Gemeinsame Pressemitteilung: Große Koalition enttäuscht bei Mautharmonisierung

Bundestag verbessert zwar Regierungsvorschlag zum De-Minimis-Programm, bewilligt aber 40 Mio. € weniger als 2019

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages abschließend über den Bundeshaushalt 2020 beraten. Die Verbände der Speditions-, Transport- und Logistikbranche hatten sich zuvor gemeinsam vehement gegen die Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, die Harmonisierungsmittel aus der Lkw-Maut (De-Minimis-Programm) um 50 Mio. € zu kürzen. Der Haushaltsausschuss hat nun beschlossen, dem Regierungsvorschlag nicht vollständig zu folgen und die ursprünglich geplante Mittelkürzung um 10 Mio. € verringert. Diese 10 Mio. € sollen künftig auch zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen eingesetzt werden. Damit stehen jedoch für das Jahr 2020 immer noch 40 Mio. € weniger Fördermittel zur Verfügung als im Jahr 2019.

Hierzu erklären der

Bundesverband Möbelspedition und Logistik e. V. (AMÖ)
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK)
Bundesverband Spedition und Logistik e. V. (DSLV)
Bundesverband Wirtschaft Verkehr und Logistik e. V. (BWVL):

Das Bemühen der Großen Koalition, ihr Mautversprechen einzuhalten, ist zu erkennen. Dennoch ist eine Kürzung der De-Minimis-Mittel um 40 Mio. € vor dem Hintergrund der enormen Herausforderungen der deutschen Logistikwirtschaft in der aktuellen Situation sehr enttäuschend.

Die Verbände haben der Politik in den letzten Monaten mit Nachdruck aufgezeigt, welche Bedeutung die Fördergelder aus den Harmonisierungsmitteln für die mittelständische Speditions-, Transport- und Logistikbranche sowie deren Wettbewerbsfähigkeit haben, um die Klimaschutzanforderungen zügig umzusetzen, den Fahrermangel zu bewältigen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Wie hoch die Nachfrage nach dem De-Minimis-Programm ist, zeigt sich daran, dass der Fördertopf im Haushaltsjahr 2019 bereits im März ausgebucht war. Für 2020 ist nun zu befürchten, dass das Budget noch früher erschöpft sein wird.

Erfreulich ist, dass die De-Minimis-Mittel künftig auch zur Förderung von Abbiegeassistenten eingesetzt werden dürfen. Allerdings hatten die Verbände hier eine Wahlfreiheit zwischen den Förderprogrammen Abbiegeassistenzsysteme und De-Minimis gefordert, damit Antragsteller – je nach Mittelverfügbarkeit – mehr Flexibilität haben. Diese Wahlfreiheit wird es nicht geben. Künftig wird das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme nur noch für Fahrzeuge offen sein, die nicht mautpflichtig sind. Für mautpflichtige Fahrzeuge ist die Förderung von Abbiegeassistenten auf das De-Minimis-Programm beschränkt.

Die Verbände fordern, die Förderprogramme gezielt weiterzuentwickeln, um den Mittelabruf zu optimieren und appellieren an die Politik, im nächsten Haushaltsjahr wieder die versprochene volle Summe für das De-Minimis-Programm zur Verfügung zu stellen.

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