BGL begrüßt Praxisänderung von BAG und BMVI bei der Kontrolle landwirtschaftlicher Lohnunternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr
Lizenz- oder Erlaubnispflicht für alle gewerblichen Transportdienstleister ist konsequenter Schritt zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr Seit kurzem kontrolliert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) landwirtschaftliche Lohnunternehmer, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, auf das Vorliegen einer nationalen Erlaubnis oder einer EU-Lizenz und damit das Einhalten sämtlicher Markt- und Berufszugangsregelungen. Zwar mussten diese Vorschriften von Rechts wegen auch bereits vor dem 1. Juni eingehalten werden – eine Gesetzesänderung hat es insofern nicht gegeben –, aber aufgrund unterschiedlicher Auslegung der Vorschriften und daraus folgender fehlender konsequenter Kontrollen hatte sich hier in der Praxis eine Grauzone gebildet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun die zuständige Kontrollbehörde – das BAG – angewiesen, diese Grauzone zu schließen. Der BGL begrüßt diese Praxisänderung ausdrücklich. Sie ist die konsequente Fortsetzung