BGL zur Einigung im EU-Verkehrsministerrat: Anlastung externer Kosten mit „eingeschränkter Lizenz zum Abkassieren“

Der Rat der EU-Verkehrsminister hat sich grundsätzlich darauf geeinigt, ausschließlich schweren Nutzfahrzeuge durch Lärm und Abgase entstehende externe Kosten über die Lkw-Maut anzulasten. Allerdings ist die EU-Kommission zunächst einmal mit ihrer Absicht gescheitert, dem Gewerbe auch so genannte Staukosten als externe Kosten überzustülpen. Wissenschaftlich und methodisch steht außer Frage, dass Staukosten von den Nutzern des Systems voll „internalisiert“ sind und deshalb nicht angelastet werden können. Die Verkehrsminister waren gut beraten, wenigstens in diesem Punkt den Anspruch an ein wissenschaftliches Konzept zu wahren. Denn: Wer Staukosten anlastet, bittet diejenigen ein zweites Mal zur Kasse, die durch Staukosten geschädigt sind. Außerdem würden Staaten durch zusätzliche Einnahmen belohnt, die Infrastrukturengpässe nicht beseitigen. Allen anderen würden diese Zusatzeinnahmen verwehrt, der Ausbau von Straßen sogar mit Mautabschlägen bestraft!

Der BGL kritisiert an der Einigung der EU-Verkehrsminister, dass die Anlastung externer Kosten nicht wie von der Bundesregierung und vom Europaparlament gefordert für alle Verkehrsträger in einem einheitlichen Konzept geregelt wird. Wieder einmal wird nur das schwere Nutzfahrzeug abkassiert, alle anderen kommen ohne Zusatzlasten davon. Dies ist aus Sicht des Branchenverbandes völlig inakzeptabel, zumal das europäische Transportgewerbe die Folgen der Krise noch nicht überwunden hat und mit Insolvenzen auf hohem Niveau kämpft.

Ebenfalls auf Unverständnis stößt beim BGL die Einigung, externe Lärm- und Luftverschmutzungskosten nicht für die Minderung von Umweltschäden zweckzubinden. BGL-Präsident Grewer: „Es ist schon ?grandios?, sich vorzustellen, dass durch die Anlastung externer Kosten Einnahmen entstehen, die die Staaten nach ihrem Gutdünken ausgeben können, aber nicht zur Schadensbegrenzung bzw. Schadensminderung einsetzen müssen. Salopp gesprochen, macht Vater Staat mit Schlafstörungen seiner Bürger und Gesundheitsbeeinträchtigungen aus der Luftverschmutzung ein gutes Geschäft, wird aber nicht dazu verpflichtet, den Betroffenen zu helfen.“

Für den BGL steht angesichts dieser Konstellation fest, dass es bei dem Konzept zur Anlastung externer Kosten des Verkehrs nicht um eine wissenschaftlich fundierte Methode für umweltfreundlicheren Verkehr geht, sondern um eine neue Sondersteuer im Ökodeckmäntelchen. Gemessen an den ursprünglichen Intentionen der EU-Kommission ist diese Lizenz zum Abkassieren aber stark eingeschränkt worden. Die Einigung mit dem Europaparlament dürfte eine spannende Debatte entfesseln.

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