BGL, bvse und VDM erzielen Fristverlängerung bei der Eintragung ins italienische Umweltverzeichnis (Albo Nazionale Gestori Ambientali)
Italien plant – ganz offensichtlich zum Schutz des heimischen Entsorgungsgewerbes – Erschwernisse durch kaum praktikable Regelungen für ausländische Abfalltransporteure. Ein gemeinsames Engagement des Bundesverbandes Güter-kraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. und des Verbandes Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) beim Umweltministerium in Rom konnte einen ersten Teilerfolg verzeichnen: Die Frist zur obligatorischen Eintragung ins italienische Albo Nazionale wurde um drei Monate verlängert.
Die drei betroffenen Verbände hatten bereits in einem gemeinsamen Verbändeschreiben im Dezember 2016 auf die massiven Probleme für nicht-italienische Unternehmen bei der Neueintragung in das Albo Nazionale hingewiesen.
Diese Probleme, die vor allem auf unpräzisen administrativen Vorgaben beruhen, führten bislang dazu, dass nur eine sehr geringe Anzahl ausländischer Unternehmen überhaupt in der Lage war, sich im System zu registrieren. So müssen die Antragsteller detailliert die Beschaffenheit des Aufliegers beschreiben, was einige Antragsteller dazu veranlasst hatte, selbst die Dicke der Plane zu messen. Auch der obligate Nachweis des Antragstellers, dass dieser nicht entmündigt wurde oder die ebenso obligate „Antimafiabescheinigung“ stellten die Unternehmen vor nicht lösbare Probleme. Von daher war absehbar, dass viele Unternehmen der Transportlogistikbranche nach Ablauf der bisherigen Eintragungsfrist (13. Februar 2017) vom italienischen Marktgeschehen ausgeschlossen gewesen wären.
Nach einem persönlichen Gespräch beim Umweltministerium in Rom, an welchem deutsche und italienische Verbände sowie produzierende Unternehmen aus der italienischen Metallbranche teilnahmen, zeigte sich das maßgebliche Komitee des Albo-Verzeichnisses durch die jetzt erzielte dreimonatige Fristverlängerung (bis 15. Mai 2017) einsichtig.
Zwar bleibt den Unternehmen damit mehr Zeit, sich mit der komplexen Thematik auseinander zu setzen. Allerdings mahnten die Verbände auch noch die Umsetzung weiterer Forderungen an, deren verwaltungstechnische Umsetzung in Rom bereits besprochen und zugesagt wurden. Diese betreffen insbesondere Vereinfachungen beim Nachweis bestimmter Dokumente (z.B. Vereinfachung der Nachweise über die Nichtentmündigung sowie Nachweise der Entrichtung der Sozialbeiträge).