EU-Kommission nimmt Mindestlohn unter die Lupe: Der Super-Gau ist programmiert!

Es hat nur wenige Tage gedauert, und die EU-Kommission beschäftigt sich mit den Mindestlohnvorschriften für gebietsfremde Transportunternehmen in Deutschland. Offensichtlich fühlt sich Brüssel nicht ausreichend eingebunden, weil die EU-Kommission auf der Grundlage ihr „vorliegender Informationen“ die Mindestlohnvorschriften nicht im Einklang mit der Entsenderichtlinie sieht. Dahinter könnte sich ein Super-Gau für Kraftwagenspeditionen mit Standort Deutschland verbergen. Wenn keine Dienstleistungen für in Deutschland tätige Vertragsparteien erbracht werden, fallen diese nach Auffassung der EU-Kommission wohl nicht unter die Mindestlohnvorschriften. Dies wäre nicht nur dann der Fall, wenn Transitfahrten durch gebietsfremde Auftraggeber durch die Bundesrepublik Deutschland hindurchführen. Die EU-Kommission hegt ebenfalls für Verkehre, die von gebietsfremden Auftraggebern für Dienstleistungen in Deutschland disponiert werden, Zweifel daran, dass diese nach der Entsenderichtlinie den Mindestlohnbedingungen unterworfen werden dürfen. Sollte sich dies bestätigen, sind weitreichende Folgen für die Umsetzung des Mindestlohns im grenzüberschreitenden Verkehr zu erwarten. Viele Kraftwagenspeditionen mit Standort Deutschland wären gefährdet, weil nur der Einsatz von gebietsfremden Subunternehmen durch deutsche Unternehmen mindestlohnpflichtig bliebe, während Auftraggeber mit Sitz im Ausland, z.B. durch die Organisation von Abholverkehren, nicht unter die Mindestlohnbestimmungen fielen. Der Super-Gau wäre perfekt, schließlich werden fast 40 % aller mautpflichtigen Verkehre durch ausländische Transporteure erbracht.

Der BGL sieht in dieser dramatischen Wende zur Auslegung der Mindestlohnbestimmungen eine gewerbepolitische Herausforderung mit bedrohlicher Wirkung für deutsche Unternehmen. Die Gewerbevertretung wird ihre Kontakte auf politischer Ebene nutzen, diese neue „hausgemachte“ Bedrohung des fairen Wettbewerbs ins politische Bewusstsein zu bringen. Besonders das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jetzt unterlassene Hausarbeiten nachzuholen, um Schlimmeres zu verhindern.

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