Pressemitteilungen

Kategorie: Archiv

Illegale Flüchtlingsströme in Calais: Fahrer fürchten um Leib und Leben

Lkw-Fahrer, die in Calais mit der Fähre oder via Eurotunnel nach Großbritannien fahren, berichten von stark anwachsenden Flüchtlingszahlen. Immer mehr Menschen versuchten als blinde Passagiere auf den Ladeflächen der Lkw illegal nach Großbritannien auszuwandern. Mehrere hundert Flüchtlinge lagern zu jeder Tageszeit in der Nähe der Fährterminals und am Eurotunnelterminal, um ihre „Chance“ zu nutzen. Die ohnehin schwierige Situation verschärft sich aktuell durch das hohe Transportaufkommen und die damit verbundenen Rückstaus vor den Terminals. Selbst am helllichten Tag versuchen ganze Menschengruppen, einzelne Lkw regelrecht zu entern. Um in die wartenden Lkw einzudringen, werden Schlösser und Plomben der Lkw aufgebrochen und die Ladung teilweise aus dem Lkw herausgeworfen. Immer häufiger verweigern deshalb Warenempfänger in Großbritannien die Annahme, wenn die Warenanlieferung unvollständig, beschädigt oder durch Exkremente beschmutzt ihr

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SPD-Verkehrspolitiker und BGL fordern modernes Melde- und Kontrollsystem beim Mindestlohn

„Hier müssen wir dringend handeln. Ein modernes Melde- und Kontrollsystem sollte zügig umgesetzt werden“. Das war die zentrale Aussage der SPD-Verkehrspolitiker nach einer gemeinsamen Arbeitsgruppensitzung mit dem BGL, der Zollgewerkschaft und Ver.di zum Thema Umsetzung des Mindestlohns im Transportgewerbe. Zuvor hatte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des BGL, Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, den SPD-Politikern eindrücklich geschildert, wie wichtig es im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen ist, dass die Einhaltung des Mindestlohn in Deutschland für grenzüberschreitende und nationale Verkehre nicht nur bei deutschen Transportunternehmen, sondern auch bei deren ausländischen Wettbewerbern wirksam umgesetzt und kontrolliert wird. Anhand konkreter Beispiele erläuterte Prof. Dr. Schmidt, dass immer mehr gebietsfremde Lkw-Flotten faktisch in Deutschland niedergelassen sind, ihre Leistungen aber zu den Lohn- und Sozialbedingungen ihrer Heimatländer anbieten. Die SPD-Verkehrspolitiker erklärten, die Einführung eines elektronischen

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BGL in Halle A5 Stand 223 auf der transport logistic 2015 in München

BGL präsentiert sich auf einem Gemeinschaftsstand mit der SVG-Zentrale und dem Branchenversicherer KRAVAG Auch in diesem Jahr zeigt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. auf der Messe transport logistic in München Flagge für das deutsche Transportlogistikgewerbe. Auf dem Gemeinschaftsstand mit der SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG und dem Branchenversicherer KRAVAG liegt der Schwerpunkt des BGL-Messeauftritts auch in 2015 auf der Aus- und Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter/-innen für die Logistikbranche. Veranstaltungshinweis: Der BGL veranstaltet außerdem am 06.05.2015 um 14:00 Uhr zur transport logistic eine Podiumsdiskussion zum Thema „Nutzerfinanzierung der Infrastruktur: Königsweg oder Mogelpackung?“. Veranstaltungsort ist das Forum III der Halle A4. In der Podiumsdiskussion treten hochkarätige Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Toll Collect GmbH, des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, der Verkehrswissenschaft

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Lkw-Mautausweitung auf bestimmte Bundesstraßen und Fahrzeugkategorien beschlossen – Regierungskoalition will neue, noch höhere Belastungen schon in naher Zukunft durchsetzen

