Pressemitteilungen

Kategorie: Archiv

Viktor Federer feiert 80. Geburtstag

Viktor Federer, Träger der BGL-Ehrennadel in Gold, langjähriges Mitglied und ehemals stellvertretender Vorsitzender des Technikausschusses im Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main, feiert am 04.03.2015 seinen 80. Geburtstag. Das Ehrenmitglied der TRANSFRIGOROUTE DEUTSCHLAND und Ehrenvorstand des Verbandes des Verkehrsgewerbes Südbaden e.V. in Freiburg im Breisgau wirkte auch viele Jahre im dortigen Vorstand der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Südbaden eG. Für sein vielfältiges ehrenamtliches Engagement und seinen vorbildlichen Einsatz war Viktor Federer bereits im Jahre 2000 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden.

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BGL begrüßt Klarstellung zum Mindestlohn aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begrüßt die Klarstellung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass bis zur Klärung europarechtlicher Fragen die Kontrolle der Anwendung des Mindestlohns bei „reinen Transitfahrten“ ausgesetzt wird. Diese Regelung untermauert ausdrücklich, dass grenzüberschreitende Verkehre und nationale Verkehre, die durch gebietsfremde Transportunternehmen in Deutschland übernommen werden, nicht unter die Definition des Transitverkehrs fallen und mindestlohnpflichtig bleiben. Alles andere wäre eine schwere Wettbewerbsverzerrung zu Lasten deutscher Transportlogistikunternehmen. Im Übrigen verweist der BGL darauf, dass er in all seinen Gesprächen und in Anhörungen darauf hingewiesen hat, dass bei der Anwendung des Mindestlohns auf „reine Transitverkehre“ rechtliche Probleme offenkundig seien. So sei z.B. zu hinterfragen, gegen wen ein Mindestlohnanspruch im Inland bei Transitverkehren gerichtet werden könnte, wenn in der Regel Empfänger

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Willi Michalzik geht in den Ruhestand

Großer Bahnhof für ein SVG-Urgestein: Im Januar wurde Willi Michalzik, Vorstandsvorsitzender der SVG Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eG, anlässlich eines Festempfangs in Hannover in den Ruhestand verabschiedet. Der Aufsichtsratsvorsitzende der SVG Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eG, Georg Menell, würdigte in seiner Rede den langjährigen SVG-Vorstand als Manager, der die Organisation kontinuierlich zu einem modernen Dienstleister weiterentwickelt habe und dabei stets die Unabhängigkeit und die Selbstständigkeit der SVG Niedersachsen/Sachsen-Anhalt im Auge hatte. BGL-Präsident und Präsident des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN), Adalbert Wandt, und Werner Gockeln, SVG-Vorstand der Zentrale in Frankfurt, betonten das Engagement für die Aus- und Weiterbildung sowie die Qualität der Zusammenarbeit mit den Verbänden und der SVG-Zentrale. Michalzik startete seine Karriere 1984 als Leiter des Rechnungswesens. In den 90er Jahren setzte er maßgeblich die Erweiterung des Geschäftsgebietes von Niedersachsen

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EU-Kommission nimmt Mindestlohn unter die Lupe: Der Super-Gau ist programmiert!

Es hat nur wenige Tage gedauert, und die EU-Kommission beschäftigt sich mit den Mindestlohnvorschriften für gebietsfremde Transportunternehmen in Deutschland. Offensichtlich fühlt sich Brüssel nicht ausreichend eingebunden, weil die EU-Kommission auf der Grundlage ihr „vorliegender Informationen“ die Mindestlohnvorschriften nicht im Einklang mit der Entsenderichtlinie sieht. Dahinter könnte sich ein Super-Gau für Kraftwagenspeditionen mit Standort Deutschland verbergen. Wenn keine Dienstleistungen für in Deutschland tätige Vertragsparteien erbracht werden, fallen diese nach Auffassung der EU-Kommission wohl nicht unter die Mindestlohnvorschriften. Dies wäre nicht nur dann der Fall, wenn Transitfahrten durch gebietsfremde Auftraggeber durch die Bundesrepublik Deutschland hindurchführen. Die EU-Kommission hegt ebenfalls für Verkehre, die von gebietsfremden Auftraggebern für Dienstleistungen in Deutschland disponiert werden, Zweifel daran, dass diese nach der Entsenderichtlinie den Mindestlohnbedingungen unterworfen werden dürfen. Sollte sich dies bestätigen,

