Endspurt beim Lkw-Kartell: Nur noch bis zum 30.09.2017 können sich geschädigte Transportunternehmen und Speditionen anmelden unter www.truck-damages.com
70.000 Lkw sind bereits beim vom BGL initiierten Sammelverfahren gemeldet Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main hat im Frühjahr 2017 gemeinsam mit seinen Landesverbänden eine Verbandsinitiative zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche gegen das Lkw-Kartell gestartet, dem von 1997 bis 2011 alle namhaften europäischen Hersteller schwerer Lkw angehörten. Die kosten- und risikolose Durchsetzung der Schadensersatzansprüche davon betroffener Transportunternehmen und Spediteure wird vom Rechtsdienstleister financialright claims GmbH organisiert, die auf Kartellverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP übernimmt die rechtliche Vertretung. Verjährung droht! Es ist davon auszugehen, dass Rückzahlungsansprüche gegen das Lkw-Kartell für Lkw-Anschaffungen aus früheren Jahren zum Ende des Jahres 2017 verjähren. Da die Erstellung des für die Kartell-Klage erforderlichen Gutachtens entsprechende Zeit erfordert, endet die Anmeldemöglichkeit für die Teilnahme am Sammelverfahren