Fahrermangel nimmt neue Dimensionen an

BGL-Präsident Wandt zum autonomen Fahren: „Auch im Flugzeug hat der Autopilot den Piloten nicht überflüssig gemacht.“

Anlässlich seiner Mitgliederversammlung 2017 in Köln verweist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. darauf, dass die Auswirkungen des Fachkräftemangels in der Logistik – vor allem bei Lkw-Fahrern – bisher nicht gekannte Dimensionen annehmen. Ein besonders krasses Beispiel dafür, wie Fahrermangel unmittelbar zur Laderaumverknappung führt, mussten von der Bahnstreckensperrung bei Rastatt betroffene Unternehmen erleben, die über Wochen hinweg für ihre Ladung keine freien Lkw-Kapazitäten finden konnten.

Besserung ist nicht in Sicht: Zwar erwarben im Kalenderjahr 2016 insgesamt 16.211 Berufskraftfahrer-Azubis und Prüfungsteilnehmer/-innen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz den Lkw-Führerschein – so viele, wie nie zuvor. Da aber etwa 30.000 Lkw-Fahrer pro Jahr in den verdienten Ruhestand treten, ist angesichts des boomenden Onlinehandels weder kurz- noch mittelfristig Entspannung zu erwarten. Beim Fahrermangel auf Entlastung durch das automatisierte Fahren zu hoffen, ist nach Ansicht des BGL keine Option. BGL-Präsident Adalbert Wandt: „Auch im Flugzeug hat der Autopilot den Piloten nicht überflüssig gemacht.“

Ganz im Gegenteil ist Lkw-Fahrer auch vor dem Hintergrund wachsender Transportmengen langfristig eine zukunftssichere Berufswahl. BGL-Präsident Adalbert Wandt: „Auch Lkw, die in mittlerer und ferner Zukunft am automatisierten Fahren teilnehmen brauchen einen Fahrer. Denn der Fahrer fährt ja nicht nur, er ist Begleiter der ihm anvertrauten Güter, er ist verantwortlich für die Übergabe an den Empfänger, für Transport- und Ladungssicherung und greift bei unvorhersehbaren Ereignissen ein. Zudem ist der Fahrer vielfach die Visitenkarte des Unternehmens gegenüber den Kunden. Auch wenn er beim automatisierten Fahren irgendwann in ferner Zukunft während der Fahrt andere Tätigkeiten übernehmen können sollte – der Arbeitsplatz hinter dem Steuer ist und bleibt zwingend zu besetzen.“

Ergänzende Informationen hierzu finden Sie im neuen BGL-Jahresbericht auf den Seiten 53-59.

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