Hessisches Nachtfahrverbot für Lkw wird zur Farce: Anlieger sollen kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragen
Ohne Ausnahmegenehmigung werden Anlieger wahlweise nachts von ihren Grundstücken ausgesperrt oder dort unter Hausarrest gestellt Mit Besorgnis sieht der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main dem für den 15.03.2010 von Hessens Wirtschafts- und Verkehrsministers Dieter Posch angekündigten Nachtfahrverbot entgegen. Ursächlich hierfür ist die viel zu restriktive Ausgestaltung des Nachtfahrverbotes zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr für alle Lkw ab 3,5 t auf den Bundesstraßen B 3 und B 252. So teilte Poschs Ministerium auf Nachfrage mit, dass definitiv auch alle Anlieger davon betroffen sind. Das bedeutet für die Anlieger konkret: Wahlweise nächtlicher Hausarrest oder Aussperrung vom eigenen Grundstück! Es sei denn, man hat eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung ergattert. Diese ist aber nicht ohne Weiteres zu bekommen: Neben einer Gebühr in Höhe