Kabinettsbeschluss zur Lkw-Mautausweitung 2015: Neue Achslastklassen und die Änderung der Maut-Tarifierung führen zu kuriosen Ergebnissen und Ungereimtheiten
Trotz kritischer Stellungnahmen, die die Verbände lediglich innerhalb einer Dreitagesfrist für fachliche Anmerkungen vortragen konnten, hat das Bundeskabinett das „Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ im „Eiltempo“ verabschiedet. Geschwindigkeit ging wohl (erneut) vor Qualität und Konsistenz bei der zweifachen LKW-Mautausweitung zum 1.7.2015 und zum 1.10.2015. Zum 1.1.2015 ist bereits eine Änderung der LKW-Mautsätze gesetzlich beschlossen worden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. bedauert, dass in dringend diskussionsbedürftigen Punkten keine Fachberatung mehr möglich war und deshalb kuriose Ergebnisse und Ungereimtheiten die Kabinettshürde nehmen konnten. Der BGL unterstreicht, dass es um mehr als nur eine weitere Achslastklasse und die Ausweitung der LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 t Gesamtgewicht geht. Da über die Mauthöhe nur noch die Zahl der Achsen und die Überschreitung des Gesamtgewichts von