkehr und 44 Tonnen im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr Straße/Schiene. Auf der Website der Kombiverkehr GmbH & Co. KG – dem größten Operator Europas im Kombinierten Verkehr Straße/Schiene – ist nachzulesen: 2015 wurden von der Kombiverkehr GmbH & Co. KG 978.095 Lkw-Ladungen mit einem Gewicht von zusammen 22,7 Mio. Tonnen transportiert. Dies ergibt ein durchschnittliches (!) Ladungsgewicht – unter Berücksichtigung aller Leersendungen –

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Stabübergabe beim BGL

Prof. Dr. Dirk Engelhardt folgt heute auf Prof. Dr. Karlheinz Schmidt als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. Mit dem heutigen Tag übernimmt Prof. Dr. Dirk Engelhardt die Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main. Der langjährige Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführendes Präsidialmitglied des BGL, Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, ist zum 31.12.2016 nach über 39-jähriger Tätigkeit für den Verband – 21 Jahre davon als Hauptgeschäftsführer – in den wohlverdienten Ruhestand getreten. Zur Amtseinführung und zur Übergabe laufender Vorgänge steht Prof. Dr. Schmidt seinem Amtsnachfolger und dem BGL-Präsidium noch bis Mitte des Jahres als Mitglied der Hauptgeschäftsführung zur Verfügung. Prof. Dr. Dirk Engelhardt ist mit dem Logistiksektor von Jugend an sehr eng verbunden. Bereits während seiner Schul- und Studienzeit

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Bundesverkehrsminister Dobrindt stärkt die Energieeffizienz und den Klimaschutz im Straßengüterverkehr – Verkehrsträgerideologie muss sich hinten anstellen

Mit der Inkraftsetzung der einschlägigen Verordnung hat Bundesverkehrsminister Dobrindt den Weg für den Lang-Lkw auf bestimmten Autobahnen und Straßen freigemacht. Demzufolge dürfen diese Fahrzeuge nur auf Autobahnen und von den Bundesländern speziell freigegebenen Streckenabschnitten, z.B. zu Kombibahnhöfen, Logistikzentren und Großverladern, eingesetzt werden. Der jahrelange Testbetrieb hat keinerlei Sicherheitsrisiken ergeben. Ein Extrabonus des Lang-Lkw ergibt sich aus dem geringeren Straßenverschleiß, weil sich das unveränderte zulässige Gesamtgewicht von 40 Tonnen auf bis zu 8 Achsen statt bisher auf 5 Achsen verteilt. Brückenbauwerke und Fahrbahndecken werden es danken! Die Umwelt wird von dieser Entscheidung des Bundesverkehrsministers in noch viel größerem Maße profitieren. Bei gleichen Gesamtgewichten haben Lang-Lkw rund die Hälfte mehr an Ladevolumen. Sie sparen bis zu 25 Prozent Kraftstoff und vermindern die CO2-Emission im gleichen Umfang. Bundesminister

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Italien unterbindet faktisch Kabotageverkehre

BGL interveniert bei der Europäischen Kommission gegen das rechtswidrige Vorgehen Auf der Basis eines neuen Gesetzes zur Entsendung von Arbeitnehmern unterliegen Kabotagebeförderungen in Italien ab 26. Dezember 2016 einer Meldepflicht in Italien. Wie das italienische Arbeitsministerium erst am 22. Dezember 2016 mitteilte, müssen Arbeitnehmer im Straßengüterverkehr die im Rahmen einer Kabotagebeförderung nach Italien entsendet werden, ab sofort am Vortag der Arbeitsaufnahme in Italien bis spätestens 24.00 Uhr beim italienischen Arbeitsministerium mit einem Entsendeformular per E-Mail angemeldet werden. Der BGL betrachtet die italienische Vorab-Meldepflicht als ein faktisches Kabotageverbot. Die kurzfristige Annahme von Kabotagetransporten wird unmöglich gemacht, weil die zwingende Anmeldung bis 24 Uhr des Vortages eine vielfach nicht überwindbare Markthürde darstellt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. hat in einem Schreiben an die

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Martin Bulheller

Leitung Öffentlichkeitsarbeit

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