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Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung

Zielvorgaben vom grünen Tisch, Betroffene nicht beteiligt Das heute vorgestellte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung setzt ehrgeizige und zum Teil teure Sonderziele für den Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland. So sollen bis 2020 über die europäische Zielmarke hinaus statt 30 Prozent der CO2-Emissionen 40 Prozent eingespart werden. Die dafür vorgestellten Maßnahmen sind am grünen Tisch, ohne die Anhörung der Beteiligten und der Verbände entstanden. Die für den Verkehr vorgesehenen Klimaschutzmaßnahmen, die eine Einsparung von 10 Mio. Tonnen CO2 bis 2020 vorsehen, geben dafür ein augenfälliges Beispiel. So würde beispielsweise der vorgeschlagene Einsatz von Hybrid-Fahrzeugen im Güterverkehr nach Angaben der Herstellerindustrie zu Vermeidungskosten in Höhe von 1.200 Euro pro Tonne CO2 führen. Angesichts der Wettbewerbsverhältnisse, die dadurch bestimmt sind, dass 40 Prozent der mautpflichtigen Fahrleistungen durch Gebietsfremde teils im

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Parlamentarischer Abend des BGL-Präsidiums mit Verkehrspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion

SPD-Verkehrspolitiker stehen zum Finanzierungskreislauf Straße Eine angeregte und sehr offene Diskussion zu den aktuellen Anliegen des deutschen Transportlogistikgewerbes hat das BGL-Präsidium unter Vorsitz von BGL-Präsident Adalbert Wandt mit der Arbeitsgruppe Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion und deren Vorsitzenden Kirsten Lühmann, MdB, im Rahmen eines Parlamentarischen Abends in Berlin geführt. Kernthemen des über dreistündigen, intensiven und zum Teil kontroversen Meinungsaustausches waren die Umsetzungsprobleme beim Mindestlohn, das Verbringen der Wochenruhezeit in der Fahrerkabine, die Ausweitung der Lkw-Maut, mögliche Effizienzgewinne durch eine Änderung bei Maßen und Gewichten sowie die Mautharmonisierungsmittel. Am Ende des Abends stand jedoch für den BGL eine Botschaft der verkehrspolitischen Sprecherin Kirsten Lühmann im Zentrum: Die SPD steht zum geschlossenen Finanzierungskreislauf Straße! Im Einzelnen: Mindestlohn Beim Thema Mindestlohn betonten BGL-Präsident Adalbert Wandt und das Geschäftsführende Präsidialmitglied des

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Die neue VWZ ist da!

Neueste Ausgabe der Verkehrswirtschaftlichen Zahlen ist erschienen Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main freut sich, das Erscheinen seiner Broschüre „Verkehrswirtschaftliche Zahlen (VWZ) 2013/2014“ bekanntgeben zu können. Seit mehr als einem halben Jahrhundert werden in dieser regelmäßig überarbeiteten, mittlerweile 96-seitigen Publikation auf über 100 Tabellen bzw. Grafiken Informationen zu allen Bereichen des deutschen und europäischen Güterverkehrs präsentiert. Ein umfassendes Kapitel zur deutschen Lkw-Maut fehlt ebenso wenig wie Daten über die Anzahl von Unternehmen, Beschäftigten und Fahrzeugbeständen im Transportlogistikgewerbe. Beförderungsvolumen und Verkehrsleistung des Straßenverkehrsgewerbes im Vergleich mit anderen Verkehrsträgern sind ebenfalls in dieser „Zahlenbibel“ zu finden. Wirtschaftliche Zusammenhänge, z.B. zur Insolvenzentwicklung oder Fakten zu den erreichten Umweltstandards im Transportlogistikgewerbe bleiben nicht unerwähnt. Kennzahlen zu Lkw-Unfällen, Leerfahrten und Angaben über die durchschnittlichen

