„Hier müssen wir dringend handeln. Ein modernes Melde- und Kontrollsystem sollte zügig umgesetzt werden“. Das war die zentrale Aussage der SPD-Verkehrspolitiker nach einer gemeinsamen Arbeitsgruppensitzung mit dem BGL, der Zollgewerkschaft und Ver.di zum Thema Umsetzung des Mindestlohns im Transportgewerbe.
Zuvor hatte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des BGL, Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, den SPD-Politikern eindrücklich geschildert, wie wichtig es im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen ist, dass die Einhaltung des Mindestlohn in Deutschland für grenzüberschreitende und nationale Verkehre nicht nur bei deutschen Transportunternehmen, sondern auch bei deren ausländischen Wettbewerbern wirksam umgesetzt und kontrolliert wird. Anhand konkreter Beispiele erläuterte Prof. Dr. Schmidt, dass immer mehr gebietsfremde Lkw-Flotten faktisch in Deutschland niedergelassen sind, ihre Leistungen aber zu den Lohn- und Sozialbedingungen ihrer Heimatländer anbieten.
Die SPD-Verkehrspolitiker erklärten, die Einführung eines elektronischen Melde- und Kontrollsystems politisch zu unterstützen. Vorbilder könnten das vorhandene E-Portal zur Mauterhebung in Deutschland oder auch Systeme zur Kontrolle der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten sein.
Vor allem, so der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Udo Schiefner, müssten die ausländischen Transportunternehmer ihre Fahrten schnell und unkompliziert beim deutschen Zoll anmelden können. Damit könnte der Straßenkontrolldienst des Zolls direkt auf die Daten zugreifen, etwaige Verstöße gegen die Meldepflicht erkennen und diese ahnden.
Mit Blick auf die umstrittene Auftraggeberhaftung forderte Prof. Dr. Schmidt eine Beschränkung dieser Haftung auf den jeweils vom Auftraggeber selbst ausgewählten Subunternehmer. Darüber hinaus brauche man eine klare Handlungsanweisung für die Auftraggeber, was konkret getan werden muss, um auf der (rechts-)sicheren Seite zu sein und sich nicht der Gefahr ordnungswidrigen Verhaltens nach dem Mindestlohngesetz auszusetzen. Klar ist bislang nur, dass es nicht ausreicht, wenn sich der Auftraggeber vom Auftragnehmer schriftlich versichern lässt, dass der Mindestlohn gezahlt wird. Was hingegen ausreicht, ist bisher durch den Gesetz- und Verordnungsgeber nicht geregelt. Die Bundesregierung verweist hierfür bislang auf die weitgehend noch nicht entwickelte Rechtsprechung – eine sehr unbefriedigende Situation, wie auch die SPD-Verkehrspolitiker bei der Sitzung einräumen mussten.