Posch: Durchfahrtsverbot für Lkw auf B3 und B 252 ist wirkungslos, weil es dort keinen Mautausweichverkehr gibt

Hessischer Verkehrsminister erkennt endlich die Realität an und hoffentlich auch bald die regionalwirtschaftlichen Notwendigkeiten

Mit vorsichtigem Optimismus, doch noch zu einem praktikablen Umgang bei der Erteilung von Nachtfahrverbot-Ausnahmegenehmigungen zu kommen, nimmt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main jüngste Äußerungen des Hessischen Verkehrsministers Dieter Posch (FDP) zu Kenntnis. In der gestrigen Pressemitteilung seines Hauses zum Thema ließ er sich wie folgt zitieren: „Der Minister verwies darauf, dass aus dem vorherigen Durchfahrtsverbot für praktisch niemanden nun ein Nachtfahrverbot geworden sei.“ Die Ursache dieser Wirkungslosigkeit des Durchfahrtsverbotes lieferte er kurz danach in der aktuellen Stunde des Hessischen Landtages, wo er coram publico wissen ließ, dass es weder auf der B 3 noch auf der B 252 überhaupt Mautausweichverkehr gebe, da es sich bei diesen beiden Straßen um seit vielen Jahrzehnten benutzte Handelswege handele. Damit hat er sich erfreulicherweise der BGL-Position zur angeblichen „Mautflucht“ angeschlossen. Allerdings straft er damit seine eigenen Beamten Lügen, die noch im vergangenen November vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof beteuerten, signifikante Verkehrszuwächse durch Mautausweichverkehre auf diesen beiden Straßen nachweisen zu können.

Jetzt hoffen die Transport- und Handwerksbetriebe der Region, dass sich bei Minister Posch auch noch die Einsicht in die regionalwirtschaftlichen Notwendigkeiten einstellt. Dabei ist bemerkenswert, dass sich ein FDP-Politiker in Wirtschaftsfragen Nachhilfe ausgerechnet von Grünen und SPD erteilen lassen muss. Dort scheinen die „berechtigten Anliegen der heimischen Firmen“ (O-Ton SPD), denen „komplizierte Ausnahmeregelungen“ (O-Ton Grüne) nicht zuzumuten seien, besser aufgehoben zu sein. Der Quell- und Zielverkehr solle generell vom Nachtfahrverbot ausgenommen werden. Dem ist nach Ansicht des BGL nichts hinzuzufügen.

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