Die Diskussion um veränderte Fahrzeugabmessungen für Lkw war von Anfang an durch ideologische Pseudobahnargumente verstellt. Mittlerweile ist klar geworden, dass sowohl der Lang-Lkw als auch der verlängerte Sattelauflieger für den Kombinierten Verkehr Straße/Schiene zusätzliche Aufkommenspotenziale erschließen können. Insoweit sind ideologische Positionen von der Realität eingeholt worden.
Die Öffnung Nordrhein-Westfalens und auch die beginnende Diskussion in Baden-Württemberg zeigen, dass zuallererst die verladende Wirtschaft von veränderten Fahrzeugabmessungen profitieren kann. Das gilt auch für die Umwelt, da größere Fahrzeuge – bezogen auf die transportierte Gütermenge – deutliche CO2-Einsparungen und ressourcenschonenderen Verkehr im Vergleich zu herkömmlichen Lkw ermöglichen.
Das Transportgewerbe darf sich aus veränderten Fahrzeugabmessungen allerdings kaum wirtschaftliche Vorteile erhoffen. Wirtschaftliche Effizienzgewinne werden – wie bei früheren diesbezüglichen Gesetzesänderungen – im Wettbewerb an die Auftraggeber weitergegeben werden (müssen). Dennoch ist das Transportgewerbe bereit, die notwendigen Investitionen zu schultern, wenn die Politik im Gegenzug für verlässliche und klare Rahmenbedingungen sorgt. Das Geschäftsführende Präsidialmitglied des BGL, Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, stellt abschließend klar: „Der Antrag Nordrhein-Westfalens an das BMVI, die verlängerten Sattelauflieger im Rahmen des Feldversuchs auch in NRW zuzulassen, stellt keine Gefälligkeit an das Transportgewerbe dar, sondern ist ein Zugeständnis an die Vernunft. Vor dem Hintergrund der überwiegend ideologisch geführten Debatte um Fahrzeugabmessungen und den sog. Lang-Lkw ist diese Entscheidung überfällig. Verkehrspolitik muss mit Sachargumenten und nicht mit Polemik gegen den Lkw-Verkehr, der mehr als 80 % der Güter zum Verbraucher bringt, geführt werden. Das ist die Politik Umwelt und Verbrauchern in Deutschland schuldig.“