- Viele Unternehmen haben Ansprüche noch nicht angemeldet
- Stichtag zur Anmeldung ist der 30.05.2018
- Klagemöglichkeit ohne Prozesskostenrisiko und Anmeldegebühr
Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen sowie tausende weitere Firmen, die Lkw besitzen, droht eine Summe von mehr als 2 Milliarden Euro an Schadensersatz zu entgehen. Erst ein Teil der Unternehmen, die Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell anmelden könnten, haben diese Ansprüche bereits rechtsanhängig gemacht oder dafür die Vorrausetzungen geschaffen. Nun droht zum 30.05.2018 der Anmeldeschluss für eine zweite und letzte Klage gegen die Lkw-Hersteller Daimler, Volvo/Renault, MAN, Iveco, DAF oder Scania. Unternehmen, die diesen Stichtag verpassen, können sich dann nicht mehr der Klage, in der ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko vor Gericht gebracht werden, anschließen.
Die Spitzenverbände aus Transport und Logistik – der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und der DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. – empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen, gegen das Lkw-Kartell mit Hilfe des Abtretungsmodells der financialright claims zu klagen.
Mit diesem Modell, bei der der Rechtsdienstleister financialright claims mit der renommierten Kanzlei Hausfeld und dem weltweiten Prozessfinanzierer Burford Capital zusammenarbeitet, können Unternehmen ohne Kostenrisiko Ansprüche gegen Hersteller durchsetzen. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision in Höhe von 33% an. Für Mitglieder der genannten Verbände ist diese als Verbandsvorteil auf 28% reduziert.
3.200 Unternehmen haben sich bereits für die erste Klage angemeldet
Der Einsatz der innovativen Online-Plattform www.truck-damages.com zur Fahrzeuganmeldung reduziert erheblich den Aufwand für die einzelnen Unternehmen. Dank der Verwendung intelligenter IT-Lösungen können auch kleinere Fuhrparks berücksichtigt werden. Eine erhebliche Anzahl von Unternehmen hat über diese Plattform bereits Ansprüche für zu teuer erworbene Lkw angemeldet. Eine erste Klage für 3.200 Unternehmen mit einer Gesamtzahl von knapp 85.000 Lkw hat financialright claims im Dezember 2017 eingereicht.
Unternehmen haben ein Recht auf Schadensersatz
Die Aussichten für die Kläger sind ausgesprochen gut. „Mittlerweile gibt es vier Grundurteile deutscher Gerichte in Sachen Lkw-Kartell, in denen die grundsätzliche Haftung der Lkw-Kartellanten ihren Kunden gegenüber festgestellt wurde“, sagt Dr. Alex Petrasincu, Partner bei der Kanzlei Hausfeld. Dies sind ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 18. Dezember 2017 (Az. 18 O 8/17), zwei Urteile des gleichen Gerichts vom 16. April 2018 (Az. 18 O 21/17 und Az. 18 O 23/17) sowie ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. April 2018 (Az. 45 O 1/17). Die Gerichte haben dabei festgestellt, dass man – entgegen dem bisherigen öffentlichen Vorbringen der Lkw-Kartellanten – sehr wohl davon ausgehen kann, dass das Kartell zu überhöhten Preisen geführt hat. Das Landgericht Stuttgart hat zudem eine Vermutung dafür angenommen, dass das Kartell auch noch nach seinem offiziellen Ende im Januar 2011 für noch mindestens ein Jahr zu überhöhten Preisen geführt hat.
Es geht um mehr als 2 Milliarden Euro
Im Zuge des Lkw-Kartells sind Unternehmen in ganz Europa klageberechtigt. Insgesamt summiert sich der Betrag, der Unternehmen durch nicht eingeklagten Schadenersatz allein in Deutschland zu entgehen droht, auf weit über zwei Milliarden Euro. Aufgrund der Erfahrung in anderen Fällen gehen Experten davon aus, dass der Schaden samt Zinsen konservativ gerechnet mindestens 10% des gezahlten Lkw-Kaufpreises (netto) bzw. 10% der gezahlten Leasingraten betragen dürfte. Bei einem Lkw-Kaufpreis (netto) von durchschnittlich EUR 50.000 bis 80.000 ist ein Schaden samt Zinsen pro Lkw von mindestens EUR 5.000 bis 8.000 EUR zu erwarten. Angesichts der 700.000 Lkw und Sattelzugmaschinen über 6 Tonnen, die zwischen 2003 und 2011 in Deutschland laut Kraftfahrtbundesamt zugelassen wurden, ergibt sich für diese Fahrzeuggruppe ein möglicher Schadensersatz von 3,5 Milliarden Euro bis 5,6 Milliarden Euro.
Unternehmer haben nun Handlungsbedarf
BGL-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Dirk Engelhardt sieht für die Unternehmer Handlungsbedarf: „Wir raten unseren Mitgliedern eindringlich, ihre Ansprüche anzumelden. Angesichts des engen Wettbewerbs hat derjenige einen Vorteil, der seine Ausgaben im Griff hat – unter anderem, indem er einen fairen Preis für sein Fahrzeug zahlt und was zu viel gezahlt wurde mit Zinsen zurückerhält.“