Pünktlich vor Beratung des Bundeshaushaltes trafen sich unter dem Vorsitz von Ulrich Lange, MdB, dem verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und BGL-Präsident Adalbert Wandt die Verkehrspolitiker der Unionsfraktion sowie der für den Verkehrshaushalt zuständige Haushaltspolitiker der Union mit dem Präsidium des BGL. In einem offenen und konstruktiven Meinungsaustausch wurden über die aktuellen Anliegen des deutschen Transportlogistikgewerbes diskutiert.
Kernthema des etwa zweistündigen, intensiven Gesprächs war – passend zu den im Bundestag parallel laufenden Haushaltsberatungen – die Frage der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Von Beginn an waren sich dabei die Verkehrspolitiker und das BGL-Präsidium einig, dass sowohl aktuell als auch mittelfristig zu wenig Finanzmittel für den Erhalt sowie den Aus- und Neubau der Straßeninfrastruktur im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen.
Das Geschäftsführende Präsidialmitglied des BGL, Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, betonte in diesem Zusammenhang gegenüber den Parlamentariern, dass das zusätzliche Geld, das die Lkw-Maut seit ihrer Einführung dem Bundeshaushalt eingebracht hat, bislang ohne nachhaltigen Mittelzuwachs für die (Straßen) Infrastruktur im allgemeinen Haushalt versickert sei. Im Vergleich zur reinen Haushaltsfinanzierung vor der Mauteinführung stünden trotz jährlicher Mauteinnahmen von ca. 4,5 Mrd. ? in diesem Jahr nur 160 Mio. ? zusätzlich für die Straßeninfrastruktur gegenüber dem Haushaltsansatz in 2004 zur Verfügung. Der BGL fordere daher, endlich einen echten Nutzerfinanzierungskreislauf für die Straße zu realisieren, in dem die Einnahmen aus der Lkw-Maut zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen und nicht mehr zur Quersubventionierung anderer Aufgaben des Staates verwendet werden.
Die Unionspolitiker bestätigten die Probleme der Haushaltsfinanzierung, da auch das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu verfolgen sei. Zum anderen verwiesen sie auf die in den vergangenen Jahren immer stärker angestiegenen Kosten für Lärmschutz, Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz und ähnliche gesellschaftliche Aufgaben, die den Verkehrshaushalt in erheblichem Maße zusätzlich belasten.
Ein weiteres, brennendes Thema im Gespräch der BGL-Spitze mit den Verkehrspolitikern von CDU und CSU war die praktische Umsetzung des Mindestlohns im Transportlogistikgewerbe ab dem 1. Januar 2015. Die BGL-Vertreter betonten dabei, dass deutsche Transportunternehmen keineswegs Gegner des Mindestlohns seien. Im Gegenteil, der BGL sieht den Mindestlohn als Chance zur Eindämmung des Sozialdumpings auf Deutschlands Straßen, vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Sorgen bereite ihm jedoch die Frage, wie der Mindestlohn angemessen durchgesetzt und wirksam kontrolliert werden soll. Bislang sei nicht klar, wie den umfangreichen Melde- und Dokumentationspflichten für gebietsfremde Wettbewerber im Detail nachgekommen werden soll. Hier herrsche große Unsicherheit bei den Unternehmen. Angesichts der immer knapper werdenden Zeit bis zum Inkrafttreten des Mindestlohns am 1. Januar 2015 bat der BGL daher dringend um Unterstützung der Parlamentarier in dieser Angelegenheit.
Um Unterstützung baten die BGL-Vertreter auch bei der Klärung eines anderen Themas, nämlich der Frage, ob es nach den EU-Sozialvorschriften zulässig ist, dass Fahrer ihre regelmäßige Wochenruhezeit in der Fahrerkabine verbringen. Das Europarecht spricht hier keine klare Sprache, die EU-Kommission will sich dazu nicht festlegen und verweist auf den EuGH. Frankreich hat auf nationaler Ebene ein Verbot erlassen und Verstöße dagegen sogleich mit Gefängnisstrafe bedroht. In Belgien drohen drakonische Bußgelder. Es ergebe sich dringender Handlungsbedarf, um den Rechtsschutz deutschen Fahrpersonals und der Unternehmer im Ausland zu gewährleisten, betonten BGL-Präsident Adalbert Wandt und das Geschäftsführende Präsidialmitglied Prof. Dr. Karlheinz Schmidt. Man bitte die Bundesregierung und das Parlament eindringlich, schnellstens auf eine EU-einheitliche Anwendung der Vorgaben zur Wochenruhezeit in der EU hinzuwirken.
Beim vielfach sehr emotional diskutierten Thema Lang-Lkw waren sich die Verkehrspolitiker der Union und BGL-Präsidium einig, dass dringend eine Versachlichung in der Debatte und vor allem mehr Ehrlichkeit notwendig sind. Entgegen der häufig zu Unrecht geäußerten Bedenken und Vorbehalte gegen den Lang-Lkw zeigten die Erfahrungen, dass es weder mehr Unfälle durch den Lang-Lkw gebe noch erkennbare Verlagerungseffekte zulasten der Schiene. Aufgrund der Tatsache, dass der Lang-Lkw nicht schwerer sei als ein normaler Lkw, werde auch die Straße nicht stärker belastet. Alle Skeptiker seien daher aufgerufen, einmal mit einem Lang-Lkw mitzufahren. Dies könnte helfen, die vielen unbegründeten Vorbehalte abzubauen. Der BGL steht hier jederzeit als Partner zur Verfügung.
Die Gesprächsteilnehmer verständigten sich darauf, brennende Punkte auch in Zukunft auf kurzem Wege vertrauensvoll zu erörtern und gemeinsam nach machbaren Lösungen zu suchen.