Pressemitteilungen

Kategorie: Archiv

Neues Bürokratiemonster für das deutsche Transportlogistikgewerbe erschaffen

Erweiterung der Fahrpersonalverordnung trotz nachhaltig vorgetragener Bedenken des BGL erschaffen und unterzeichnet Durch seine Unterschrift unter einen vom Bundesrat verabschiedeten und verschärften Verordnungsentwurf zur Änderung der Fahrpersonalverordnung hat Bundesverkehrsminister Dobrindt dem mittelständischen deutschen Transportlogistikgewerbe ein neues Bürokratiemonster beschert. Auf Initiative des Sozialausschusses des Bundesrates verpflichtet die Fahrpersonalverordnung alle an einer Beförderungskette beteiligten Auftraggeber, dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Transportunternehmen die Vorschriften einhält. Jeder Auftraggeber hat sich nicht nur vor Vertragsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen z.B. die EU-weit vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten einhält. Eine Regelung, die ähnlich wie die Mindestlohnbestimmungen in der Praxis nicht einzuhalten und seriös umsetzbar ist. Nach der monströsen Haftungskette im Mindestlohn wird das Verkehrsgewerbe erneut mit einer unlösbaren Aufgabe und

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Gemeinsame Pressemitteilung von AMÖ, BGL, BWVL und DSLV

Kritik an der Vollzugspraxis des Mindestlohngesetzes: Logistikunternehmen dürfen nicht unter Generalverdacht geraten Deutsche Speditionen und Transportlogistiker dürfen durch ein auf nationale Transporte begrenztes Kontrollsystem zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) nicht diskriminiert werden. Es ist staatliche Aufgabe, für die Kontrolle und Durchsetzung der sich aus dem MiLoG ergebenden Pflichten aller Beteiligten zu sorgen. Darin sind sich der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) einig. Mit der jetzigen behördlichen Vollzugspraxis sei das umstrittene Gesetz nicht geeignet, die Zahlung des deutschen Mindestlohns auch bei gebietsfremden Unternehmen durchzusetzen und damit Wettbewerbsgleichheit herzustellen, kritisieren die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der vier Spitzenverbände der Verkehrsbranche anlässlich ihres turnusmäßigen Treffens am 10. März

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Von Prozenten und Realitäten

Der BGL zur aktuellen Transportpreisentwicklung Viele fühlen sich berufen, doch nicht alle Interpretationsversuche zur Transportpreisentwicklung sind von Markt- und Sachkenntnissen geprägt. Jüngstes Beispiel: Eine Unternehmensberatung – nach eigenen Worten „weltweit führender Anbieter von Management- und IT-Beratung, Technologie-Services sowie Outsourcing-Dienstleistungen“ -, die gemeinsam mit einem Frachtenbörsenbetreiber festgestellt hatte, dass im 4. Quartal 2014 die Dieselpreise im europäischen Güterverkehr gegenüber dem Vorquartal um stolze 7,2 % gesunken seien, die Transportpreise dagegen lediglich um 1,2 %. Begründung: „Die Transportpreise folgen den Dieselpreisen erst mit einer zeitlichen Verzögerung.“ Diese Begründung erscheint dem BGL jedoch nicht schlüssig. Wie kann es auf einer Frachtenbörse, die den tagesaktuellen Spotmarkt abwickelt, zu monatelangen zeitlichen Verzögerungen bei der Preisbildung kommen? Der BGL hat für die Differenz zwischen 7,2 % Dieselpreisrückgang und 1,2 % Frachtpreisrückgang

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FNTR und BGL sprechen sich für fairen Wettbewerb auf den europäischen Transportmärkten aus

