BGL empfiehlt: Hände weg von den DTLB!
Nach Ansicht des BGL stellen die DTLB ein Knebelungs- und Zwangsinstrument für das mittelständische Transportlogistikgewerbe dar. Im Gegensatz zu den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) des BGL, zeichnen sich die DTLB nicht durch ein ausgewogenes Interesse zwischen Auftraggeber und dem Transport- und Logistikdienstleister aus, sondern benachteiligen den Transport- und Logistikdienstleister einseitig. So sieht das Bedingungswerk der Verladerverbände DTLB eine unbegrenzte Haftung pro Schadensfall vor. Dies führt zu einer unkalkulierbaren und unverhältnismäßigen Benachteiligung des Vertragspartners. Versicherungsschutz für eine unbegrenzte Haftung des Transport- und Logistikdienstleisters wird weder angeboten noch wäre dieser zu bezahlbaren Prämien kalkulierbar. Letztendlich bleiben Kraftwagenspeditionen und Transportunternehmen auf unkalkulierbaren Schäden sitzen. Eine existenzbedrohende Situation kann durch Folgeschäden auch schon bei kleineren Leistungsbeeinträchtigungen eintreten. Zudem verlagern die DTLB einseitig die Rampenproblematik auf