BGL zum EU-Vertragsverletzungsverfahren: Grenzüberschreitender Verkehr ohne Mindestlohnbedingungen heizt unfairen Wettbewerb mit archaischen Arbeitsbedingungen an
Mit der Entscheidung der EU-Kommission, die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrsgewerbe einzuleiten, wird die Stunde der Wahrheit für das deutsche Transport- und Logistikgewerbe im grenzüberschreitenden Verkehr eingeläutet. Tatsächlich geht es um mehr als nur um ein „bisschen Dienstleistungsfreiheit“ oder vermeintliche Verwaltungshürden für grenzüberschreitende Warenbewegungen. Bei näherem Hinsehen bleibt es selbst unbedarften Beobachtern nicht verborgen, dass sich der grenzüberschreitende Verkehr mehr und mehr in einem zerrütteten Marktumfeld bewegt, in dem Lohn- und Sozialdumpingpraktiken zum Lenkungs- und Geschäftsprinzip erhoben wurden. Die hehren Ziele, denen der EU-Binnenmarkt folgen sollte, werden gerade auf den internationalen Verkehrsmärkten durch funktionslosen Wettbewerb in ihr Gegenteil verkehrt. Dies gilt nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland, sondern für viele Verkehrsmärkte in Westeuropa. Das marktwirtschaftliche Prinzip, dass Unternehmen