Mit der Verabschiedung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird die Lkw-Maut zum 01. Juli 2015 auf weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen ausgedehnt. Ab 01. Oktober werden auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t aufwärts mautpflichtig. Die bisherige Grenze lag bei 12 t. Das zugrundeliegende Wegekostenkonzept und auch die achslastbezogene Bemautung sind nach Auffassung des BGL in sich nicht schlüssig und führen zu zahlreichen Ungereimtheiten. So werden vierachsige Fahrzeuge bei voller Ausschöpfung der Nutzlast trotz höherem Straßenverschleiß gegenüber fünfachsigen Fahrzeugen um 1,8 Cent pro Kilometer bei der Maut besser gestellt. Noch gravierender ist die Diskrepanz bei dreiachsigen Fahrzeugen, die bei voller Auslastung mit vergleichsweise günstigen Kapazitäts- und Verschleißkosten bedacht wurden. Der BGL ist der Auffassung, dass die gewählte Mautberechnung nach Achsklassen in bestimmten Konstellationen die Willkürgrenze durchbricht. Neben

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Neues Bürokratiemonster für das deutsche Transportlogistikgewerbe erschaffen

Erweiterung der Fahrpersonalverordnung trotz nachhaltig vorgetragener Bedenken des BGL erschaffen und unterzeichnet Durch seine Unterschrift unter einen vom Bundesrat verabschiedeten und verschärften Verordnungsentwurf zur Änderung der Fahrpersonalverordnung hat Bundesverkehrsminister Dobrindt dem mittelständischen deutschen Transportlogistikgewerbe ein neues Bürokratiemonster beschert. Auf Initiative des Sozialausschusses des Bundesrates verpflichtet die Fahrpersonalverordnung alle an einer Beförderungskette beteiligten Auftraggeber, dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Transportunternehmen die Vorschriften einhält. Jeder Auftraggeber hat sich nicht nur vor Vertragsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen z.B. die EU-weit vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten einhält. Eine Regelung, die ähnlich wie die Mindestlohnbestimmungen in der Praxis nicht einzuhalten und seriös umsetzbar ist. Nach der monströsen Haftungskette im Mindestlohn wird das Verkehrsgewerbe erneut mit einer unlösbaren Aufgabe und

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Gemeinsame Pressemitteilung von AMÖ, BGL, BWVL und DSLV

Kritik an der Vollzugspraxis des Mindestlohngesetzes: Logistikunternehmen dürfen nicht unter Generalverdacht geraten Deutsche Speditionen und Transportlogistiker dürfen durch ein auf nationale Transporte begrenztes Kontrollsystem zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) nicht diskriminiert werden. Es ist staatliche Aufgabe, für die Kontrolle und Durchsetzung der sich aus dem MiLoG ergebenden Pflichten aller Beteiligten zu sorgen. Darin sind sich der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) einig. Mit der jetzigen behördlichen Vollzugspraxis sei das umstrittene Gesetz nicht geeignet, die Zahlung des deutschen Mindestlohns auch bei gebietsfremden Unternehmen durchzusetzen und damit Wettbewerbsgleichheit herzustellen, kritisieren die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der vier Spitzenverbände der Verkehrsbranche anlässlich ihres turnusmäßigen Treffens am 10. März

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Von Prozenten und Realitäten

Der BGL zur aktuellen Transportpreisentwicklung Viele fühlen sich berufen, doch nicht alle Interpretationsversuche zur Transportpreisentwicklung sind von Markt- und Sachkenntnissen geprägt. Jüngstes Beispiel: Eine Unternehmensberatung – nach eigenen Worten „weltweit führender Anbieter von Management- und IT-Beratung, Technologie-Services sowie Outsourcing-Dienstleistungen“ -, die gemeinsam mit einem Frachtenbörsenbetreiber festgestellt hatte, dass im 4. Quartal 2014 die Dieselpreise im europäischen Güterverkehr gegenüber dem Vorquartal um stolze 7,2 % gesunken seien, die Transportpreise dagegen lediglich um 1,2 %. Begründung: „Die Transportpreise folgen den Dieselpreisen erst mit einer zeitlichen Verzögerung.“ Diese Begründung erscheint dem BGL jedoch nicht schlüssig. Wie kann es auf einer Frachtenbörse, die den tagesaktuellen Spotmarkt abwickelt, zu monatelangen zeitlichen Verzögerungen bei der Preisbildung kommen? Der BGL hat für die Differenz zwischen 7,2 % Dieselpreisrückgang und 1,2 % Frachtpreisrückgang

