Wichtiger Etappensieg für faire Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr
Anlässlich des vom Verkehrsausschuss des deutschen Bundestages am Mittwoch, den 08.03.2017, beschlossenen Änderungsantrages sowie des Entschließungsantrages zum Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drucksache 18/10882) erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Prof. Dr. Dirk Engelhardt.
„Der BGL begrüßt ausdrücklich die Initiative der Verkehrspolitiker im Deutschen Bundestag gegen Sozialdumping und zur Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr. Damit wurde für das deutsche mittelständische Transportgewerbe ein wichtiger Etappensieg errungen.“
Der BGL betont jedoch, dass die nationale Klarstellung zum Verbot, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, nur ein erster Schritt sein kann. Wie in dem ebenfalls verabschiedeten Entschließungsantrag der Koalition gefordert, muss jetzt dringend in einem weiteren Schritt eine europäische Lösung gefunden werden, die es ermöglicht, echte Rundläufe in Europa durchzuführen. Dies könnte etwa durch die Gestattung mehrerer verkürzter Wochenruhezeiten (z.B. zwei oder drei) mit einem anschließenden Ausgleich im Rahmen einer regelmäßigen Wochenruhezeit am Heimatstandort geschehen. Darüber hinaus ist dringend eine Klarstellung des Geltungsbereichs der EU-Dienstleistungsfreiheit in Abgrenzung zur Niederlassungsfreiheit notwendig. Der unhaltbare Zustand, dass sich gebietsfremde Lkw-Flotten unter Umgehung deutscher Steuer- und Sozialvorschriften faktisch in Deutschland niederlassen, könnte somit beendet und ein weiterer Schritt in Richtung faire Wettbewerbsbedingungen unternommen werden. Um dies erfassen und kontrollieren zu können, sollten z.B. alle Fahrer verpflichtet werden, nach jedem Grenzübertritt die aktuelle Länderkennung in ihren digitalen Kontrollgeräten eingeben zu müssen.