BGL zieht Musterklagen gegen das Mautberechnungsverfahren zurück
Auseinandersetzung um die Vereinbarkeit von Mautsätzen mit dem EU-Recht aus 2009 hat sich überholt. Nach eingehender Prüfung des aktuellen Wegekostengutachtens haben die Mitglieder des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. entschieden, die seit 9 Jahren anhängigen Mautklagen von zwei Mitgliedsunternehmen zurückzunehmen. Zur Erinnerung: Der BGL hatte 2009 anlässlich einer drastischen Erhöhung der Lkw-Maut Musterklagen von BGL-Mitgliedsunternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Grund war die Überzeugung des BGL und seiner Kläger, dass die der Mauterhöhung zugrundeliegende Wegekostenrechnung nicht den zwingenden Vorgaben der damaligen EU-Mautrichtlinie entsprach. Nachdem das zuständige Verwaltungsgericht Köln 2014 (!) in erster Instanz die Klage abgewiesen hatte, legten der BGL und die Kläger Berufung ein. Diese ist nach wie vor beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig. Angesichts der Weiterentwicklung des EU-Wegekostenrechts und