Luxemburg setzt Verpflichtung der Entsendemeldung für Fahrer aus
BGL interveniert erfolgreich gegen luxemburgische Entsendeformalitäten, die kurzfristige Beförderungen faktisch unmöglich gemacht hätten Die seit Sommer 2017 in Luxemburg angewandten Entsenderegelungen für mobiles Personal im Transportbereich sind bis auf Weiteres ausgesetzt worden. In den vergangenen Monaten hatte der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik & Entsorgung e.V. (BGL) mehrfach bei der EU-Kommission, dem zuständigen luxemburgischen Arbeitsministerium und bei der Deutschen Bundesregierung gegen die unzumutbaren bürokratischen Hürden für ausländische Transportunternehmen interveniert. Die luxemburgische Gesetzgebung berücksichtigte eindeutig nicht die Besonderheiten des mobilen Personals im Verkehr. So musste für jede einzelne Fahrt jeder Fahrer bei den luxemburgischen Behörden angemeldet werden und die luxemburgischen Mindestlohnvorschriften einhalten. Voraussetzungen für den Zugang zum elektronischen Entsendeportal war der Nachweis einer luxemburgischen Mehrwertsteuer-ID-Nummer sowie eine Registrierung beim Mittelstandsministerium über gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen in Luxemburg. Der