Pressemitteilungen

Schlagwort: Lkw-Maut/Maut/ Eurovignettenrichtlinie

Logistikbranche fordert verbindliche Perspektiven für emissionsarme Lkw

Bundestag entscheidet über gasbetriebene Nutzfahrzeuge

Die Speditions-, Transport- und Logistikbranche erwartet von der Politik und den Fahrzeugherstellern eine klare Perspektive für die zukunftsfähigen Antriebstechnologien des Straßengüterverkehrs. Die Phase, in der das Ringen der Herstellerindustrie und der Energieanbieter um zukünftige Marktanteile als strategische Ausrichtung gesehen wurde, muss jetzt abgeschlossen werden und verbindlichen Perspektiven für die Logistikbranche weichen. Die Forderung nach Technologieoffenheit darf sich nicht in der bisherigen Henne-und-Ei-Diskussion über die zukünftige Antriebstechnologie erschöpfen.

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Drei Handlungsfelder für den Bundesverkehrsminister in der 2. Hälfte der Legislaturperiode

(1) Nutzerfinanzierung vollenden – Maut für alle / (2) Mautdaten freigeben / (3) Brennerproblem endlich löse Für die verbleibende 2. Hälfte der Legislaturperiode hat der Spitzenverband des deutschen mittelständischen Transport- und Logistikgewerbes BGL drei zentrale Forderungen an das Bundesverkehrsministerium. BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Die mittelständischen Transportunternehmen in Deutschland erwarten vom Bundesverkehrsminister, dass er sich in der 2. Hälfte der Legislaturperiode um drei zentrale Themen kümmert, die entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Branche sind. 1. Maut für alle! Die Nutzerfinanzierung muss endlich auf alle Fahrzeugklassen ausgedehnt werden. Nur so können wir Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere durch die Aufteilung von Lkw-Ladungen auf kleinere Fahrzeuge, verhindern und die Klimaschutzziele erreichen. Dabei darf sich der Bundesverkehrsminister seinen nationalen Gestaltungsspielraum aber nicht durch die EU nehmen lassen. Hier droht ansonsten eine

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Maut-Freifahrtschein für Kleintransporter bis 7,5t – deutsche Transportunternehmer schwer enttäuscht von Verkehrsminister

Der BGL, seine Landesverbände, insbesondere der LBT sowie die vielen tausend deutschen mittelständischen Transport- und Logistikunternehmer sind schwer enttäuscht vom Veto des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer im EU-Verkehrsministerrat gegen die Ausweitung der Lkw-Maut auf Kleintransporter von 3,5-7,5 Tonnen. BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Dass der Bundesverkehrsminister sich unter Verweis auf den Schutz des Mittelstandes für Kleintransporter stark macht und ihnen einen Maut-Freifahrtschein gibt, ist ein Tiefschlag für das mittelständische Transportgewerbe in Deutschland. Wir sind auch Mittelstand, werden seit Jahren reguliert und müssen zahlen! Die Folgen der Entscheidung des Ministers sind verheerend: Der zunehmende Einsatz von Kleintransportern verzerrt massiv den Wettbewerb zum stark regulierten Güterkraftverkehrsgewerbe. Dem Klima wird ein Bärendienst erwiesen, da sich durch das Verteilen einer Lkw-Ladung auf mehrere Kleintransporter der CO2-Ausstoß erheblich erhöht. Außerdem wird

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Gemeinsame Pressemitteilung: Große Koalition enttäuscht bei Mautharmonisierung

Bundestag verbessert zwar Regierungsvorschlag zum De-Minimis-Programm, bewilligt aber 40 Mio. € weniger als 2019 In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages abschließend über den Bundeshaushalt 2020 beraten. Die Verbände der Speditions-, Transport- und Logistikbranche hatten sich zuvor gemeinsam vehement gegen die Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, die Harmonisierungsmittel aus der Lkw-Maut (De-Minimis-Programm) um 50 Mio. € zu kürzen. Der Haushaltsausschuss hat nun beschlossen, dem Regierungsvorschlag nicht vollständig zu folgen und die ursprünglich geplante Mittelkürzung um 10 Mio. € verringert. Diese 10 Mio. € sollen künftig auch zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen eingesetzt werden. Damit stehen jedoch für das Jahr 2020 immer noch 40 Mio. € weniger Fördermittel zur Verfügung als im Jahr 2019. Hierzu erklären der Bundesverband Möbelspedition und Logistik e.

