70.000 Lkw sind bereits beim vom BGL initiierten Sammelverfahren gemeldet
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main hat im Frühjahr 2017 gemeinsam mit seinen Landesverbänden eine Verbandsinitiative zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche gegen das Lkw-Kartell gestartet, dem von 1997 bis 2011 alle namhaften europäischen Hersteller schwerer Lkw angehörten. Die kosten- und risikolose Durchsetzung der Schadensersatzansprüche davon betroffener Transportunternehmen und Spediteure wird vom Rechtsdienstleister financialright claims GmbH organisiert, die auf Kartellverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP übernimmt die rechtliche Vertretung.
Verjährung droht!
Es ist davon auszugehen, dass Rückzahlungsansprüche gegen das Lkw-Kartell für Lkw-Anschaffungen aus früheren Jahren zum Ende des Jahres 2017 verjähren. Da die Erstellung des für die Kartell-Klage erforderlichen Gutachtens entsprechende Zeit erfordert, endet die Anmeldemöglichkeit für die Teilnahme am Sammelverfahren unter www.truck-damages.com am 30.09.2017.
70.000 Lkw wurden dort bereits gemeldet. Aufgrund der Erfahrung in anderen Fällen ist konservativ geschätzt davon auszugehen, dass unter der Berücksichtigung geschuldeter Zinsen netto ca. 10 % des gezahlten Lkw-Kaufpreises bzw. 10 % der gezahlten Leasingraten rückzahlbar sind.
Zweite Klage in Vorbereitung
Nicht zuletzt aufgrund der in den letzten Tagen stark gestiegenen Anmeldezahlen prüft der BGL bereits, ob eine zweite Klage Ende 2018 in Betracht kommt. Hierfür ist allerdings eine Mindestanzahl insgesamt für das neue Sammelverfahren gemeldeter Lkw erforderlich. Zudem können Ansprüche aus der Zeit vor 2003 aus Verjährungsgründen nicht mehr geltend gemacht werden. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, meldet sein Unternehmen bis zum 30.09.2017 an auf www.truck-damages.com