Ehemaliger Chefhaushälter der Unionsfraktion zeigt sich aufgeschlossen für Fortführung des Mautharmonisierungsprogramms: BGL regt Überjährigkeit beim Mittelabruf an
Die Sorge um die Zukunft des Mautharmonisierungsprogramms stand im Zentrum eines intensiven Gedankenaustausches der BGL-Spitze mit dem neuen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle.
Der Präsident des BGL, Adalbert Wandt, und das Geschäftsführende Präsidialmitglied, Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, haben den Staatssekretär auf die Hintergründe und die enorme Bedeutung dieses Programms für das deutsche Transportlogistikgewerbe hingewiesen. Der frühere haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zeigte sich aufgeschlossen, die in den Förderprogrammen zugewiesenen Mittel zweckentsprechend zuzuwenden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Kritik des Bundesrechnungshofes an einer fehlenden Anreizwirkung der Mautharmonisierung im strengen Sinne des Haushaltsrechts hat die BGL-Spitze dem Staatssekretär noch einmal das politische Ziel des Harmonisierungsprogramms verdeutlicht. Es dient dazu, das deutsche Transportlogistikgewerbe dafür zu entlasten, dass es zusätzlich zur teils zweckgebundenen Mineralölsteuer mit der Lkw-Maut einen „doppelten“ Beitrag zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur leisten muss.
Diese zweifache Belastung – so die politische Intention – soll durch die Förderprogramme über die Umfinanzierung der Infrastruktur von der Steuerfinanzierung auf die Nutzerfinanzierung ein Stück weit abgemildert werden.
Hinsichtlich des unverändert stark verbesserungsbedürftigen Mittelabflusses beim Mautharmonisierungsprogramm hat der BGL angeregt, in Anlehnung an die kürzlich vereinbarte Überjährigkeit für nicht verbaute Investitionsmittel für Infrastrukturmaßnahmen auch beim Abruf der Mautharmonisierungsmittel eine Überjährigkeit herzustellen. Weitere Themen des einstündigen Gesprächs waren die Sorge des Gewerbes über eine einseitige Anlastung externer Kosten nur für Nutzfahrzeuge, die Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS), Fahrerassistenzsysteme sowie der Mindestlohn und dessen Kontrolle im grenzüberschreitenden Transportgewerbe.
Zum Thema MKS, das in der derzeitigen Diskussion zuvorderst unter dem Aspekt der Verringerung von CO2-Emmissionen behandelt wird, hat der BGL angeregt, die Ökoeffizienz möglicher Maßnahmen im Verkehr in den Vordergrund zu rücken. Als Effizienzkriterium für Handlungsoptionen der MKS sollte ein Richtsatz zur Vermeidung von CO2-Emissionen gelten. Dieser könnte sich an den externen Kosten von CO2-Emissionen orientieren und dürfte nicht über 150 € pro Tonne CO2 liegen. Die Reparatur des Umweltschadens sei die Obergrenze dessen, was Vermeidungskostensätze beinhalten dürften. Da CO2-Emissionen mit durchschnittlich 20 € pro Tonne gehandelt würden, müsste gerade im Hinblick auf verkehrsbezogene Maßnahmen Ökoeffizienz hergestellt werden.
Für die Umsetzung des Mindestlohns, den der BGL stets im Zusammenhang mit dem Dumpingwettbewerb einiger Unternehmen mit MOE-Standorten sieht, wurde seitens der BGL-Vertreter auf die Vorzüge eines elektronisch gestützten Kontroll- und Meldeverfahrens hingewiesen. In Anlehnung an das vorhandene E-Portal zur Mauterhebung in Deutschland oder das Mehrwertsteuermeldesystem in Ungarn, könne ein System zur Kontrolle des MiLoG eingeführt werden, das auch den EU-Anforderungen genüge. Auf diese Weise könne der Mindestlohn diskriminierungsfrei und unbürokratisch kontrolliert werden. Zudem werde dem Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit entgegengewirkt. Immer mehr gebietsfremde Lkw-Flotten begründeten faktisch in Deutschland eine Niederlassung, böten ihre Leistungen aber zu den Lohn- und Sozialbedingungen ihrer Heimatländer an. Sozialdumping und damit einhergehenden unzumutbaren Arbeitsbedingungen seien in Deutschland ein Ende zu setzen.