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BGL zur Einigung im EU-Verkehrsministerrat: Anlastung externer Kosten mit „eingeschränkter Lizenz zum Abkassieren“

Der Rat der EU-Verkehrsminister hat sich grundsätzlich darauf geeinigt, ausschließlich schweren Nutzfahrzeuge durch Lärm und Abgase entstehende externe Kosten über die Lkw-Maut anzulasten. Allerdings ist die EU-Kommission zunächst einmal mit ihrer Absicht gescheitert, dem Gewerbe auch so genannte Staukosten als externe Kosten überzustülpen. Wissenschaftlich und methodisch steht außer Frage, dass Staukosten von den Nutzern des Systems voll „internalisiert“ sind und deshalb nicht angelastet werden können. Die Verkehrsminister waren gut beraten, wenigstens in diesem Punkt den Anspruch an ein wissenschaftliches Konzept zu wahren. Denn: Wer Staukosten anlastet, bittet diejenigen ein zweites Mal zur Kasse, die durch Staukosten geschädigt sind. Außerdem würden Staaten durch zusätzliche Einnahmen belohnt, die Infrastrukturengpässe nicht beseitigen. Allen anderen würden diese Zusatzeinnahmen verwehrt, der Ausbau von Straßen sogar mit Mautabschlägen bestraft! Der BGL

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CDU/CSU-Verkehrspolitiker und Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagen dem deutschen Transportlogistikgewerbe weitere Unterstützung in der Maut-Harmonisierung und bei einer fairen Anlastung Externer Kosten zu

Unter der Leitung von Dirk Fischer, Verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Arnold Vaatz, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie Hermann Grewer, Präsident des BGL trafen sich Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Präsidium des BGL in Berlin. Das Treffen fand in einer sehr offenen und vertrauensvollen Atmosphäre statt. Zur wirtschaftlichen Lage des deutschen Transportlogistikgewerbes führte BGL-Präsident Grewer aus, seit März 2010 sei ein verstärkter Auftragseingang auch im deutschen Transportgewerbe spürbar. Allerdings stelle sich nach wie vor die Frage der Nachhaltigkeit dieses Aufwärtstrends. Die Maut-Statistik zeige zudem, dass die Fahrleistungszuwächse von Januar bis August zu über der Hälfte von Lkw aus den Beitrittsstaaten erbracht werden. Deutsche Fahrzeuge waren an diesen Zuwächsen nur zu knapp mehr als einem Drittel beteiligt, Fahrzeuge aus den anderen „alten“ EU-Staaten sogar noch deutlich

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BGL begrüßt Entscheidung des Bundeskabinetts zur Aussetzung der Mauterhöhung zum 01.01.2011

Inmitten der schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte hatte zum Jahreswechsel 2008/09 die damalige Bundesregierung dem Transportlogistikgewerbe eine drastische Erhöhung der Lkw-Maut um durchschnittlich 50 % verordnet. Die Mautsätze für Euro III-Fahrzeuge stiegen sogar um fast 60 % (+ 7 Cent/km), für den Jahreswechsel 2010/2011 wurde eine Erhöhung um nochmals 2 Cent/km in der Mauthöheverordnung vorgesehen. In der Folge mussten viele Betriebe des Transportlogistikgewerbes aufgeben, Arbeitsplätze im Transportlogistikgewerbe gingen verloren. Die neue Bundesregierung hatte sich angesichts der dramatischen wirtschaftlichen Entwicklung im Transportlogistikgewerbe im Koalitionsvertrag auf ein Mautmoratorium verständigt, das eine weitere Belastung der Transportunternehmen in dieser Legislaturperiode ausschließen sollte. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt, dass die Bundesregierung diese Zusage an das Verkehrsgewerbe eingehalten und gestern beschlossen hat, die noch vom früheren Bundesminister zu verantwortende