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und die Fédération des Transports Routiers (FNTR) haben sich in Brüssel zu ihren regelmäßigen Konsultationen getroffen und dabei ihre traditionell enge Zusammenarbeit unterstrichen. Bei dem Treffen haben sich die beiden Verbände im Hinblick auf die zahlreichen Aktivitäten des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission in der EU-Verkehrspolitik auf ihre Gemeinsamkeiten zu den unterschiedlichen Themen abgestimmt. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Analyse der aktuellen Situation auf den europäischen Transportmärkten. BGL und FNTR waren sich in der Auffassung einig, dass der Markt durch unfaire Wettbewerbsbedingungen teilweise erheblich gestört ist. Immer häufiger sei die dauerhafte Stationierung von Flotten außerhalb ihres Niederlassungsstaates, beispielsweise in den See- und Binnenhäfen sowie auf den Kombi-Terminals in den westeuropäischen Ländern, zu beobachten. Einzelne Maßnahmen

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Gemeinsame Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. zum Mindestlohn für LKW-Fahrer/innen

Zur Frage der Geltung des Mindestlohns für ausländische LKW-Fahrer/innen erklären der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.: Im grenzüberschreitenden Verkehr mit der Bundesrepublik Deutschland besteht starker Verdrängungswettbewerb zulasten deutscher Unternehmen. Arbeiternehmer/innen aus allen möglichen Ländern leiden unter teils unzumutbaren Arbeitsbedingungen, leben wochen- und monatelang in den Fahrzeugkabinen, bis sie an ihren Heimatstandort zurückkehren. Die Entlohnung der ausländischen Fahrer/innen erfolgt bislang zu den Bedingungen der Entsendeländer. Mittlerweile werden ca. 40 % aller mautpflichtigen Verkehre mit Fahrer/innen und Fahrzeugen ausländischer Herkunft durchgeführt. Deshalb ist gerade hier besonders wichtig, dass für alle Arbeitgeber und Beschäftigten gleiche Sozial- und Entlohnungsstandards im deutschen Transportmarkt herrschen, egal woher sie kommen. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Markt zurückgeführt und allen Beschäftigten Mindestarbeitsbedingungen garantiert werden.

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Verlängerter Sattelauflieger: BGL wertet die Entwicklung in NRW als Etappensieg der Vernunft gegen die Ideologie

Die Diskussion um veränderte Fahrzeugabmessungen für Lkw war von Anfang an durch ideologische Pseudobahnargumente verstellt. Mittlerweile ist klar geworden, dass sowohl der Lang-Lkw als auch der verlängerte Sattelauflieger für den Kombinierten Verkehr Straße/Schiene zusätzliche Aufkommenspotenziale erschließen können. Insoweit sind ideologische Positionen von der Realität eingeholt worden. Die Öffnung Nordrhein-Westfalens und auch die beginnende Diskussion in Baden-Württemberg zeigen, dass zuallererst die verladende Wirtschaft von veränderten Fahrzeugabmessungen profitieren kann. Das gilt auch für die Umwelt, da größere Fahrzeuge – bezogen auf die transportierte Gütermenge – deutliche CO2-Einsparungen und ressourcenschonenderen Verkehr im Vergleich zu herkömmlichen Lkw ermöglichen. Das Transportgewerbe darf sich aus veränderten Fahrzeugabmessungen allerdings kaum wirtschaftliche Vorteile erhoffen. Wirtschaftliche Effizienzgewinne werden – wie bei früheren diesbezüglichen Gesetzesänderungen – im Wettbewerb an die Auftraggeber weitergegeben werden (müssen). Dennoch

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Viktor Federer feiert 80. Geburtstag

Viktor Federer, Träger der BGL-Ehrennadel in Gold, langjähriges Mitglied und ehemals stellvertretender Vorsitzender des Technikausschusses im Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main, feiert am 04.03.2015 seinen 80. Geburtstag. Das Ehrenmitglied der TRANSFRIGOROUTE DEUTSCHLAND und Ehrenvorstand des Verbandes des Verkehrsgewerbes Südbaden e.V. in Freiburg im Breisgau wirkte auch viele Jahre im dortigen Vorstand der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Südbaden eG. Für sein vielfältiges ehrenamtliches Engagement und seinen vorbildlichen Einsatz war Viktor Federer bereits im Jahre 2000 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden.