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Kabinettsbeschluss zur Lkw-Mautausweitung 2015: Neue Achslastklassen und die Änderung der Maut-Tarifierung führen zu kuriosen Ergebnissen und Ungereimtheiten

Trotz kritischer Stellungnahmen, die die Verbände lediglich innerhalb einer Dreitagesfrist für fachliche Anmerkungen vortragen konnten, hat das Bundeskabinett das „Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ im „Eiltempo“ verabschiedet. Geschwindigkeit ging wohl (erneut) vor Qualität und Konsistenz bei der zweifachen LKW-Mautausweitung zum 1.7.2015 und zum 1.10.2015. Zum 1.1.2015 ist bereits eine Änderung der LKW-Mautsätze gesetzlich beschlossen worden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. bedauert, dass in dringend diskussionsbedürftigen Punkten keine Fachberatung mehr möglich war und deshalb kuriose Ergebnisse und Ungereimtheiten die Kabinettshürde nehmen konnten. Der BGL unterstreicht, dass es um mehr als nur eine weitere Achslastklasse und die Ausweitung der LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 t Gesamtgewicht geht. Da über die Mauthöhe nur noch die Zahl der Achsen und die Überschreitung des Gesamtgewichts von

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Klage gegen das Mautberechnungsverfahren geht in die nächste Runde

Willkür als Mautobergrenze ist inakzeptabel Das Verwaltungsgericht Köln hat die Musterklagen von drei BGL-Mitgliedsunternehmen gegen die Berechnung der Mauthöhe zurückgewiesen. Der BGL führt und unterstützt diese Klagen, die für das gesamte Transportlogistikgewerbe von größter Bedeutung sind. „Auslöser“ der Klagen ist das Mautberechnungsverfahren, das im Jahr 2009 zu einer Wegekosten- und Mauterhöhung um 50 Prozent in einem Zeitraum von nur vier Jahren geführt hatte. Der BGL und seine Kläger sind der Ansicht, dass die dafür zugrunde gelegte Berechnungsmethode mit europäischem Recht unvereinbar ist. So werden beispielsweise Straßen des Bundes, die auf alten Römertrassen oder napoleonischen Alleen und dem alten Reichsstraßennetz bis heute geführt werden, mit aktualisierten Rohbaulandpreisen bewertet. Diese in die Rechnung eingeführten Grunderwerbskosten haben nichts mit echten Kosten und Ausgaben für Bundesverkehrswege in Deutschland zu

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Verbändeanhörung als Durchlauferhitzer

Verbände bekommen für Stellungnahme zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ genau 2,5 Tage Zeit Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. kritisiert in seiner Stellungnahme zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ nicht nur die sehr knapp bemessene Antwortfrist von 2,5 Tagen. Auch die Gewichtsgrenzen und die Mauthöhe für die ab 01.10.2015 neu von der Lkw-Maut betroffenen Fahrzeuge sowie die neuen Achslastklassen beinhalten nach Ansicht des BGL Diskussionsbedarf. So sind aus Gründen des Führerscheinrechts viele Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 t zugelassen. Da die Mautpflicht erst ab 7,5 t einsetzt, werden diese nicht erfasst – zumindest solange sie ohne Anhänger fahren. Ausschlaggebend für die Mautpflicht ist allerdings das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination: Hat die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ein

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Martin Bulheller

Leitung Öffentlichkeitsarbeit

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