Neues Bürokratiemonster für das deutsche Transportlogistikgewerbe erschaffen
Erweiterung der Fahrpersonalverordnung trotz nachhaltig vorgetragener Bedenken des BGL erschaffen und unterzeichnet Durch seine Unterschrift unter einen vom Bundesrat verabschiedeten und verschärften Verordnungsentwurf zur Änderung der Fahrpersonalverordnung hat Bundesverkehrsminister Dobrindt dem mittelständischen deutschen Transportlogistikgewerbe ein neues Bürokratiemonster beschert. Auf Initiative des Sozialausschusses des Bundesrates verpflichtet die Fahrpersonalverordnung alle an einer Beförderungskette beteiligten Auftraggeber, dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Transportunternehmen die Vorschriften einhält. Jeder Auftraggeber hat sich nicht nur vor Vertragsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen z.B. die EU-weit vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten einhält. Eine Regelung, die ähnlich wie die Mindestlohnbestimmungen in der Praxis nicht einzuhalten und seriös umsetzbar ist. Nach der monströsen Haftungskette im Mindestlohn wird das Verkehrsgewerbe erneut mit einer unlösbaren Aufgabe und