Erweiterung der Fahrpersonalverordnung trotz nachhaltig vorgetragener Bedenken des BGL erschaffen und unterzeichnet
Durch seine Unterschrift unter einen vom Bundesrat verabschiedeten und verschärften Verordnungsentwurf zur Änderung der Fahrpersonalverordnung hat Bundesverkehrsminister Dobrindt dem mittelständischen deutschen Transportlogistikgewerbe ein neues Bürokratiemonster beschert. Auf Initiative des Sozialausschusses des Bundesrates verpflichtet die Fahrpersonalverordnung alle an einer Beförderungskette beteiligten Auftraggeber, dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Transportunternehmen die Vorschriften einhält. Jeder Auftraggeber hat sich nicht nur vor Vertragsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen z.B. die EU-weit vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten einhält. Eine Regelung, die ähnlich wie die Mindestlohnbestimmungen in der Praxis nicht einzuhalten und seriös umsetzbar ist. Nach der monströsen Haftungskette im Mindestlohn wird das Verkehrsgewerbe erneut mit einer unlösbaren Aufgabe und Verpflichtung konfrontiert.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hatte im Vorfeld der Bundesratsentscheidung auf Bundes- und Landesebene deutlich gemacht, dass die neu gefasste Verordnung nicht von der Gesetzeslage gedeckt sein könnte und von daher die Gerichte ihre Nichtigkeit feststellen könnten. Nach Auffassung des BGL hat der Verordnungsgeber den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Regelungsrahmen deutlich überschritten. Schließlich verfügt kein Auftraggeber auch nur annähernd über die Kompetenzen einer Kontrollbehörde, um seinen neuen Verpflichtungen nachzukommen.
Das neu erschaffene Bürokratiemonster wird nach Auffassung des BGL vergleichbar zum Mindestlohn eine Welle von Freizeichnungserklärungen auslösen, die in ihrer rechtlichen Substanz und Reichweite fragwürdige Sicherheit gegen behördliche Sanktionen schaffen sollen.
Ein schwaches „Quantum Trost und vielleicht auch Hoffnung“ ist aus dem Verkehrsministerium zu vernehmen: Eine Neufassung der Verordnung sei in Neuverhandlungen mit den Ländern denkbar, falls die Regelungstatbestände in der praktischen Anwendung Nachbesserungsbedarf zeigten. Das ändert nichts daran, dass die neugefasste Verordnung erst einmal in Kraft tritt. Hätte der Minister die Verordnung nicht unterzeichnet, wäre ein zeitaufwändiger Abstimmungsprozess mit dem Bundesrat erforderlich geworden, und in der Zwischenzeit wären mangels Rechtsgrundlage bestimmte Bußgeldtatbestände nicht zu ahnden gewesen. Leidtragender dieser politischen Gemengelage ist das mittelständische Transportlogistikgewerbe, das schon wieder ein Stückchen enger stranguliert wird. „Fifty Shades of Grey“ im Verkehrsgewerbe schaffen ganz sicher keine „befriedigenden“ Ergebnisse.