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Aussetzung der Mauterhöhung zum 01.01.2011 – eine Frage des politischen Anstands und der Glaubwürdigkeit

Mitten in der tiefsten Rezession der Nachkriegsgeschichte wurde das Transportgewerbe im Jahr 2009 mit einer 50-prozentigen Mauterhöhung konfrontiert. Der damals amtierende Bundesminister für Verkehr setzte dieses Vorhaben ohne Rücksicht auf Arbeitsplätze im mittelständischen Verkehrsgewerbe durch. Entsprechend einschneidend sind die Folgen für das Transportgewerbe und die Arbeitsplätze im Jahr 2009 gewesen. Die Zahl der Insolvenzen liegt weit über dem Durchschnitt der Wirtschaft, viele Betriebe haben aufgeben müssen. Die Fehlentscheidung der Mauterhöhung zur Unzeit wurde durch die neu gewählte Bundesregierung nicht zurückgenommen. Man verständigte sich im Koalitionsvertrag allerdings auf ein Mautmoratorium, das eine weitere Belastung des Gewerbes in dieser Legislaturperiode ausschließen soll. Demzufolge war und ist es nur folgerichtig, die noch vom früheren Bundesminister zu verantwortende Mauterhöhung für Euro III-Fahrzeuge zum 01.01.2011 nicht in Kraft treten zu

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BGL zur geplanten Mautausweitung: Sparroulette der Bundesregierung trifft wieder einmal den Straßengüterverkehr

Obwohl im Krisenjahr 2009 die Lkw-Maut um 50 % gegen jede wirtschaftliche Vernunft und als „Antikonjunkturprogramm“ (Zitat Lothar Späth) angehoben wurde, plant die Bundesregierung die nächste Belastungswelle gegen das deutsche Transportlogistikgewerbe. Die Insolvenzentwicklung und Liquiditätskrise in der schwer gebeutelten mittelständischen Branche spielen offenbar keine Rolle mehr. Dabei war die neue Bundesregierung mit allerbesten Vorsätzen angetreten. Ein „Mautmoratorium“ und „Verstetigung der Infrastrukturausgaben“ waren das verkehrspolitische Credo. Eine zum 01.01.2011 geplante Mauterhöhung für Fahrzeuge der Euro III-Schadstoffklasse (Volumen ca. 100 Mio. Euro) sollte ausfallen. Offenbar soll jetzt die Einführung einer Lkw-Maut auf vierstreifigen Bundesstraßen diesen Einnahmenausfall gegenfinanzieren. Dabei gilt unter Experten als ausgemacht, dass ein Großteil der erhofften Mautmehreinnahmen für die Mauterhebung und Kontrolltechniken auf den zusätzlichen mautpflichtigen Strecken wieder ausgegeben werden müssen. Hinzu kommt, dass trotz

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Posch: Durchfahrtsverbot für Lkw auf B3 und B 252 ist wirkungslos, weil es dort keinen Mautausweichverkehr gibt

Hessischer Verkehrsminister erkennt endlich die Realität an und hoffentlich auch bald die regionalwirtschaftlichen Notwendigkeiten Mit vorsichtigem Optimismus, doch noch zu einem praktikablen Umgang bei der Erteilung von Nachtfahrverbot-Ausnahmegenehmigungen zu kommen, nimmt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main jüngste Äußerungen des Hessischen Verkehrsministers Dieter Posch (FDP) zu Kenntnis. In der gestrigen Pressemitteilung seines Hauses zum Thema ließ er sich wie folgt zitieren: „Der Minister verwies darauf, dass aus dem vorherigen Durchfahrtsverbot für praktisch niemanden nun ein Nachtfahrverbot geworden sei.“ Die Ursache dieser Wirkungslosigkeit des Durchfahrtsverbotes lieferte er kurz danach in der aktuellen Stunde des Hessischen Landtages, wo er coram publico wissen ließ, dass es weder auf der B 3 noch auf der B 252 überhaupt Mautausweichverkehr gebe, da es sich

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Martin Bulheller

Leitung Öffentlichkeitsarbeit

Breitenbachstraße 1
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