Pressemitteilungen

Kategorie: 2015

Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2015 ist da!

Die bewährte Spezial-Landkarte für die Hauptreisezeit erscheint erstmals mit Erläuterungen in polnischer, tschechischer und russischer Sprache Ab sofort bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. wieder seine bewährte Ausweichstreckenkarte an. Sie wurde in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen erarbeitet und bietet eine Hilfe für Fahrer, die in der Ferienzeit an Samstagen unterwegs sind. Denn auch in diesem Jahr gilt in Deutschland an allen Samstagen (vom 4. Juli bis einschließlich 29. August) für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Lkw mit Anhängern in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf zahlreichen Autobahnabschnitten und einzelnen Bundesstraßen ein Fahrverbot. Die in der großformatigen Ausweichstreckenkarte im Maßstab 1:1.000.000 vorgeschlage­nen Alternativstrecken sind auf ihre Eignung für Last- und Sattelzüge bis 40 t überprüft worden. Einschränkungen durch

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BGL zum EU-Vertragsverletzungsverfahren: Grenzüberschreitender Verkehr ohne Mindestlohnbedingungen heizt unfairen Wettbewerb mit archaischen Arbeitsbedingungen an

Mit der Entscheidung der EU-Kommission, die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrsgewerbe einzuleiten, wird die Stunde der Wahrheit für das deutsche Transport- und Logistikgewerbe im grenzüberschreitenden Verkehr eingeläutet. Tatsächlich geht es um mehr als nur um ein „bisschen Dienstleistungsfreiheit“ oder vermeintliche Verwaltungshürden für grenzüberschreitende Warenbewegungen. Bei näherem Hinsehen bleibt es selbst unbedarften Beobachtern nicht verborgen, dass sich der grenzüberschreitende Verkehr mehr und mehr in einem zerrütteten Marktumfeld bewegt, in dem Lohn- und Sozialdumpingpraktiken zum Lenkungs- und Geschäftsprinzip erhoben wurden. Die hehren Ziele, denen der EU-Binnenmarkt folgen sollte, werden gerade auf den internationalen Verkehrsmärkten durch funktionslosen Wettbewerb in ihr Gegenteil verkehrt. Dies gilt nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland, sondern für viele Verkehrsmärkte in Westeuropa. Das marktwirtschaftliche Prinzip, dass Unternehmen

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Weiterer Tiefschlag für deutsches Transportlogistikgewerbe

Bundesverkehrsminister gibt Kabotage für Transporteure aus Kroatien frei Bundesverkehrsminister Dobrindt hat entschieden, das derzeit bestehende Kabotageverbot für kroatische Transportunternehmen in Deutschland nicht über den 30. Juni 2015 hinaus zu verlängern. Laut Beitrittsvertrag EU/Kroatien kann jeder der Mitgliedsstaaten entscheiden, ob diese bisher zweijährige Übergangsfrist verlängert werden soll. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hatte bereits im Februar dieses Jahres in einem Schreiben an die Ministeriumsspitze aufgrund der hochgradig verzerrten Wettbewerbsbedingungen darum gebeten, die Kabotagebeschränkung für Kroatien solange aufrecht zu erhalten, wie dies EU-rechtlich möglich ist. Dies hätte eine Verlängerung des Kabotageverbots für kroatische Transportunternehmen um weitere zwei Jahre bedeutet. In seiner Begründung gegenüber dem Ministerium hatte der BGL auf den immensen Preisdruck und Dumpingwettbewerb vor allem durch hohe Lohn- und Sozialkostenunterschiede hingewiesen. Das deutsche

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Illegale Flüchtlingsströme in Calais: Fahrer fürchten um Leib und Leben