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FNTR und BGL sprechen sich für fairen Wettbewerb auf den europäischen Transportmärkten aus

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und die Fédération des Transports Routiers (FNTR) haben sich in Brüssel zu ihren regelmäßigen Konsultationen getroffen und dabei ihre traditionell enge Zusammenarbeit unterstrichen. Bei dem Treffen haben sich die beiden Verbände im Hinblick auf die zahlreichen Aktivitäten des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission in der EU-Verkehrspolitik auf ihre Gemeinsamkeiten zu den unterschiedlichen Themen abgestimmt. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Analyse der aktuellen Situation auf den europäischen Transportmärkten. BGL und FNTR waren sich in der Auffassung einig, dass der Markt durch unfaire Wettbewerbsbedingungen teilweise erheblich gestört ist. Immer häufiger sei die dauerhafte Stationierung von Flotten außerhalb ihres Niederlassungsstaates, beispielsweise in den See- und Binnenhäfen sowie auf den Kombi-Terminals in den westeuropäischen Ländern, zu beobachten. Einzelne Maßnahmen

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Gemeinsame Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. zum Mindestlohn für LKW-Fahrer/innen

Zur Frage der Geltung des Mindestlohns für ausländische LKW-Fahrer/innen erklären der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.: Im grenzüberschreitenden Verkehr mit der Bundesrepublik Deutschland besteht starker Verdrängungswettbewerb zulasten deutscher Unternehmen. Arbeiternehmer/innen aus allen möglichen Ländern leiden unter teils unzumutbaren Arbeitsbedingungen, leben wochen- und monatelang in den Fahrzeugkabinen, bis sie an ihren Heimatstandort zurückkehren. Die Entlohnung der ausländischen Fahrer/innen erfolgt bislang zu den Bedingungen der Entsendeländer. Mittlerweile werden ca. 40 % aller mautpflichtigen Verkehre mit Fahrer/innen und Fahrzeugen ausländischer Herkunft durchgeführt. Deshalb ist gerade hier besonders wichtig, dass für alle Arbeitgeber und Beschäftigten gleiche Sozial- und Entlohnungsstandards im deutschen Transportmarkt herrschen, egal woher sie kommen. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Markt zurückgeführt und allen Beschäftigten Mindestarbeitsbedingungen garantiert werden.

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Verlängerter Sattelauflieger: BGL wertet die Entwicklung in NRW als Etappensieg der Vernunft gegen die Ideologie

Die Diskussion um veränderte Fahrzeugabmessungen für Lkw war von Anfang an durch ideologische Pseudobahnargumente verstellt. Mittlerweile ist klar geworden, dass sowohl der Lang-Lkw als auch der verlängerte Sattelauflieger für den Kombinierten Verkehr Straße/Schiene zusätzliche Aufkommenspotenziale erschließen können. Insoweit sind ideologische Positionen von der Realität eingeholt worden. Die Öffnung Nordrhein-Westfalens und auch die beginnende Diskussion in Baden-Württemberg zeigen, dass zuallererst die verladende Wirtschaft von veränderten Fahrzeugabmessungen profitieren kann. Das gilt auch für die Umwelt, da größere Fahrzeuge – bezogen auf die transportierte Gütermenge – deutliche CO2-Einsparungen und ressourcenschonenderen Verkehr im Vergleich zu herkömmlichen Lkw ermöglichen. Das Transportgewerbe darf sich aus veränderten Fahrzeugabmessungen allerdings kaum wirtschaftliche Vorteile erhoffen. Wirtschaftliche Effizienzgewinne werden – wie bei früheren diesbezüglichen Gesetzesänderungen – im Wettbewerb an die Auftraggeber weitergegeben werden (müssen). Dennoch

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Martin Bulheller

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