BGL begrüßt Praxisänderung von BAG und BMVI bei der Kontrolle landwirtschaftlicher Lohnunternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr

Lizenz- oder Erlaubnispflicht für alle gewerblichen Transportdienstleister ist konsequenter Schritt zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr

Seit kurzem kontrolliert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) landwirtschaftliche Lohnunternehmer, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, auf das Vorliegen einer nationalen Erlaubnis oder einer EU-Lizenz und damit das Einhalten sämtlicher Markt- und Berufszugangsregelungen. Zwar mussten diese Vorschriften von Rechts wegen auch bereits vor dem 1. Juni eingehalten werden – eine Gesetzesänderung hat es insofern nicht gegeben –, aber aufgrund unterschiedlicher Auslegung der Vorschriften und daraus folgender fehlender konsequenter Kontrollen hatte sich hier in der Praxis eine Grauzone gebildet.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun die zuständige Kontrollbehörde – das BAG – angewiesen, diese Grauzone zu schließen. Der BGL begrüßt diese Praxisänderung ausdrücklich. Sie ist die konsequente Fortsetzung des von der Bundesregierung und der EU-Kommission eingeschlagenen Weges zur Herstellung gerechterer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr. Wenn ein Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, muss er sich auch an die dafür vorgegebenen Vorschriften halten, d.h. insbesondere eine Lizenz beantragen sowie einen digitalen Tachographen einbauen, um Lenkzeiten ordnungsgemäß kontrollieren zu können. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen dringend geboten.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat aus dem gleichen Grund im Rahmen der Diskussion zum EU-Mobilitätspaket gefordert, dass die immer häufiger im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Kleintransporter (sog. Sprinterklasse) in die europäischen Markt- und Berufszugangsregelungen einbezogen werden.

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