Urteil zur BGL-Mautklage: Ist das schon die Lizenz zum Gelddrucken?
Gebührenspielräume bis zur Willkürgrenze Mit seinem gestrigen Urteil zur Klage dreier BGL-Mitgliedsunternehmen gegen die 50 %-ige Erhöhung der Lkw-Maut im Jahre 2009 öffnet das Verwaltungsgericht Köln Vater Staat Gebührenspielräume bis an die Willkürgrenze. Darauf weist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main hin, der die Mautklage unterstützt. Die Klage richtet sich gegen die Berechnungsgrundlage der damaligen Mauterhöhung, das sog. Wegekostengutachten. Nach Ansicht des BGL befindet sich dieses nicht in Übereinstimmung mit der von ihm einzuhaltenden EU-Wegekostenrichtlinie. Bemängelt werden z.B. Kosten für kalkulatorische Zinsen (die im Wegekostengutachten alleine 52 % der gesamten Wegekosten ausmachen) in niemals gezahlter Höhe oder die Bewertung der Straßengrundstücke, die nicht mit den tatsächlich für sie bezahlten Kaufpreisen, sondern alle mit Baulandpreisen aus dem 21. Jahrhundert angesetzt