Lkw-Fahrer, die in Calais mit der Fähre oder via Eurotunnel nach Großbritannien fahren, berichten von stark anwachsenden Flüchtlingszahlen. Immer mehr Menschen versuchten als blinde Passagiere auf den Ladeflächen der Lkw illegal nach Großbritannien auszuwandern. Mehrere hundert Flüchtlinge lagern zu jeder Tageszeit in der Nähe der Fährterminals und am Eurotunnelterminal, um ihre „Chance“ zu nutzen. Die ohnehin schwierige Situation verschärft sich aktuell durch das hohe Transportaufkommen und die damit verbundenen Rückstaus vor den Terminals. Selbst am helllichten Tag versuchen ganze Menschengruppen, einzelne Lkw regelrecht zu entern. Um in die wartenden Lkw einzudringen, werden Schlösser und Plomben der Lkw aufgebrochen und die Ladung teilweise aus dem Lkw herausgeworfen. Immer häufiger verweigern deshalb Warenempfänger in Großbritannien die Annahme, wenn die Warenanlieferung unvollständig, beschädigt oder durch Exkremente beschmutzt ihr

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SPD-Verkehrspolitiker und BGL fordern modernes Melde- und Kontrollsystem beim Mindestlohn

„Hier müssen wir dringend handeln. Ein modernes Melde- und Kontrollsystem sollte zügig umgesetzt werden“. Das war die zentrale Aussage der SPD-Verkehrspolitiker nach einer gemeinsamen Arbeitsgruppensitzung mit dem BGL, der Zollgewerkschaft und Ver.di zum Thema Umsetzung des Mindestlohns im Transportgewerbe. Zuvor hatte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des BGL, Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, den SPD-Politikern eindrücklich geschildert, wie wichtig es im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen ist, dass die Einhaltung des Mindestlohn in Deutschland für grenzüberschreitende und nationale Verkehre nicht nur bei deutschen Transportunternehmen, sondern auch bei deren ausländischen Wettbewerbern wirksam umgesetzt und kontrolliert wird. Anhand konkreter Beispiele erläuterte Prof. Dr. Schmidt, dass immer mehr gebietsfremde Lkw-Flotten faktisch in Deutschland niedergelassen sind, ihre Leistungen aber zu den Lohn- und Sozialbedingungen ihrer Heimatländer anbieten. Die SPD-Verkehrspolitiker erklärten, die Einführung eines elektronischen

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BGL in Halle A5 Stand 223 auf der transport logistic 2015 in München

BGL präsentiert sich auf einem Gemeinschaftsstand mit der SVG-Zentrale und dem Branchenversicherer KRAVAG Auch in diesem Jahr zeigt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. auf der Messe transport logistic in München Flagge für das deutsche Transportlogistikgewerbe. Auf dem Gemeinschaftsstand mit der SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG und dem Branchenversicherer KRAVAG liegt der Schwerpunkt des BGL-Messeauftritts auch in 2015 auf der Aus- und Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter/-innen für die Logistikbranche. Veranstaltungshinweis: Der BGL veranstaltet außerdem am 06.05.2015 um 14:00 Uhr zur transport logistic eine Podiumsdiskussion zum Thema „Nutzerfinanzierung der Infrastruktur: Königsweg oder Mogelpackung?“. Veranstaltungsort ist das Forum III der Halle A4. In der Podiumsdiskussion treten hochkarätige Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Toll Collect GmbH, des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, der Verkehrswissenschaft

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Lkw-Mautausweitung auf bestimmte Bundesstraßen und Fahrzeugkategorien beschlossen – Regierungskoalition will neue, noch höhere Belastungen schon in naher Zukunft durchsetzen

Mit der Verabschiedung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird die Lkw-Maut zum 01. Juli 2015 auf weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen ausgedehnt. Ab 01. Oktober werden auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t aufwärts mautpflichtig. Die bisherige Grenze lag bei 12 t. Das zugrundeliegende Wegekostenkonzept und auch die achslastbezogene Bemautung sind nach Auffassung des BGL in sich nicht schlüssig und führen zu zahlreichen Ungereimtheiten. So werden vierachsige Fahrzeuge bei voller Ausschöpfung der Nutzlast trotz höherem Straßenverschleiß gegenüber fünfachsigen Fahrzeugen um 1,8 Cent pro Kilometer bei der Maut besser gestellt. Noch gravierender ist die Diskrepanz bei dreiachsigen Fahrzeugen, die bei voller Auslastung mit vergleichsweise günstigen Kapazitäts- und Verschleißkosten bedacht wurden. Der BGL ist der Auffassung, dass die gewählte Mautberechnung nach Achsklassen in bestimmten Konstellationen die Willkürgrenze durchbricht. Neben