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BGL begrüßt Klarstellung zum Mindestlohn aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begrüßt die Klarstellung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass bis zur Klärung europarechtlicher Fragen die Kontrolle der Anwendung des Mindestlohns bei „reinen Transitfahrten“ ausgesetzt wird. Diese Regelung untermauert ausdrücklich, dass grenzüberschreitende Verkehre und nationale Verkehre, die durch gebietsfremde Transportunternehmen in Deutschland übernommen werden, nicht unter die Definition des Transitverkehrs fallen und mindestlohnpflichtig bleiben. Alles andere wäre eine schwere Wettbewerbsverzerrung zu Lasten deutscher Transportlogistikunternehmen. Im Übrigen verweist der BGL darauf, dass er in all seinen Gesprächen und in Anhörungen darauf hingewiesen hat, dass bei der Anwendung des Mindestlohns auf „reine Transitverkehre“ rechtliche Probleme offenkundig seien. So sei z.B. zu hinterfragen, gegen wen ein Mindestlohnanspruch im Inland bei Transitverkehren gerichtet werden könnte, wenn in der Regel Empfänger

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Willi Michalzik geht in den Ruhestand

Großer Bahnhof für ein SVG-Urgestein: Im Januar wurde Willi Michalzik, Vorstandsvorsitzender der SVG Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eG, anlässlich eines Festempfangs in Hannover in den Ruhestand verabschiedet. Der Aufsichtsratsvorsitzende der SVG Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eG, Georg Menell, würdigte in seiner Rede den langjährigen SVG-Vorstand als Manager, der die Organisation kontinuierlich zu einem modernen Dienstleister weiterentwickelt habe und dabei stets die Unabhängigkeit und die Selbstständigkeit der SVG Niedersachsen/Sachsen-Anhalt im Auge hatte. BGL-Präsident und Präsident des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN), Adalbert Wandt, und Werner Gockeln, SVG-Vorstand der Zentrale in Frankfurt, betonten das Engagement für die Aus- und Weiterbildung sowie die Qualität der Zusammenarbeit mit den Verbänden und der SVG-Zentrale. Michalzik startete seine Karriere 1984 als Leiter des Rechnungswesens. In den 90er Jahren setzte er maßgeblich die Erweiterung des Geschäftsgebietes von Niedersachsen

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EU-Kommission nimmt Mindestlohn unter die Lupe: Der Super-Gau ist programmiert!

Es hat nur wenige Tage gedauert, und die EU-Kommission beschäftigt sich mit den Mindestlohnvorschriften für gebietsfremde Transportunternehmen in Deutschland. Offensichtlich fühlt sich Brüssel nicht ausreichend eingebunden, weil die EU-Kommission auf der Grundlage ihr „vorliegender Informationen“ die Mindestlohnvorschriften nicht im Einklang mit der Entsenderichtlinie sieht. Dahinter könnte sich ein Super-Gau für Kraftwagenspeditionen mit Standort Deutschland verbergen. Wenn keine Dienstleistungen für in Deutschland tätige Vertragsparteien erbracht werden, fallen diese nach Auffassung der EU-Kommission wohl nicht unter die Mindestlohnvorschriften. Dies wäre nicht nur dann der Fall, wenn Transitfahrten durch gebietsfremde Auftraggeber durch die Bundesrepublik Deutschland hindurchführen. Die EU-Kommission hegt ebenfalls für Verkehre, die von gebietsfremden Auftraggebern für Dienstleistungen in Deutschland disponiert werden, Zweifel daran, dass diese nach der Entsenderichtlinie den Mindestlohnbedingungen unterworfen werden dürfen. Sollte sich dies bestätigen,

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Martin Bulheller

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