Seit 1927 existieren die Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp). Sie wurden als Allgemeine Geschäftsbedingungen von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und vom Verband des Speditionsgewerbes gemeinsam empfohlen.
Die Liaison hat nun ein jähes Ende gefunden. Ein Verhandlungsmarathon von über zwei Jahren zwischen dem DSLV und den Verladerverbänden BDE, BGA, HDE und DIHK über eine Anpassung des Vertragswerks an die aktuelle Gesetzeslage ist ergebnislos geblieben.
Die Verlader wollen nun mit eigenen Geschäftsbedingungen auf den Markt. Wie zu hören ist, will der DSLV auf der anderen Seite alleine die ADSp (aktueller Stand 2003) neu fassen und als eigene Verbandsempfehlung herausgeben.
Das führt zur Verunsicherungen im Gewerbe. In Frage steht, ob die derzeitigen ADSp, die vormals von der Verladerseite mitgetragen wurden, jetzt noch auf Alt- oder Neu-Verträge angewendet werden können. Diese offene Frage lässt sich durch die Vereinbarung der
Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) des BGL „elegant“ lösen.
Die VBGL (aktueller Stand 2015) decken die Geschäftsfelder der Transportlogistikunternehmer des gewerblichen Straßengüterverkehrs einschließlich der traditionellen Speditionsgeschäfte wie auch der speditionsunüblichen Logistikleistungen ab. Durch auskömmliche Haftungshöchstgrenzen tragen sie aber auch den legitimen Interessen der Auftraggeberseite in angemessener Weise Rechnung.
Mit der Berücksichtigung der aktuellen, durch das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts bewirkten Rechtslage sind sie die derzeit modernsten AGB für einen Transport-, Speditions- und Logistikunternehmer. Die Verwendung von Zusatzklauseln, wie sie für die Verwender der ADSp derzeit dringend anzuempfehlen sind, ist bei der Verwendung der VBGL nicht erforderlich.