Neues vom Lkw-Kartell: Ansprüche für mehr als 100.000 Lkw für Ende 2017 einzureichende Klage an financialright claims GmbH abgetreten

Abnehmer von ab 2003 bezogenen Lkw können sich von jetzt an für zweites Klageverfahren registrieren

Was bisher geschah

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main hat im Frühjahr 2017 gemeinsam mit seinen Landesverbänden eine Verbandsinitiative zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche gegen das Lkw-Kartell, dem von 1997 bis Januar 2011 nach den Feststellungen der Europäischen Kommission alle namhaften europäischen Hersteller schwerer Lkw angehörten, angestoßen. Die kosten- und risikolose Durchsetzung der Schadensersatzansprüche davon betroffener Transportunternehmen und Spediteure wird vom Rechtsdienstleister financialright claims GmbH organisiert, die auf Kartellverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP übernimmt die rechtliche Vertretung.

Aktueller Stand

Die Frist zur Registrierung unter www.truck-damages.com für die Sammelklage ist Ende September abgelaufen. Die Auswertung der abgetretenen Ansprüche dauert noch an, nach bisheriger Erhebung haben kartellgeschädigte Unternehmen jedoch Schadensersatzansprüche für über 100.000 Lkw angemeldet, wovon ca. 40.000 Ansprüche auf die Mitglieder des BGL und befreundeter Verbände entfallen. Die Klage wird Ende des Jahres 2017 eingereicht werden. Aufgrund der Erfahrung in anderen Fällen ist es konservativ geschätzt wahrscheinlich, dass unter der Berücksichtigung geschuldeter Zinsen netto mindestens 10 % des gezahlten Lkw-Kaufpreises bzw. der gezahlten Leasingraten rückzahlbar sind, wobei der im Lkw-Kartell tatsächlich eingetretene Schaden derzeit noch von einem Wettbewerbsökonomen näher bestimmt wird.

Zweite Klage in Vorbereitung

Aufgrund der ausnehmend großen Resonanz, die die erste Klagewelle gefunden hat, können sich Abnehmer von Lkw auch weiterhin bei financialright claims GmbH registrieren lassen. Financialright bereitet insofern zusammen mit dem BGL ein weiteres Sammelverfahren für eine zweite Klage Ende 2018 vor. Bei dieser können zwar Ansprüche aus der Zeit vor 2003 aus Verjährungsgründen nicht mehr berücksichtigt werden – sollte das Gericht jedoch ein Nachwirken des Kartells feststellen, können auch Schadensersatzansprüche für nach Januar 2011 gekaufte Lkw geltend gemacht werden!

Ergänzende Informationen hierzu finden Sie im neuen BGL-Jahresbericht auf den Seiten 37-38.

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