FNTR und BGL sprechen sich für fairen Wettbewerb auf den europäischen Transportmärkten aus

(von links) Herr Nicolas Paulissen, Generaldelegierter der FNTR, Frau Florence Berthelot, Stellvertretende Generaldelegierte der FNTR und Präsidentin des EU-Verbindungsausschusses der IRU, Herr Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des BGL
(von links) Herr Nicolas Paulissen, Generaldelegierter der FNTR, Frau Florence Berthelot, Stellvertretende Generaldelegierte der FNTR und Präsidentin des EU-Verbindungsausschusses der IRU, Herr Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des BGL

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und die Fédération des Transports Routiers (FNTR) haben sich in Brüssel zu ihren regelmäßigen Konsultationen getroffen und dabei ihre traditionell enge Zusammenarbeit unterstrichen.

Bei dem Treffen haben sich die beiden Verbände im Hinblick auf die zahlreichen Aktivitäten des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission in der EU-Verkehrspolitik auf ihre Gemeinsamkeiten zu den unterschiedlichen Themen abgestimmt.

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Analyse der aktuellen Situation auf den europäischen Transportmärkten. BGL und FNTR waren sich in der Auffassung einig, dass der Markt durch unfaire Wettbewerbsbedingungen teilweise erheblich gestört ist. Immer häufiger sei die dauerhafte Stationierung von Flotten außerhalb ihres Niederlassungsstaates, beispielsweise in den See- und Binnenhäfen sowie auf den Kombi-Terminals in den westeuropäischen Ländern, zu beobachten. Einzelne Maßnahmen in einigen EU-Mitgliedsstaaten in den letzten Monaten zur Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen, wie z. B. Mindestlohnregelungen und das Gebot zur Verbringung der regelmäßigen Wochenruhezeit außerhalb der Fahrzeugkabine, bleiben ohne gemeinsames Handeln der EU-Staaten in der Praxis weitgehend wirkungslos.

Beide Verbände legen deshalb großen Nachdruck auf eine europäische Lösung. Nur eine europäische Herangehensweise könne die Situation auf den europäischen Transportmärkten verbessern. Hier gelte es, zukünftig schärfer zwischen der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungspflicht zu unterscheiden. Prof. Dr. Schmidt, geschäftsführendes BGL-Präsidialmitglied: „Die Dienstleistungsfreiheit sollte in der Praxis auf eine vorübergehende Betätigung in den jeweiligen Mitgliedsländern beschränkt sein. Unfaire Wettbewerbsbedingungen ergeben sich aus der Quasi-Niederlassung gebietsfremder Unternehmen in einigen EU-Mitgliedsstaaten“.

Nicolas Paulissen, Generaldelegierter der FNTR: „Die Kabotage darf nicht dazu missbraucht werden, die europäischen Niederlassungsregeln zu umgehen.“

Ungleicher Wettbewerb erfolgt zu den Lohn- und Sozialbedingungen derjenigen Staaten, in denen Fahrzeuge formal ihre Zulassung haben. Fahrer, die in ihren Fahrzeugen als moderne Nomaden leben, sind die Erkennungszeichen dieser unfairen Praktiken. Anhand von Tachografenaufzeichnungen und anderen Unterlagen lässt sich der jeweilige regionale Unternehmensschwerpunkt festlegen, von dem aus ein Unternehmen seine Leistungen anbietet. Die Dienstleistungsfreiheit als „vorübergehende“ Betätigung deckt die geschilderte, unfaire Praxis in der Transportwirtschaft nicht ab und muss rechtlich im Verhältnis zur Niederlassungsfreiheit neu justiert werden.

FNTR und BGL haben vereinbart, sich für eine sachgerechtere Auslegung der Dienstleistungsfreiheit im Transportsektor gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament einzusetzen.

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