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Neues Bürokratiemonster für das deutsche Transportlogistikgewerbe erschaffen

Erweiterung der Fahrpersonalverordnung trotz nachhaltig vorgetragener Bedenken des BGL erschaffen und unterzeichnet Durch seine Unterschrift unter einen vom Bundesrat verabschiedeten und verschärften Verordnungsentwurf zur Änderung der Fahrpersonalverordnung hat Bundesverkehrsminister Dobrindt dem mittelständischen deutschen Transportlogistikgewerbe ein neues Bürokratiemonster beschert. Auf Initiative des Sozialausschusses des Bundesrates verpflichtet die Fahrpersonalverordnung alle an einer Beförderungskette beteiligten Auftraggeber, dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Transportunternehmen die Vorschriften einhält. Jeder Auftraggeber hat sich nicht nur vor Vertragsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen z.B. die EU-weit vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten einhält. Eine Regelung, die ähnlich wie die Mindestlohnbestimmungen in der Praxis nicht einzuhalten und seriös umsetzbar ist. Nach der monströsen Haftungskette im Mindestlohn wird das Verkehrsgewerbe erneut mit einer unlösbaren Aufgabe und

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Gemeinsame Pressemitteilung von AMÖ, BGL, BWVL und DSLV

Kritik an der Vollzugspraxis des Mindestlohngesetzes: Logistikunternehmen dürfen nicht unter Generalverdacht geraten Deutsche Speditionen und Transportlogistiker dürfen durch ein auf nationale Transporte begrenztes Kontrollsystem zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) nicht diskriminiert werden. Es ist staatliche Aufgabe, für die Kontrolle und Durchsetzung der sich aus dem MiLoG ergebenden Pflichten aller Beteiligten zu sorgen. Darin sind sich der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) einig. Mit der jetzigen behördlichen Vollzugspraxis sei das umstrittene Gesetz nicht geeignet, die Zahlung des deutschen Mindestlohns auch bei gebietsfremden Unternehmen durchzusetzen und damit Wettbewerbsgleichheit herzustellen, kritisieren die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der vier Spitzenverbände der Verkehrsbranche anlässlich ihres turnusmäßigen Treffens am 10. März

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Von Prozenten und Realitäten

Der BGL zur aktuellen Transportpreisentwicklung Viele fühlen sich berufen, doch nicht alle Interpretationsversuche zur Transportpreisentwicklung sind von Markt- und Sachkenntnissen geprägt. Jüngstes Beispiel: Eine Unternehmensberatung – nach eigenen Worten „weltweit führender Anbieter von Management- und IT-Beratung, Technologie-Services sowie Outsourcing-Dienstleistungen“ -, die gemeinsam mit einem Frachtenbörsenbetreiber festgestellt hatte, dass im 4. Quartal 2014 die Dieselpreise im europäischen Güterverkehr gegenüber dem Vorquartal um stolze 7,2 % gesunken seien, die Transportpreise dagegen lediglich um 1,2 %. Begründung: „Die Transportpreise folgen den Dieselpreisen erst mit einer zeitlichen Verzögerung.“ Diese Begründung erscheint dem BGL jedoch nicht schlüssig. Wie kann es auf einer Frachtenbörse, die den tagesaktuellen Spotmarkt abwickelt, zu monatelangen zeitlichen Verzögerungen bei der Preisbildung kommen? Der BGL hat für die Differenz zwischen 7,2 % Dieselpreisrückgang und 1,2 % Frachtpreisrückgang

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Martin Bulheller

Leitung Öffentlichkeitsarbeit

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